Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater
Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 08.07.2015 entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können.
Der Kläger wurde im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt. Im April desselben Jahres war sein 30. Geburtstag. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Er teilte die für Hallenmiete und Bewirtung entstandenen Aufwendungen nach Köpfen auf und begehrte den Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie auf die dem beruflichen Bereich zugeordneten Gäste entfielen.
...02.11.2015 WeiterlesenLohnsteuerermäßigung - Antrag bis 30.11.2015 stellen
Arbeitnehmer können für Ausgaben, die ihre Steuerlast mindern, einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Für das Kalenderjahr 2015 endet die Antragsfrist am 30.11.2015. Der Antrag ist bei dem Finanzamt einzureichen, das für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist.
Das Finanzamt ermittelt dann einen Freibetrag und stellt ihn dem Arbeitgeber im Rahmen eines elektronischen Abrufverfahrens für Dezember 2015 bereit. Sicherheitshalber sollte der Arbeitnehmer das Lohnbüro vorzeitig informieren.
Für Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen, für bestimmte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art und insbesondere für Unterhaltszahlungen an den Ehegatten und andere Angehörige gilt eine Antragsgrenze von 600 Euro. Ein Freibetrag wird nur eingetragen, wenn diese Ausgaben zusammengerechnet 600 Euro überschreiten.
...29.10.2015 WeiterlesenAußergewöhnliche Belastungen: Umbaukosten verteilen
Behinderungsbedingte Umbaukosten akzeptiert das Finanzamt nur im Jahr der Bezahlung als außergewöhnliche Belastung. Ob eine Verteilung über mehrere Jahre möglich ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden.
Werden Haus oder Wohnung behindertengerecht umgebaut, führt das in der Regel zu erheblichen Aufwendungen. Oft kommen fünf- oder sechsstellige Beträge zusammen. Über einen solchen Fall muss nunmehr der BFH entscheiden (Revisionsverfahren Az.: VI R 36/15), informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.
Die Eltern einer schwerbehinderten Tochter hatten fast 166.000 Euro Umbaukosten aufgebracht, um ihr Kind weiterhin zu Hause pflegen zu können. Derartige Umbaukosten sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das Finanzamt berücksichtigt sie aber nur einmalig in dem Jahr, in dem sie angefallen sind. Die Folge war, dass sich die Steuerbelastung in dem Jahr bis auf Null verringerte und ein Teil der Umbaukosten gar nicht mehr steuermindernd auswirkte. Die Eltern beantragten deshalb, die Aufwendungen gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen. Dies lehnte das Finanzamt ab, ebenso das Finanzgericht Baden-Württemberg.
...28.10.2015 WeiterlesenBerechnung der Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Mit Urteil vom 22. 04. 2015 hat der IV. Senat des BFH entschieden, dass sich der Wert für die Bemessung der Gebühr, die für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde zu entrichten ist, nach dem Antrag richtet und in Anlehnung an den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens berechnet wird.
In dem Urteilsfall plante die Klägerin eine Umstrukturierung ihres Konzerns und fragte beim Finanzamt (FA) an, ob die geplante Gestaltung die Aufdeckung stiller Reserven auslösen würde. Die Behörde verneinte diese für die Klägerin nachteilige Rechtsfolge. Für die erteilte Auskunft erhob die Finanzbehörde eine dem Grunde nach gesetzlich vorgeschriebene Auskunftsgebühr. Bei der Berechnung der Gebühr stellte das FA auf die überschlägig ermittelte Steuerbelastung ab, die eingetreten wäre, wenn diese stillen Reserven tatsächlich aufzudecken und zu versteuern wären. Die im Anschluss erhobene Klage vor dem Finanzgericht (FG) war insoweit erfolgreich, als das FG gebührenmindernd berücksichtigte, dass eine Aufdeckung stiller Reserven auch eine höhere steuermindernde Abschreibung in den Folgejahren bedeutet hätte; diese Minderungen der Steuerbelastung in den Folgejahren berücksichtigte das FG bei der Gebührenhöhe.
