Aktuelles

Schon wieder: EDV-Panne in der Finanzverwaltung

Steuererklärungen der Sparer und Anleger liegen seit Wochen unerledigt in den Finanzämtern. Grund ist eine neue EDV-Panne in der Finanzverwaltung. Einkommensteuererklärungen mit der Anlage KAP für Kapitalerträge können erst seit wenigen Tagen bearbeitet werden. In einigen Bundesländern wird es sogar bis Mai dauern, bis Sparer und Anleger ihren Steuerbescheid und damit ihre Steuererstattung erhalten.

Es ist nicht akzeptabel, dass Bürger länger auf ihre Steuerbescheide warten müssen, weil die Finanzverwaltung die Software nicht rechtzeitig aktualisiert hat. Eigentlich sollten die Steuererklärungen für das Jahr 2014 bereits seit März bearbeitet werden. Die Bürger sind verpflichtet, ihre Erklärungen pünktlich einzureichen – darum muss die Finanzverwaltung dafür sorgen, dass sie auch bearbeitet werden.

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1 %-Methode bei PKW-Überlassung: Benzinkosten können absetzbar sein

Wer Treibstoffkosten für einen Firmenwagen aus eigener Tasche zu zahlen hat, muss dennoch auf den vollen pauschalen Nutzungswert Steuern zahlen. Das könnte sich ändern. Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf sind die Kraftstoffkosten als Werbungskosten abziehbar. Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden.

Wenn Arbeitnehmer einen Firmenwagen nutzen, übernimmt der Arbeitgeber meist sämtliche laufenden Kosten des Fahrzeugs. Die Arbeitnehmer müssen deshalb für die private Nutzung des PKW und für die Fahrten zur ersten Arbeitsstelle Steuern zahlen. Wenn der Nutzungswert pauschal ermittelt wird, ändert sich daran auch dann nichts, wenn Arbeitnehmer ihre Kraftstoffkosten selbst tragen.

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1 %-Methode bei PKW-Über­lassung: Benzin­kosten können absetzbar sein

Wer Treibstoffkosten für einen Firmenwagen aus eigener Tasche zu zahlen hat, muss dennoch auf den vollen pauschalen Nutzungswert Steuern zahlen. Das könnte sich ändern. Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf sind die Kraftstoffkosten als Werbungskosten abziehbar. Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Wenn Arbeitnehmer einen Firmenwagen nutzen, übernimmt der Arbeitgeber meist sämtliche laufenden Kosten des Fahrzeugs. Die Arbeitnehmer müssen deshalb für die private Nutzung des PKW und für die Fahrten zur ersten Arbeitsstelle Steuern zahlen. Wenn der Nutzungswert pauschal ermittelt wird, ändert sich daran auch dann nichts, wenn Arbeitnehmer ihre Kraftstoffkosten selbst tragen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nunmehr entschieden, dass ein Arbeitnehmer selbst gezahlte Benzinkosten als Werbungskosten absetzen darf. Das gelte unabhängig davon, ob die Nutzung des Firmenwagens nach der 1 %-Methode oder per Fahrtenbuch abgerechnet worden sei (Az.: 12 K 1073/14 E). Betroffene in vergleichbarer Lage können unter Berufung auf das Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen (Az. des BFH: VI R 2/15). Es gibt jedoch bereits jetzt eine anerkannte Methode, die Kostenbeteiligung des Firmenwagennutzers steuerlich wirksam zu machen. Wenn Chef und Angestellter vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für die Nutzung des Firmenwagens ein Nutzungsentgelt zu entrichten hat, sind sie steuerlich auf der sicheren Seite. Dieses Entgelt verringert in vollem Umfang die Höhe des geldwerten Vorteils, den der Arbeitnehmer versteuern muss. Die Zahlung kann eine Monatspauschale oder kilometerabhängig sein und dabei beispielsweise den tatsächlichen Spritkosten entsprechen. Auch ein Zuschuss zu den Anschaffungskosten, beispielsweise für eine gewünschte Sonderausstattung, mindert den steuerpflichtigen Nutzungswert. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V.)

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Häusliches Arbeits­zimmer eines Handels­vertreters kann Tätigkeits­mittelpunkt sein

Der Kläger war als selbständiger Handelsvertreter im Bereich des Wurst- und Käsevertriebs überregional vor allem für einen Hauptauftraggeber tätig. Dabei verbrachte er etwa die Hälfte seiner Arbeitszeit mit Kundenbesuchen im gesamten Bundesgebiet und in den Niederlanden. Im Übrigen war er in seinem häuslichen Arbeitszimmer tätig.

Das Finanzamt erkannte die für das Arbeitszimmer geltend gemachten Kosten nur in Höhe von 1.250 Euro an, da es nicht den Tätigkeitsmittelpunkt des Klägers bilde. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass er die meisten seiner Aufgaben nicht im Außendienst habe erledigen können. Vielmehr erfolge die Aufnahme und die Abwicklung der Aufträge im Arbeitszimmer. Hierzu gehöre auch eine umfangreiche individuelle Bedarfsermittlung der Frischeprodukte sowie die Kundenakquise und –pflege. Die Vorstellung neuer Produkte finde in der Regel nicht beim Kunden vor Ort, sondern auf Messen statt.

