Steuertipps zum Jahresende
Lohnsteuerklasse prüfen. Arbeitnehmer sollten bis zum Jahresende prüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch günstig sind. Die “Kombination IV/IV” bringt bei verheirateten und verpartnerten Arbeitnehmern den geringsten laufenden Lohnsteuerabzug, wenn die Löhne beider etwa gleich hoch sind. Die “Kombination IV/IV plus Faktor” sorgt dafür, dass der laufende Lohnsteuerabzug ziemlich genau der tatsächlichen Steuerschuld entspricht. Bei größeren Lohnunterschieden ist die “Kombination III/V” in der Regel vorteilhaft. Zu beachten ist, dass sich bei dieser Steuerklassenkombination häufig Nachzahlungen ergeben. Falls einer der Partner im kommenden Jahr mit Arbeitslosigkeit rechnet, kann er durch eine günstigere Steuerklasse die Leistungen erhöhen. Entscheidend ist die Steuerklasse, die zu Jahresbeginn galt. Deshalb muss ein Wechsel noch vor Januar erfolgen. Alleinerziehenden steht die Steuerklasse II zu. Wenn jedoch zum Haushalt ein neuer Partner oder andere erwachsene Personen gehören, entfällt die Steuerklasse II. Umgekehrt sollten sich Alleinerziehende, die bisher die Steuerklasse I hatten, nach dem Auszug solcher Personen die Vorteile der Steuerklasse II sichern.
...23.11.2015 WeiterlesenGemeinnützigkeit von Vereinen durch Engagement für Flüchtlinge nicht gefährdet
Die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen in gemeinnützigen Vereinen führt nicht dazu, dass die Gemeinnützigkeit der Vereine gefährdet wird. Das haben alle 16 Finanzminister/innen und -senator/innen der Länder in ihrer regulären Konferenz in Berlin einstimmig festgestellt.
Der Bund hat eine zügige Prüfung und - soweit überhaupt nötig - Klarstellung zugesagt, denn durch ein BMF-Schreiben war zwischenzeitlich Irritation entstanden, ob die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen dazu führen kann, dass ein gemeinnütziger Verein seine steuerliche Anerkennung verlieren kann, wenn die Beitragsfreiheit nicht in der Satzung geregelt ist.
...19.11.2015 WeiterlesenVerbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß
Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 10.09.2015 IV R 8/13 entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft zu berücksichtigen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit blieb die Klage von ehemaligen Gesellschaftern einer Personengesellschaft ohne Erfolg.
Die Gewerbesteuer ist ihrer Natur nach eine Betriebsausgabe und mindert deshalb den Gewinn des Unternehmens. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber jedoch in § 4 Abs. 5b EStG angeordnet, dass die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist. Sie darf infolgedessen bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns nicht mehr gewinnmindernd (und damit steuermindernd) berücksichtigt werden.
...18.11.2015 WeiterlesenKindergeld und Steueridentifikationsnummer
Ab dem 01.01.2016 ist für den Bezug von Kindergeld die Steueridentifikationsnummer des Kindes und des kindergeldberechtigten Elternteils der zuständigen Familienkasse mitzuteilen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Bundeszentralamt für Steuern
...15.11.2015 WeiterlesenSteuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): Schornsteinfegerleistungen jetzt in vollem Umfang begünstigt
Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass künftig nicht nur die Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten eines Schornsteinfegers begünstigt sind, sondern - entgegen der bisherigen Praxis - auch Mess- oder Überprüfungsarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau.
Für entsprechende Arbeitskosten kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro, in Betracht.
Die Neuregelung gilt in allen noch offenen Steuerfällen.
(Vgl. BMF-Schreiben vom 10.11.2015 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003)
...12.11.2015 WeiterlesenDurchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz für 2016 bei 1,1 %
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 14 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanz-Reserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 %, der um 0,2 Prozentpunkte moderat höher liegt als im laufenden Jahr. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2016 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und inwieweit die Krankenkassen ihre zum Teil erheblichen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzen. Die derzeit 123 Krankenkassen verfügen insgesamt über Finanz-Reserven von rund 15 Milliarden Euro, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Versicherungsträger verteilen.
...09.11.2015 WeiterlesenKindergeldanspruch während eines mehrjährigen Auslandsstudiums
Der III. Senat des BFH hat mit Urteil vom 23. 06. 2014 III R 38/14 entschieden, dass Eltern für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen können, wenn das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält.
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger mit chinesischer Herkunft. Sein 1994 geborener Sohn absolvierte nach dem Ende seiner schulischen Ausbildung zunächst einen einjährigen Sprachkurs in China und entschied sich nach dessen Ende für ein im September 2013 beginnendes vierjähriges Bachelorstudium in China. Während des Studiums wohnte der Sohn in einem Studentenwohnheim. Verwandtschaftliche Beziehungen bestanden am Studienort nicht. In den Sommersemesterferien 2013 und 2014 kehrte der Sohn für jeweils ca. sechs Wochen nach Deutschland zurück und war während dieser Zeiten in der elterlichen Wohnung in seinem Kinderzimmer untergebracht. Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung ab September 2013 auf, da sie davon ausging, dass der Sohn seinen Wohnsitz vom Inland nach China verlegt habe.
