Aktuelles

Verlustaus­gleichsbeschränkung für Steuer­stundungsmodelle (§ 15b EStG) verletzt nicht verfassungs­rechtliches Bestimmt­heitsgebot

Mit Urteil vom 06.02.2014 IV R 59/10 hat der BFH erstmals zu § 15b EStG entschieden, wonach Verluste im Zusammenhang mit sog. Steuerstundungsmodellen weder im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen noch in andere Jahre vor- oder zurückgetragen werden dürfen. Mit der 2005 geschaffenen Regelung wollte der Gesetzgeber die Attraktivität von Steuerstundungsmodellen einschränken, was ihm zuvor (mit dem früheren § 2b EStG) nicht hinreichend gelungen war. Bislang war streitig, ob § 15b Abs. 2 EStG, der die Voraussetzungen regelt, unter denen ein Steuerstundungsmodell angenommen werden kann, gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstößt. Dies verneint nun der BFH, weil er die Norm für hinreichend klar formuliert und daher auslegbar hält.

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Einkommen­steuererklärung 2013: Scheidungs­kosten weiterhin ansetzen

Als außergewöhnliche Belastung werden Ausgaben der privaten Lebensführung bezeichnet, die nicht als Sonderausgaben im Einkommensteuergesetz stehen, denen sich der Steuerpflichtige aber aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie entstehen zwangsläufig.

Bis einschließlich 2012 wurden Zivilprozesskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, soweit der Steuerpflichtige selbst die Ursachen für den Prozess herbeigeführt hatte.

Doch es gab Ausnahmen:

  • Wenn die Klage der einzige Weg war, um das Ziel zu erreichen, konnten auch Prozesskosten zu außergewöhnlichen Belastungen führen (z. B. Klage auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; BFH v. 18.03.2004 III R 24/03, BStBl 2004 II S. 726).

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Kein Teilabzug privater Gebäude­kosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photo­voltaikanlage

Mit Urteil vom 17.10.2013 III R 27/12 hat der BFH entschieden, dass die Kosten eines privaten, nicht zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes sich auch nicht anteilig steuerlich abziehen lassen, wenn auf dem Dach eine Solaranlage betrieben wird.

Der Kläger hatte auf dem Dach zweier Hallen jeweils eine Photovoltaikanlage installiert und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Die Einspeisevergütungen hatte er als gewerbliche Einkünfte erfasst. Die Hallen als solche hatte er zu einem geringen Mietzins an seine Ehefrau überlassen, die darin u. a. eine Pferdepension betrieb. Das Finanzamt erkannte die Vermietung der beiden Hallen mangels Überschusserzielungsabsicht nicht an und berücksichtigte die Hallenkosten weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung noch (anteilig) als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage.

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Befreiung von der Rentenver­sicherungspflicht bei Mini­jobbern

Seit dem 01.01.2013 besteht eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in sog. Minijobs (bis zu einem Arbeitsentgelt von 450 Euro). Arbeitnehmer können sich hiervon allerdings befreien lassen; ein entsprechender Befreiungsantrag muss vom Arbeitgeber innerhalb von 6 Wochen der Minijob-Zentrale gemeldet werden.

In den Fällen, in denen im Zuge der Gesetzesänderung das Entgelt auf über 400 Euro erhöht wurde, aber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht versäumt wurde, akzeptiert die Minijob-Zentrale fehlende Befreiungsmeldungen bis zum 30.06.2014, d. h., die Befreiung besteht in dieser Zeit auch ohne Meldung.

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Steuerver­einfachungsgesetz 2013

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 14.03.2014 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 beim Deutschen Bundestag einzubringen. Nach dem Entwurf sind folgende – überwiegend ab 2014 anzuwendende – Änderungen vorgesehen:

  • die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags,

  • die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer,

  • die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren,

  • die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten und die Dauerwirkung der Übertragung des Pauschbetrags eines behinderten Kindes auf die Eltern,

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Abzug von Kinderbe­treuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2013 III R 18/13 entschieden, dass zusammenlebende Ehegatten mit drei unter vier Jahre alten Kindern ihre Kinderbetreuungskosten nur nach Maßgabe der im Einkommensteuergesetz normierten Vorschriften zum Abzug bringen können. Denn ein weitergehender Abzug ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten.

