Schneeschieben von der Steuer absetzen
Während sich viele Kinder über den ersten Schnee freuen, macht der Schnee den Erwachsenen oft mächtig Arbeit. Denn viele Mieter und Hauseigentümer trifft die Räumpflicht auf Wegen und Straßen. Manchen Steuerzahlern sind das frühe Aufstehen und der Griff zur Schneeschaufel jedoch zu mühsam: Beauftragen sie einen Dritten mit den Arbeiten, lassen sich diese Kosten steuerlich absetzen.
Im Einzelnen: Eigentümer, aber auch Mieter, die für die Schneebeseitigung auf privaten oder öffentlichen Wegen zahlen, können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen. Insgesamt können für solche Dienstleistungen 20 % der Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Zahlt der Bürger beispielsweise 600 Euro für das Kehren des Gehwegs vor dem Haus, lassen sich mit dem Steuerbonus bis zu 120 Euro Steuern sparen. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst eine Rechnung ausstellt und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wird. Doch Achtung: Nur die Arbeits- und Anfahrtskosten des Räumdienstes können steuerlich geltend gemacht werden. Materialkosten, wie z. B. Streusalz, können nicht bei der Steuer abgezogen werden.
...13.01.2016 WeiterlesenSolidaritätszuschlag: Aussetzung der Vollziehung möglich
Nach Auffassung des FG Niedersachsen (Urteil vom 22.09.2015 7 V 89/14) bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes. Das Gericht hat infolgedessen die Vollziehung eines entsprechenden Bescheides aufgehoben und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt (Az. des BVerfG: 2 BvL 6/14).
...06.01.2016 WeiterlesenNeue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2016
Hier finden Sie die neue ab 01.01.2016 gültige Düsseldorfer Tabelle (Kindesunterhalt).
...04.01.2016 WeiterlesenAußergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung
Der VI. Senat des BFH hat mit Urteilen vom 02.09.2015 (VI R 32/13, VI R 33/13) entschieden, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten.
In den Urteilsfällen hatten die Kläger Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Es handelte sich dabei insbesondere um Aufwendungen für Zahnreinigung, Laboratoriumsmedizin, Zweibettzimmerzuschläge sowie für Arztbesuche und Zuzahlungen für Medikamente (“Praxis- und Rezeptgebühren”), die von den Krankenversicherungen nicht übernommen worden waren. Diese Aufwendungen seien, so die Kläger, zwangsläufig entstanden und von Verfassungs wegen ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung abzuziehen. Denn das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass Krankenversicherungsbeiträge Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums seien; dies müsse jedenfalls auch für Praxis- und Rezeptgebühren gelten.
...03.01.2016 WeiterlesenSteueränderungen 2016
Zum Jahresbeginn treten bei Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erläutert die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer und Ruheständler.
Höherer Grundfreibetrag und Abbau der kalten Progression
Der Grundfreibetrag, auch steuerfreies Existenzminimum genannt, steigt um 180 Euro auf 8.652 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Außerdem wird der Steuertarif zwecks Abbaus der “kalten Progression” leicht verändert. Dadurch verringert sich für viele die Steuerbelastung:
...27.12.2015 WeiterlesenAuskunftsersuchen an Dritte: Ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen nur sehr eingeschränkt möglich
Mit Urteil vom 29.07.2015 X R 4/14 hat der X. Senat des BFH darüber entschieden, wann sich eine Finanzbehörde unmittelbar an andere Personen als den Steuerpflichtigen (sog. Dritte) wenden darf.
Im Streitfall richtete das Finanzamt (FA) - ohne den Kläger hierzu vorab um Auskunft zu ersuchen - ein Auskunftsersuchen betreffend Provisionszahlungen an einen Dritten, nachdem ein anderer Lieferant des Klägers “Ausgleichszahlungen” an diesen mitgeteilt hatte. Das Auskunftsersuchen diente aus Sicht des FA der “Vervollständigung der Prüfung”. Das Finanzgericht (FG) hatte einen Ermessensfehler des FA darin gesehen, dass das FA nicht zuvor den Kläger um Auskunft gebeten hatte, und der Klage stattgegeben.
