Steueranmeldungen ab 2013 nur noch mit Authentifizierung

Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 01.01.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert. Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt, das im Rahmen der Registrierung im ElsterOnline-Portal erteilt wird. Die Registrierung ist nur einmal erforderlich.

(Auszug aus einer Information der Finanzverwaltung auf www.elster.de)