Der Kläger erzielte u. a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Klägerin ist ausgebildete Ärztin, war jedoch nicht erwerbstätig. Im Streitjahr 2008 hatten die verheirateten Kläger verschiedene Aufwendungen (u. a. Au-pair-Kosten) für die Fremdbetreuung ihrer drei Kleinkinder zu tragen. Mit ihrer Klage begehrten sie, die angefallenen Au-pair-Kosten in voller Höhe und damit auch insoweit zu berücksichtigen, als diese Aufwendungen nach Maßgabe der im EStG normierten Vorschriften nicht abzugsfähig waren.

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Handwerker­leistungen auch bei Schaffung neuer Wohnfläche begünstigt

Aufgrund des BMF-Schreibens vom 10.01.2014 (BStBl 2014 I S. 75) ist es zwischenzeitlich unstrittig, dass Handwerkerleistungen, die der Steuerpflichtige nach Fertigstellung und nach Einzug in seinen Haushalt durchführen lässt, um weitere Wohn- bzw. Nutzflächen zu schaffen, steuerlich ebenso wie Reparaturmaßnahmen begünstigt sind.

Anerkannt werden Ausgaben für Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten von jährlich maximal 6.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer. 20 % dieser Kosten werden unmittelbar von der Einkommensteuer abgezogen, die steuerliche Auswirkung ist folglich für alle Steuerzahler unabhängig vom persönlichen Steuersatz gleich.

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Zurück­weisung der Einsprüche und Änderungs­anträge zur Frage der Verfassungs­mäßigkeit des pauschalen Kilometer­geldansatzes bei Dienst- oder Geschäfts­reisen

Wird ein Kraftfahrzeug für eine Dienst- oder Geschäftsreise genutzt, sind die hierdurch entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar. Anstelle eines Nachweises der durch die Reise tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten können diese pauschal in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden.

Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes können die Kosten in dieser pauschalen Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, während aus öffentlichen Kassen geleistete Erstattungen für Fahrtkosten in voller Höhe steuerfrei ersetzt werden dürfen. Steuerpflichtige haben hierin eine verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung gesehen und gegen Steuerbescheide Einspruch eingelegt oder Änderungsanträge gestellt.

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Abgabe­frist für Steuerer­klärungen für das Kalender­jahr 2013

Für das Kalenderjahr 2013 sind die Erklärungen zur

  • Einkommensteuer,

  • Körperschaftsteuer,

  • Gewerbesteuer,

  • Umsatzsteuer sowie

  • zur gesonderten oder zur gesonde 1rten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG

nach § 149 Abs. 2 AO bis spätestens zum 31.05.2014 bei den Finanzämtern abzugeben.

Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2013/2014 folgt.

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Grunder­werbsteuer bei Grund­stücksschenkung unter Auflage

Der BFH hat sich im Urteil vom 20. 11. 2013 II R 38/12 mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde.

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Erstattungs­zinsen sind steuerbar

Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 12. 11. 2013 VIII R 36/10 entschieden. Die Besonderheit: Mit Urteil vom 15. 06. 2010 VIII R 33/07 hat der BFH dies noch anders gesehen. Daraufhin hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 eine Regelung in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, wonach Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte steuerbar sind. Der BFH hatte nunmehr erstmals zu der neuen Gesetzeslage zu entscheiden.

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Entfernungs­pauschale auch maßgeblich bei Straßenbe­nutzungsverboten und -gebühren

Der BFH hat mit Urteil vom 24.09.2013 entschieden, dass für die Entfernungspauschale auch dann die kürzeste Straßenverbindung maßgeblich ist, wenn diese mautpflichtig ist oder mit dem vom Arbeitnehmer tatsächlich verwendeten Verkehrsmittel straßenverkehrsrechtlich nicht benutzt werden darf.

Im Streitfall nutzte ein Arbeitnehmer für die Fahrten zur Arbeitsstätte ein Moped. Die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (9 km) verlief durch einen mautpflichtigen Tunnel, der nur mit dem Kfz befahren werden durfte. Der Arbeitnehmer war daher gezwungen, den längeren Weg über eine Bundesstraße (27 km) zu benutzen.

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