...25.10.2015 WeiterlesenNeue Musterklage des BdSt: Kinderfreibetrag war 2014 zu gering
Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage eines Familienvaters vor dem Finanzgericht München gegen den zu niedrigen Kinderfreibetrag 2014 (Az.: 8 K 2426/15). Mit dem Freibetrag soll das Existenzminimum für Kinder im Steuerrecht freigestellt werden. „Der Gesetzgeber hat nach Auffassung des BdSt das steuerfreie Existenzminium wissentlich unterschritten und damit verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet.
Darum geht es: Mit dem Kinderfreibetrag soll Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder abzusichern. Dies schreibt das Bundesverfassungsgericht vor. Statt 4.440 Euro gewährte der Gesetzgeber im Jahr 2014 nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro. Deswegen haben viele Eltern im vergangenen Jahr mehr Steuern gezahlt als sie müssten. Betroffene Eltern können in jedem Fall von dem Musterklageverfahren profitieren, denn die Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben in puncto Kinderfreibetrag automatisch offen. Die Steuerbescheide erhalten einen sog. Vorläufigkeitsvermerk und können dadurch bei einem Erfolg des Musterverfahrens noch zugunsten der Eltern geändert werden.
...21.10.2015 WeiterlesenSteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Die Finanzverwaltung hat in einem Schreiben zur Anwendung der neuen Regelungen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen Stellung genommen. Neu ab 2015 ist insbesondere die Einführung eines lohnsteuerlichen Freibetrags in Höhe von 110 Euro je Betriebsveranstaltung.
Daneben werden verschiedene Einzelfragen, wie z. B. die Begriffe Betriebsveranstaltung, Zuwendung, Reisekosten, aber auch umsatzsteuerliche Auswirkungen erläutert.
(Siehe dazu BMF-Schreiben vom 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001)
Den Volltext des BMF-Schreibens finden Sie hier
...15.10.2015 WeiterlesenScheidungskosten weiterhin geltend machen
Hatte der Bundesfinanzhof noch mit Urteil vom 12.05.2011 entschieden, dass sämtliche Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, so hat er diese Auffassung mit Urteil vom 18.06.2015 (Az.: VI R 17/14) wieder aufgegeben und ist zur früheren Rechtsprechung zurückgekehrt. Danach kommt es auf die Ursachen an, die zu den Ausgaben geführt haben. Nur wenn sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, sind sie zwangsläufig und daher als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.
...14.10.2015 WeiterlesenAbgeltungsteuer: Antrag auf Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nur bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung möglich
Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil vom 28.07.2015 VIII R 50/14 die Frage entschieden, bis zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf sog. Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gestellt werden kann.
Die Klägerin war an einer GmbH beteiligt und erzielte aus dieser Beteiligung Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form sog. verdeckter Gewinnausschüttungen. Diese waren nach § 32d Abs. 1 EStG mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % besteuert worden. In ihrer - von einem Steuerberater erstellten - Steuererklärung stellte die Klägerin zwar u. a. einen Antrag auf sog. Günstigerprüfung, nicht jedoch einen Antrag auf Regelbesteuerung nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst a EStG für diese Kapitalerträge. Eine Regelbesteuerung der Kapitalerträge hätte zu einer geringeren Steuer geführt. Diesen Antrag stellte die Klägerin erst, nachdem sie die von ihr unterschriebene Einkommensteuererklärung beim Finanzamt (FA) abgegeben hatte, allerdings noch vor dem Abschluss der Einkommensteuerveranlagung. Das FA und ihm folgend das Finanzgericht lehnten eine Berücksichtigung des Antrags bei der Einkommensteuerfestsetzung als verspätet ab.
