Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.05.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beraten und hierzu Stellung genommen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg bringen. Hierzu legt sie einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 % fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 %, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft der Gesetzentwurf ab.
...26.05.2014 WeiterlesenSteuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeballsystems
Mit Urteil vom 11.02.2014 VIII R 25/12 hat der VIII. Senat des BFH seine Rechtsprechung zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem sog. Schneeballsystem bestätigt. Danach hat der Anleger nicht nur die vom Betreiber des Systems als Zinsen geleisteten Zahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, vielmehr können auch Zinsgutschriften oder die Wiederanlage fälliger Zinsbeträge zu solchen Einkünften führen.
Der Streitfall betraf einen Anleger, der hochverzinsliche Kapitalanlagen bei dem Betreiber eines Schneeballsystems abgeschlossen hatte. Er erhielt daraus Gutschriften über Zinserträge, die er sich teilweise auszahlen ließ und teilweise wieder anlegte. Das Anlagekapital war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr vorhanden, sodass der Betreiber des Schneeballsystems den Kläger und die übrigen Anleger telefonisch jeweils aufforderte, den fälligen Zinsbetrag erneut anzulegen. Kamen die Anleger dieser Aufforderung nicht nach, erfüllte er die Auszahlungswünsche.
...21.05.2014 WeiterlesenAbzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch im Fall der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie
Mit Urteil vom 08.04.2014 IX R 45/13 hat der BFH entschieden, dass auf ein (umgeschuldetes) Anschaffungsdarlehen gezahlte nachträgliche Schuldzinsen auch im Fall einer nicht steuerbaren Veräußerung der vormals vermieteten Immobilie grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können.
Der Kläger war an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, die im Jahr 1996 ein Mehrfamilienhaus errichtete, welches nach Fertigstellung der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung diente. Die GbR veräußerte das Mehrfamilienhaus im Jahr 2007 - nach Ablauf der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der Erlös aus der nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie reichte nicht aus, um die im Zuge der Herstellung des Objekts aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten vollständig auszugleichen. Das verbliebene Restdarlehen wurde daher anteilig durch den Kläger getilgt. Hierfür musste er ein neues (Umschuldungs-)Darlehen aufnehmen; die auf dieses Darlehen gezahlten Schuldzinsen machte der Kläger im Rahmen seiner Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 2009 und 2010 als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die geltend gemachten Schuldzinsen nicht; das Finanzgericht (FG) gab dem Kläger demgegenüber recht. Der IX. Senat des BFH hob die Vorentscheidung auf und wies die Sache an das FG zurück. Nach den Feststellungen des FG konnte der Senat nicht entscheiden, ob die geltend gemachten Schuldzinsen im Einzelfall als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
...18.05.2014 WeiterlesenAb Veranlagung 2013 keine getrennte Veranlagung mehr möglich
Erstmals bei der Steuererklärung für 2013 können Ehegatten bzw. Lebenspartner nicht mehr zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung wählen. Die Alternative zur Zusammenveranlagung heißt jetzt Einzelveranlagung.
Häufig wählen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner die Zusammenveranlagung, denn sie führt regelmäßig zur geringsten Steuerbelastung. Grund dafür sind der Splittingvorteil und die Verdoppelung von Frei-, Pausch- und Höchstbeträgen und, wenn möglich, ihre Übertragung auf den Partner, soweit der andere sie nicht ausgenutzt hat. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Ehegatten bzw. Lebenspartner mit der ab 2013 wählbaren Einzelveranlagung eine geringere steuerliche Belastung erreichen, obwohl der für Alleinstehende geltende Grundtarif anzuwenden ist. Allerdings müssen sie dazu ihr Ausgabeverhalten anpassen.
...14.05.2014 WeiterlesenEinspruch geboten: Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig?