...21.12.2015 WeiterlesenSachbezugswerte ab 2016
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2015 I S. 2075) gegenüber 2015 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2016 insgesamt 236 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
Frühstück: 50 Euro
Mittag-/Abendessen (jeweils): 93 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,10 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,67 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.
...16.12.2015 WeiterlesenModernisierung des Besteuerungsverfahrens - Steuererklärung künftig papierlos?
Die Bundesregierung will das Besteuerungsverfahren weiter vereinfachen und modernisieren. Das Bundeskabinett hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu modernisieren. Wenn Bundestag und Bundesrat im ersten Halbjahr des kommenden Jahres grünes Licht geben, treten die neuen Regeln zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Schluss mit Papier-Kommunikation
Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen möglichst weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.
...13.12.2015 WeiterlesenVerfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Mit den Beschlüssen vom 29.09.2015 2 BvR 2683/11 sowie vom 30.09.2015 2 BvR 1066/10 und 2 BvR 1961/10 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Nach dessen Regelungen findet ein Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung statt, sodass Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen - zunächst mit einem Anteil von 50 % und dann bis 2040 graduell auf 100 % ansteigend - besteuert werden. Bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Insbesondere ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar, dass er Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unterschiedlichem Maße steuerentlastet waren.
...10.12.2015 WeiterlesenBefristete Sonderabschreibungen für Wohnungsbau geplant
Wie bekannt geworden ist, will das Bundesfinanzministerium mit einer befristeten Sonderabschreibung den Neubau von Mietwohnungen ankurbeln. In den Jahren 2016 bis 2018 soll eine Sonderabschreibung von bis zu 29 % für den Bau neuer Wohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Dies geht aber nur dann, wenn die Länder mitziehen, allen voran das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen. In vielen Kommunen gibt es zu wenig Wohnraum, insbesondere für Geringverdiener und kinderreiche Familien. Die Flüchtlingskrise hat dieses Problem noch verschärft.
...10.12.2015 WeiterlesenHaushaltsnahe Dienstleistung: Versorgung und Betreuung eines Haustieres begünstigt
Mit Urteil vom 03.09.2015 VI R 13/15 hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein kann.
Die Kläger ließen während des Urlaubs ihre Hauskatze von der “Tier- und Wohnungsbetreuung” in ihrer Wohnung betreuen. Hierfür wurde ihnen ein Betrag in Höhe von 302,90 Euro in Rechnung gestellt. Die Rechnungen beglichen die Kläger im Streitjahr (2012) per Überweisungen.
...07.12.2015 WeiterlesenLohnsteuerklassenwahl: Handlungsbedarf bis zum Jahresende
Mit dem neuen Merkblatt zur Lohnsteuerklassenwahl können verheiratete und verpartnerte Arbeitnehmer prüfen, ob sie die günstigste Steuerklassenkombination gewählt haben. Einige Paare sollten das zügig tun, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Merkblatt zur Lohnsteuerklassenwahl 2016 veröffentlicht. Es ist auf der Homepage bundesfinanzministerium.de unter dem Suchbegriff “Steuerklassenwahl” abrufbar. Die im Merkblatt berechneten Tabellenwerte zeigen Arbeitnehmer-Paaren, welche Steuerklassenkombination für sie optimal ist.
Ehe- und Lebenspartner entscheiden durch die Wahl ihrer Steuerklassenkombination mit darüber, ob sie im Jahresverlauf mehr oder weniger Lohnsteuer zahlen müssen. Es gibt drei Kombinationsmöglichkeiten. Partner mit etwa gleich hohen Löhnen haben mit der Kombination IV/IV den geringsten laufenden Lohnsteuerabzug. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, sollte er die Steuerklasse III wählen und sein Partner die Steuerklasse V. Wenn die Löhne stärker abweichen, als im Merkblatt für die Kombination III/V angegeben, müssen Arbeitnehmer allerdings mit einer Steuernachzahlung rechnen. Gerade bei großen Lohnunterschieden kann diese sehr erheblich sein. Abhilfe schafft die Kombination IV/IV plus Faktor. Bei dieser entspricht der laufende Lohnsteuerabzug etwa der tatsächlichen Einkommensteuerbelastung beider Partner.
...03.12.2015 Weiterlesen