...12.10.2015 WeiterlesenZweijährige Lohnsteuer-Freibeträge jetzt beantragen
Arbeitnehmer können ab 01.10.2015 Freibeträge für das kommende Jahr beantragen, die erstmals zwei Jahre lang gültig sind. Das bedeutet etwas weniger Bürokratie, verlangt aber erhöhte Aufmerksamkeit von den betroffenen Arbeitnehmern, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.
Arbeitnehmer mit höheren Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und anderen abzugsfähigen Aufwendungen können ihre laufende Lohnsteuerbelastung mithilfe von Freibeträgen senken. Diese Lohnsteuerermäßigung musste bisher in den meisten Fällen jährlich neu beantragt werden. Seit dem 01.10.2015 können Arbeitnehmer Freibeträge mit zwei Jahren Gültigkeit bei ihrem Finanzamt beantragen. Diese gelten dann vom 01.01.2016 bis längstens zum 31.12.2017. Bis 30.11. können außerdem auch noch Freibeträge für dieses Jahr beantragt werden. Diese gelten jedoch grundsätzlich nur bis zum Jahresende.
...08.10.2015 WeiterlesenErbschaftsteuer: Reform darf Unternehmen nicht über Gebühr belasten
Der Bund der Steuerzahler macht sich für ein unbürokratisches Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz stark. Deshalb fordert der BdSt Bundestag und Bundesrat auf, sehr genau auf die Belange der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer zu achten. Der BdSt kritisiert, dass vor allem die Interessen der kleinen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Nicht akzeptabel ist der bisherige Vorschlag zur Lohnsummenaufzeichnung. Denn für zahlreiche kleine Unternehmen bedeutet das einen erheblich höheren Aufwand: In vielen Fällen muss die Lohnsumme der Beschäftigten künftig über mehrere Jahre überwacht werden. Das widerspricht aber dem Anliegen des Bundeswirtschaftsministeriums nach einem Bürokratie-Abbau. Deshalb fordert der BdSt den Gesetzgeber auf, Betriebe mit mindestens fünf Arbeitnehmern von der Lohnsummenaufzeichnung zu befreien. Der Gesetzentwurf sieht bisher nur eine Freistellung bei Betrieben mit drei Beschäftigten vor. Bisher galt eine Freigrenze von 20 Mitarbeitern.
...07.10.2015 WeiterlesenUmsatzsteuer bei Verkäufen über Internet-Handelsplattformen (z. B. "eBay")
Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 12. 08. 2015 XI R 43/13 entschieden, dass derjenige, der planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt.
Die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 über zwei “Verkäuferkonten” bei der Internet-Handelsplattform eBay an einzelne Erwerber mindestens 140 Pelzmäntel für insgesamt ca. 90.000 Euro.
...05.10.2015 WeiterlesenSteuerfreiheit von Trinkgeldern
Mit Urteil vom 18. 06. 2015 VI R 37/14 hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken steuerfreie Trinkgelder i. S. des § 3 Nr. 51 EStG sein können. Die Steuerfreiheit entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist.
Im Streitfall war der Kläger als eine Art Kellner mit dem Bedienen der Spielbankkunden betraut. Er war nicht Teil des spieltechnischen Personals, wie etwa die Croupiers (Kassierer). Im Gehaltstarifvertrag wurden die freiwilligen Zuwendungen von Besuchern der Spielbank an die Saalassistenten als Trinkgelder bezeichnet, die arbeitstäglich zu erfassen und ausschließlich zugunsten der Saalassistenten zu verwenden sind. Die Saalassistenten erhielten aus dem Aufkommen monatlich vorab einen pauschalen Anteil, der Restbetrag wurde nach einem festgelegten Punktesystem von der Spielbank auf diese verteilt. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, es handele sich dabei nicht um steuerfreies Trinkgeld i. S. des § 3 Nr. 51 EStG. Das Finanzgericht schloss sich dieser Auffassung an und wies die Klage ab.
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