...05.11.2015 WeiterlesenAufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater
Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 08.07.2015 entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können.
Der Kläger wurde im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt. Im April desselben Jahres war sein 30. Geburtstag. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Er teilte die für Hallenmiete und Bewirtung entstandenen Aufwendungen nach Köpfen auf und begehrte den Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie auf die dem beruflichen Bereich zugeordneten Gäste entfielen.
...02.11.2015 WeiterlesenLohnsteuerermäßigung - Antrag bis 30.11.2015 stellen
Arbeitnehmer können für Ausgaben, die ihre Steuerlast mindern, einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Für das Kalenderjahr 2015 endet die Antragsfrist am 30.11.2015. Der Antrag ist bei dem Finanzamt einzureichen, das für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist.
Das Finanzamt ermittelt dann einen Freibetrag und stellt ihn dem Arbeitgeber im Rahmen eines elektronischen Abrufverfahrens für Dezember 2015 bereit. Sicherheitshalber sollte der Arbeitnehmer das Lohnbüro vorzeitig informieren.
Für Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen, für bestimmte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art und insbesondere für Unterhaltszahlungen an den Ehegatten und andere Angehörige gilt eine Antragsgrenze von 600 Euro. Ein Freibetrag wird nur eingetragen, wenn diese Ausgaben zusammengerechnet 600 Euro überschreiten.
...29.10.2015 WeiterlesenAußergewöhnliche Belastungen: Umbaukosten verteilen
Behinderungsbedingte Umbaukosten akzeptiert das Finanzamt nur im Jahr der Bezahlung als außergewöhnliche Belastung. Ob eine Verteilung über mehrere Jahre möglich ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden.
Werden Haus oder Wohnung behindertengerecht umgebaut, führt das in der Regel zu erheblichen Aufwendungen. Oft kommen fünf- oder sechsstellige Beträge zusammen. Über einen solchen Fall muss nunmehr der BFH entscheiden (Revisionsverfahren Az.: VI R 36/15), informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.
Die Eltern einer schwerbehinderten Tochter hatten fast 166.000 Euro Umbaukosten aufgebracht, um ihr Kind weiterhin zu Hause pflegen zu können. Derartige Umbaukosten sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das Finanzamt berücksichtigt sie aber nur einmalig in dem Jahr, in dem sie angefallen sind. Die Folge war, dass sich die Steuerbelastung in dem Jahr bis auf Null verringerte und ein Teil der Umbaukosten gar nicht mehr steuermindernd auswirkte. Die Eltern beantragten deshalb, die Aufwendungen gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen. Dies lehnte das Finanzamt ab, ebenso das Finanzgericht Baden-Württemberg.
...28.10.2015 WeiterlesenBerechnung der Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Mit Urteil vom 22. 04. 2015 hat der IV. Senat des BFH entschieden, dass sich der Wert für die Bemessung der Gebühr, die für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde zu entrichten ist, nach dem Antrag richtet und in Anlehnung an den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens berechnet wird.
In dem Urteilsfall plante die Klägerin eine Umstrukturierung ihres Konzerns und fragte beim Finanzamt (FA) an, ob die geplante Gestaltung die Aufdeckung stiller Reserven auslösen würde. Die Behörde verneinte diese für die Klägerin nachteilige Rechtsfolge. Für die erteilte Auskunft erhob die Finanzbehörde eine dem Grunde nach gesetzlich vorgeschriebene Auskunftsgebühr. Bei der Berechnung der Gebühr stellte das FA auf die überschlägig ermittelte Steuerbelastung ab, die eingetreten wäre, wenn diese stillen Reserven tatsächlich aufzudecken und zu versteuern wären. Die im Anschluss erhobene Klage vor dem Finanzgericht (FG) war insoweit erfolgreich, als das FG gebührenmindernd berücksichtigte, dass eine Aufdeckung stiller Reserven auch eine höhere steuermindernde Abschreibung in den Folgejahren bedeutet hätte; diese Minderungen der Steuerbelastung in den Folgejahren berücksichtigte das FG bei der Gebührenhöhe.
...25.10.2015 WeiterlesenNeue Musterklage des BdSt: Kinderfreibetrag war 2014 zu gering
Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage eines Familienvaters vor dem Finanzgericht München gegen den zu niedrigen Kinderfreibetrag 2014 (Az.: 8 K 2426/15). Mit dem Freibetrag soll das Existenzminimum für Kinder im Steuerrecht freigestellt werden. „Der Gesetzgeber hat nach Auffassung des BdSt das steuerfreie Existenzminium wissentlich unterschritten und damit verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet.
Darum geht es: Mit dem Kinderfreibetrag soll Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder abzusichern. Dies schreibt das Bundesverfassungsgericht vor. Statt 4.440 Euro gewährte der Gesetzgeber im Jahr 2014 nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro. Deswegen haben viele Eltern im vergangenen Jahr mehr Steuern gezahlt als sie müssten. Betroffene Eltern können in jedem Fall von dem Musterklageverfahren profitieren, denn die Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben in puncto Kinderfreibetrag automatisch offen. Die Steuerbescheide erhalten einen sog. Vorläufigkeitsvermerk und können dadurch bei einem Erfolg des Musterverfahrens noch zugunsten der Eltern geändert werden.
...21.10.2015 Weiterlesen