Aktuelles

Steuerliches Reisekostenrecht und Besteuerung von Unternehmen künftig einfacher zu handhaben

Das Kernziel der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist, das Steuerrecht einfacher handhabbar zu machen. Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts Bei den Reisekosten geht es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. In dem Massenverfahren der Abrechnung von Dienstreisen soll der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert werden. Dies setzt der Gesetzesentwurf nun durch die folgenden Maßnahmen um: ...

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Steuerliches Maßnahmenpaket

Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reihe von steuervereinfachenden und bürokratieentlastenden Maßnahmen verständigt. Danach ist u. a. Folgendes geplant: Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 EUR auf 1.000 EUR Bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten soll auf die Unterscheidung “berufliche oder private Veranlassung” verzichtet werden Künftig soll keine Einkommensüberprüfung mehr bei der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder vorgenommen werden Die Nachweise für die Berücksichtigung der Entfernungspauschale bei abwechselnder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und PKW sollen vereinfacht werden ...

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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden aufgrund der EHEC-Epidemie

Durch die EHEC-Epidemie sind im landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere bei den Gemüseerzeugern, beträchtliche Schäden entstanden, die bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen geführt haben und möglicherweise auch noch führen werden. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen. Die nachweislich unmittelbar betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Oktober 2011 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) stellen. ...

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Steuerliche Hinweise für Hochwassergeschädigte

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. ...

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Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung

Die Bundesregierung will die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % senken. Insbesondere bei Gebäuden lässt sich viel Energie und CO2 einsparen. Daher beschloss die Bundesregierung steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen. Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Gefördert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. ...

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Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeitszuschläge auch bei Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrages pro Stunde

Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2010 VI R 50/09 entschieden, dass Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch dann steuerfrei bleiben, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden. Unter den Voraussetzungen des § 3b EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist u. a., dass die Zuschläge nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sind. ...

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Steuerfreie Zigaretten für Familienangehörige

Nach dem Beschluss des BFH vom 08.09.2011 VII R 59/10 ist ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf auch gegeben, wenn eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat Zigaretten erwirbt, in das Steuergebiet verbringt und an Familienangehörige verschenkt. Von der deutschen Tabaksteuer befreit sind in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union versteuerte Zigaretten, die Privatpersonen in diesem Mitgliedstaat für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das Steuergebiet verbringen. Diese Regelung ist eine Errungenschaft des Binnenmarktes, der am 01. ...

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Steuerfreie Geschäftsveräußerung „im Ganzen“ bei Vermietung der Geschäftsräume

Die Veräußerung eines Unternehmens ist regelmäßig umsatzsteuerfrei, wenn der Betrieb „im Ganzen“ übereignet wird (§ 1 Abs. 1a UStG). Dies gilt ebenfalls, wenn nur der Warenbestand bzw. die Geschäftsausstattung verkauft wird und die Geschäftsräume an den Erwerber vermietet werden. Voraussetzung ist, dass die dauerhafte Fortführung des Unternehmens durch den Erwerber möglich ist. Die Finanzverwaltung erkennt eine steuerfreie Geschäftsveräußerung jetzt auch dann an, wenn die Vermietung zwar auf unbestimmte Zeit erfolgt, der Mietvertrag aber kurzfristig kündbar ist. ...

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Steuerfalle Kurzarbeitergeld

Wer Kurzarbeitergeld erhält, kann in eine Steuerfalle tappen. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen wird es berücksichtigt, da es unter dem sog. Progressionsvorbehalt steht. Die Folge: Das steuerpflichtige Einkommen wird mit einem höheren Steuersatz belegt und eine höhere Einkommensteuer wird fällig. Beispiel: Ein alleinstehender Steuerzahler erhält im Jahr 2009 ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 EUR sowie 10.000 EUR Kurzarbeitergeld. Der Durchschnittssteuersatz für das zu versteuernde Einkommen von 20. ...

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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch von Ehegatten nur für eine Wohnung in Anspruch genommen werden

Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 29.07.2010 VI R 60/09 entschieden, dass zusammenveranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag (im Streitfall 600 Euro; aktuell 1.200 Euro) in Anspruch nehmen können. Im entschiedenen Fall bewohnten die Kläger Einfamilienhäuser an zwei Orten und ließen durch verschiedene Handwerksbetriebe Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den beiden Wohnungen durchführen. In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung für das Streitjahr beantragten die Ehegatten für beide Wohnungen jeweils eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsleistungen nach § 35a Abs. ...

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Steuerbescheide mit Erstattungszinsen „offenhalten“

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. empfiehlt, fortan gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorzugehen. Hintergrund: Der Fiskus verzinst Steuererstattungen, wenn der Bescheid später als 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen wird (für 2010 also mit Ablauf des 31. März 2012). Nach Ansicht der Finanzverwaltung unterliegen diese Zinsen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuern. Zwar hatte der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr zum Vorteil der Steuerpflichtigen entschieden, dass Erstattungszinsen in keinem Fall steuerbar seien. ...

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Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben!

Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (namentlich AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. Zwar stellte auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung nach allgemeiner Meinung eine „Steuerhinterziehung auf Zeit“ dar. ...

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