Steuerschlupfloch für "Cash-GmbHs" geschlossen
Mit dem aktuell beschlossenen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die erbschaftsteuerliche Befreiungsmöglichkeit bei der Übertragung von GmbH-Anteilen abgeschafft, wenn das Gesellschaftsvermögen zu mehr als 20 % aus Barvermögen, Bankguthaben oder (Geld-)Forderungen besteht.
Dies gilt erstmals für Erwerbsvorgänge, für die die Steuer nach dem 06.06.2013 entsteht.
...26.08.2013 WeiterlesenSteuerpflicht von Erstattungszinsen: Einspruch einlegen!
Das Hin und Her bezüglich der Besteuerung von sog. Erstattungszinsen geht weiter. Ursprünglich betrachteten Finanzämter und Rechtsprechung die vom Finanzamt ausgezahlten Zinsen auf Steuererstattungen i. S. des § 233a AO als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Der BFH gab im letzten Jahr mit der Entscheidung vom 15.06.2010 (Az.: VIII R 33/07) die bis dahin geltende Rechtsprechung auf und entschied, entsprechende Zinseinnahmen seien - mangels korrespondierender Abzugsfähigkeit von Nachzahlungszinsen - nicht steuerpflichtig.
...26.08.2013 WeiterlesenSteuern sparen bei Entlassungsabfindungen
Um Steuern zu sparen, kann es sich lohnen, Abfindungszahlungen in das Folgejahr zu verschieben, wenn in diesem geringere Einkünfte erwartet werden.
Seit dem 01.01.2006 ist eine Abfindung grundsätzlich vollständig zu versteuern. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann die Abfindung aber steuerlich privilegiert werden. Dann greift die sogenannte “Fünftel-Regelung”.
Anknüpfungspunkt für die Steuer ist der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung. Erwartet der Arbeitnehmer im Folgejahr geringere Einkünfte, zum Beispiel weil er nur Arbeitslosengeld oder eine kleine Rente erhält, kann es sich lohnen, die Abfindungsauszahlung in das nächste Jahr zu verschieben.
...26.08.2013 WeiterlesenSteuerliches Reisekostenrecht und Besteuerung von Unternehmen künftig einfacher zu handhaben
Das Kernziel der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist, das Steuerrecht einfacher handhabbar zu machen.
Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts
Bei den Reisekosten geht es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. In dem Massenverfahren der Abrechnung von Dienstreisen soll der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert werden. Dies setzt der Gesetzesentwurf nun durch die folgenden Maßnahmen um:
...26.08.2013 WeiterlesenSteuerliches Maßnahmenpaket
Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reihe von steuervereinfachenden und bürokratieentlastenden Maßnahmen verständigt. Danach ist u. a. Folgendes geplant:
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 EUR auf 1.000 EUR
Bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten soll auf die Unterscheidung “berufliche oder private Veranlassung” verzichtet werden
Künftig soll keine Einkommensüberprüfung mehr bei der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder vorgenommen werden
Die Nachweise für die Berücksichtigung der Entfernungspauschale bei abwechselnder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und PKW sollen vereinfacht werden
...26.08.2013 Weiterlesen
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden aufgrund der EHEC-Epidemie
Durch die EHEC-Epidemie sind im landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere bei den Gemüseerzeugern, beträchtliche Schäden entstanden, die bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen geführt haben und möglicherweise auch noch führen werden. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
- Die nachweislich unmittelbar betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Oktober 2011 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. § 222 Sätze 3 und 4 der Abgabenordnung bleiben unberührt.
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...26.08.2013 WeiterlesenSteuerliche Hinweise für Hochwassergeschädigte
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.
...26.08.2013 WeiterlesenSteuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung
Die Bundesregierung will die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % senken. Insbesondere bei Gebäuden lässt sich viel Energie und CO2 einsparen. Daher beschloss die Bundesregierung steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen.
Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Gefördert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen.
...26.08.2013 WeiterlesenSteuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeitszuschläge auch bei Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrages pro Stunde
Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2010 VI R 50/09 entschieden, dass Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch dann steuerfrei bleiben, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden.
Unter den Voraussetzungen des § 3b EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist u. a., dass die Zuschläge nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sind.
...26.08.2013 WeiterlesenSteuerfreie Zigaretten für Familienangehörige
Nach dem Beschluss des BFH vom 08.09.2011 VII R 59/10 ist ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf auch gegeben, wenn eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat Zigaretten erwirbt, in das Steuergebiet verbringt und an Familienangehörige verschenkt.
Von der deutschen Tabaksteuer befreit sind in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union versteuerte Zigaretten, die Privatpersonen in diesem Mitgliedstaat für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das Steuergebiet verbringen. Diese Regelung ist eine Errungenschaft des Binnenmarktes, der am 01.01.1993 mit dem Wegfall der Grenzkontrollen verwirklicht worden ist. Wer als Privatperson verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie z.B. Zigaretten, Spirituosen oder Schaumweine, in einem anderen Mitgliedstaat einkauft, kann diese Waren steuerfrei in Deutschland verbrauchen. Nach den unionsrechtlichen Vorgaben der Verbrauchsteuersystemrichtlinie setzt die Steuerfreiheit im Bestimmungsland lediglich voraus, dass die Waren für den Eigenbedarf erworben und selbst befördert werden.
...26.08.2013 WeiterlesenSteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Vermietung der Geschäftsräume
Die Veräußerung eines Unternehmens ist regelmäßig umsatzsteuerfrei, wenn der Betrieb im Ganzen übereignet wird (§ 1 Abs. 1a UStG).
Dies gilt ebenfalls, wenn nur der Warenbestand bzw. die Geschäftsausstattung verkauft wird und die Geschäftsräume an den Erwerber vermietet werden. Voraussetzung ist, dass die dauerhafte Fortführung des Unternehmens durch den Erwerber möglich ist.
Die Finanzverwaltung erkennt eine steuerfreie Geschäftsveräußerung jetzt auch dann an, wenn die Vermietung zwar auf unbestimmte Zeit erfolgt, der Mietvertrag aber kurzfristig kündbar ist.
...26.08.2013 WeiterlesenSteuerfalle Kurzarbeitergeld
Wer Kurzarbeitergeld erhält, kann in eine Steuerfalle tappen. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen wird es berücksichtigt, da es unter dem sog. Progressionsvorbehalt steht. Die Folge: Das steuerpflichtige Einkommen wird mit einem höheren Steuersatz belegt und eine höhere Einkommensteuer wird fällig.
Beispiel:
Ein alleinstehender Steuerzahler erhält im Jahr 2009 ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 EUR sowie 10.000 EUR Kurzarbeitergeld. Der Durchschnittssteuersatz für das zu versteuernde Einkommen von 20.000 EUR liegt ohne Kurzarbeitergeld bei 13,8 % (2.760 EUR). Im Beispielsfall wird jedoch bei der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes das Kurzarbeitergeld einbezogen und so getan, als ob der Steuerzahler ein Einkommen von 30.000 EUR hat. Dann beträgt der Durchschnittssteuersatz 19 %. Dieser wird aber nur auf die 20.000 EUR “normales” Einkommen angewendet (3.800 EUR). Das heißt, es entsteht eine Mehrbelastung von 1.040 EUR für den Steuerzahler.
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