Zunächst vom Niedersächsischen Finanzgericht abschlägig entschieden, befasst sich nun der BFH mit der Rechtsfrage, ob der Zuwendende die von ihm übernommene pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG auf Aufwendungen für Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG als Betriebsausgabe abziehen kann. In der Praxis sollte daher bei entsprechenden Sachverhalten
Einspruch gegen den Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheid oder den gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid und den Gewerbesteuermessbescheid eingelegt,
...12.05.2014 Weiterlesen
Bundesverfassungsgericht verhandelt Erbschaftsteuer
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 08.07.2014 zur Erbschaftsteuer. Auf diesen wichtigen Termin weist der Bund der Steuerzahler hin. Das Verfahren ist für viele Steuerzahler von Bedeutung, weil gegenwärtig in der Praxis große Verunsicherung herrscht, ob das geltende Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig ist oder nicht. Das Bundesfinanzministerium wurde bereits aufgefordert, statistische Angaben zu den jährlichen Schenkungen und Erbschaften zu machen. Das Ministerium muss die Daten bis spätestens zum 12. Mai beim Verfassungsgericht abliefern.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz verstößt. Streitpunkt sind die sog. Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach kann Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich günstiger übertragen werden als Privatvermögen. Der Gesetzgeber hatte die Verschonungsregeln eingeführt, weil damit der Erhalt von Arbeitsplätzen und sonstige Gemeinwohlgründe gefördert werden sollten. Der Bundesfinanzhof hält die Verschonung hingegen für verfassungswidrig. Hintergrund war vor allem die Möglichkeit, Kapitalvermögen in eine sog. Cash-GmbH einzulegen und damit die günstigeren Steuerregeln für das Betriebsvermögen zu nutzen. Diese Lücke hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich geschlossen, sodass abzuwarten bleibt, wie das Bundesverfassungsgericht auf die Argumentation des Bundesfinanzhofs reagiert.
...08.05.2014 WeiterlesenAbzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Der BFH hat mit Urteil vom 16.01.2014 I R 21/12 entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Gewerbesteuer ist ihrer Natur nach eine Betriebsausgabe und mindert deshalb den Gewinn z. B. einer Kapitalgesellschaft. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber jedoch in § 4 Abs. 5b EStG angeordnet, dass die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist. Sie darf infolgedessen bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns nicht mehr gewinnmindernd (und damit steuermindernd) berücksichtigt werden.
...07.05.2014 WeiterlesenVerschärfungen bei der Selbstanzeige
Wie bekannt geworden ist, sollen die „Bedingungen“ für eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) verschärft werden:
Die Grenze für die zuschlagsfreie Straffreiheit soll von 50.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt werden. Bei darüber hinausgehenden Hinterziehungsbeträgen soll der Zuschlag von 5 % auf 10 % erhöht werden, ab 1 Mio. Euro soll er 20 % betragen.
Die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung soll von bisher 5 auf 10 Jahre ausgedehnt werden; nur wenn die Steuern für diesen Zeitraum nachentrichtet werden, tritt Strafbefreiung ein. Zudem soll die Zahlung von Hinterziehungszinsen (6 % jährlich) Voraussetzung für die Straffreiheit sein.
...06.05.2014 Weiterlesen
Geplante Ausweitung der Betriebsprüfung belastet Rentenbeitragszahler
Der Bund der Steuerzahler spricht sich dagegen aus, die Betriebsprüfung der Künstlersozialabgabe auszuweiten. Dieser Schritt hätte unangemessen hohe Kosten zur Folge. Zudem ist es ungerecht, diese Kosten der Rentenversicherung aufzubürden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Rentenbeitragszahler für die Prüfungen der Künstlersozialkasse gerade stehen müssen. Das Bundeskabinett will am morgigen Mittwoch einen Entwurf zur Künstlersozialabgabe beraten.