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Reinvesti­tionsrücklage europa­rechtswidrig

Der EuGH hat mit Urteil vom 16.04.2015 Rs. C-591/13 entschieden, dass die deutsche Vorschrift nach § 6b EStG gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstößt, weil danach die Wiederanlage von Veräußerungsgewinnen nur in inländische, nicht dagegen in ausländische Wirtschaftsgüter steuerbegünstigt ist.

Nach diesem Urteil müssen Reinvestitionen im EU-Ausland genauso behandelt werden wie solche im Inland. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgerufen, die europarechtswidrige Regelung zu beseitigen.

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Höherer Entlastungs­betrag für Alleiner­ziehende

Wie bekannt geworden ist, soll der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben werden; ab dem 2. Kind soll eine Erhöhung um weitere 240 Euro erfolgen.

Wie die Anhebung von Grundfreibetrag und Kindergeld soll auch die Neuregelung bereits für das laufende Jahr 2015 in Kraft treten.

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Möglich­keit des Zugriffs auf Kassen­daten eines Einzel­unternehmens im Rahmen einer Außen­prüfung

Mit Urteil vom 16.12.2014 X R 42/13 hat der X. Senat des BFH entschieden, dass Einzelhändler nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet sind, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen. Wird dabei eine PC-Kasse verwendet, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Barverkäufen aufzeichnet und diese dauerhaft speichert, sind die damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar. Die Finanzverwaltung kann dann im Rahmen einer Außenprüfung nach § 147 Abs. 6 AO auf die Kasseneinzeldaten zugreifen.

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Anrechnung von Zuschüssen zur Basis-Krankenver­sicherung verfassungs­widrig?

Die Finanzverwaltung teilt mit, dass Einsprüche gegen die Anrechnung der gesamten steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung auf Beiträge zu einer privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz EStG) per Allgemeinverfügung zurückgewiesen werden (siehe Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.04.2015).

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Umsatz­steuerfreie innergemein­schaftliche Lieferung im Rahmen eines "Reihen­geschäfts" - Vertrauens­schutz

Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 25.02.2015 XI R 15/14 entschieden, dass bei sog. Reihengeschäften die Prüfung, welche von mehreren Lieferungen über ein und denselben Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a Abs. 1 UStG steuerfrei ist, anhand der objektiven Umstände und nicht anhand der Erklärungen der Beteiligten vorzunehmen ist; Erklärungen des Erwerbers können allerdings im Rahmen der Prüfung des Vertrauensschutzes (§ 6a Abs. 4 UStG) von Bedeutung sein.

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Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Immer mehr Senioren zahlen Steuern und müssen zum Beispiel wegen ihrer Rente eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund ist die sog. nachgelagerte Besteuerung. Danach bleibt nur noch ein Teil der Rente steuerfrei. Das bedeutet: Je später man in Rente geht, desto geringer wird der steuerfreie Anteil.

Senioren, die im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen sind, können noch mehr als 1.500 Euro pro Monat im Jahr steuerfrei einstreichen. Wer im vergangenen Jahr Rentner wurde, kann nur noch rund 1.220 Euro im Monat steuerfrei erhalten.

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Privates Veräußerungs­geschäft: Der außerhalb der Veräußerungs­frist liegende Zeitpunkt des Eintritts der aufschie­benden Bedingung hindert die Besteuerung nicht

Mit Urteil vom 10.02.2015 IX R 23/13 hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegt, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt.

Der Kläger hatte mit Kaufvertrag vom 03.03.1998 ein bebautes Grundstück - Betriebsanlage einer Eisenbahn - erworben und veräußerte dieses mit notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 30.01.2008. Der Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die zuständige Behörde dieses Grundstück von Bahnbetriebszwecken freistellt. Eine solche Freistellung erteilte die Behörde am 10.12.2008. Strittig war, ob der Gewinn aus der Veräußerung des bebauten Grundstücks zu versteuern war, weil die Bedingung in Form der Entwidmung erst nach Ablauf der zehnjährigen Veräußerungsfrist eingetreten war.

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Wehrdienst: Kindergeld­anspruch in der Grundaus­bildung

Wer Wehrdienst leistet, hat keinen Anspruch auf Kindergeld. Von dieser Regel gibt es aber immer mehr Ausnahmen. Auch die dreimonatige Grundausbildung zu Beginn eines freiwilligen Wehrdienstes kann förderfähig sein.

Ein 22-jähriger Mann hatte zunächst neun Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet. Er verpflichtete sich, im Anschluss daran als Soldat auf Zeit in einem Mannschaftsdienstgrad für insgesamt vier Jahre weiter zu dienen. Der Vater des Soldaten beantragte Kindergeld für die ersten drei Monate des freiwilligen Wehrdienstes, in denen sein Sohn die bei der Bundeswehr übliche Grundausbildung absolviert hatte.

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