Derzeit werden die betroffenen Unternehmen stichprobenartig geprüft. Künftig soll dies lückenlos erfolgen. Das würde unverantwortlich hohe Kosten mit sich bringen. Hier geht die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ausweitung der Prüfung 12,3 Millionen Euro pro Jahr verschlingt und zu Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro führen wird. Bei Verwaltungsausgaben von rund 40 % des Aufkommens kann hier nicht von Effizienz die Rede sein. Demgegenüber ging die Deutsche Rentenversicherung im vergangenen Jahr von 50 Millionen Euro Kosten bei 16 Millionen Euro Mehreinnahmen aus.
...05.05.2014 WeiterlesenWegfall der Erbschaftsteuerbegünstigung bei Hinzuerwerb eines Kommanditanteils und anschließender Veräußerung
Der BFH hat mit Urteil vom 26.02.2014 II R 36/12 zur Frage Stellung genommen, in welcher Höhe die Steuerbegünstigung nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG für hinzuerworbene Kommanditanteile entfällt, wenn der Steuerpflichtige vor Veräußerung von Anteilen bereits an der Personengesellschaft originär beteiligt war.
In diesem Fall kann nach Auffassung des Gerichts die Steuerbegünstigung nur insoweit entfallen, als der Gesellschafter nach der Veräußerung nicht mehr in Höhe des begünstigt erworbenen Gesellschaftsanteils beteiligt ist.
...01.05.2014 WeiterlesenErbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger in der Grunderwerbsteuer
Eine Erbengemeinschaft kann selbständiger Rechtsträger im Sinne des Grunderwerbsteuerrechtes sein. Das hat der u. a. für die Grunderwerbsteuer zuständige II. Senat des BFH am 12.02.2014 II R 46/12 entschieden.
Im Streitfall ging es nicht um den Erwerb eines Grundstücks, sondern um die Erfüllung eines der im Grunderwerbsteuerrecht gesondert geregelten Ersatztatbestände. § 1 Abs. 3 GrEStG erfasst Rechtsvorgänge auf gesellschaftsrechtlicher Ebene, die ihrer wirtschaftlichen Bedeutung nach dem Erwerb eines Grundstücks gleichstehen. Mit dem Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft wird deren Inhaber so behandelt, als habe er die zum Vermögen der Gesellschaft gehörenden Grundstücke von der Gesellschaft selbst erworben. Erlangt nun eine Erbengemeinschaft insgesamt mehr als 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft, wird sie nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerrechtlich ebenso behandelt, als habe sie das Grundstück von der Gesellschaft erworben. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die Beteiligung der Erbengemeinschaft an einer grundbesitzenden Gesellschaft durch Hinzuerwerb weiterer Anteile oder durch eine Kapitalerhöhung auf 95 % oder mehr der Anteile dieser Gesellschaft erhöht wird. Auf die einzelnen Erbanteile der Miterben ist dagegen nicht abzustellen, weil die Erbengemeinschaft als einheitlicher Rechtsträger anzusehen ist.
...28.04.2014 WeiterlesenZweite Berufsausbildung führt stets zu Werbungskosten - Erstausbildung weiter strittig
Schulabgänger, die im sog. dualen System erst eine Berufsausbildung machen und anschließend studieren, haben den Vorteil, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Ausbildungsdienstverhältnis als erster Berufsausbildung ebenso wie die Kosten des Studiums zu Werbungskosten führen. Fehlen während des Studiums steuerpflichtige Einnahmen, wird auf Antrag jährlich der Verlust aufgrund der angefallenen Werbungskosten festgestellt. Dieser Verlust wird vorgetragen und nach Abschluss des Studiums mit den ersten erzielten steuerpflichtigen Einnahmen verrechnet.
Schulabgänger, die unmittelbar nach dem Abitur studieren, können lediglich Ausgaben bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Der Nachteil: Regelmäßig erzielt ein Student während des Studiums keine steuerpflichtigen Einnahmen und wenn keine Steuern anfallen, können die verursachten Sonderausgaben auch nicht abgezogen werden und folglich auch zu keiner Steuerersparnis führen.
...23.04.2014 Weiterlesen