NVL-Mitgliedsverein erstreitet Abzug von Scheidungskosten vor dem Finanzgericht
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sollen Kosten einer Ehescheidung ab 2013 steuerlich nicht mehr abziehbar sein. Gegen diese Auffassung regte sich Widerstand. Nunmehr liegt ein erstes positives Finanzgerichtsurteil vor.
Der Lohnsteuerhilfeverein “Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.” hatte für ein betreutes Mitglied vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz geklagt. Der Arbeitnehmer wollte die Gerichts- und Anwaltskosten seiner Ehescheidung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dies lehnte das Finanzamt ab. Mit Urteil vom 16.10.2014 erkannte das Gericht die Kosten für die mit der Scheidung unmittelbar zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten an (Az.: 4 K 1976/14).
...17.11.2014 WeiterlesenKindergeldanspruch bis zum Abschluss eines dualen Studiums mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im Lehrberuf
Der III. Senat des BFH hat mit Urteil vom 03.07.2014 III R 52/13 entschieden, dass Eltern für ein Kind, das während eines dualen Studiums einen Abschluss in einer studienintegrierten praktischen Ausbildung erlangt, einen Kindergeldanspruch auch noch bis zum nachfolgenden Bachelorabschluss im gewählten Studiengang geltend machen können. Da es sich insoweit um eine einheitliche Erstausbildung handelt, ist es für den Kindergeldanspruch unschädlich, dass das Kind nach Abschluss seiner Lehre neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat.
...13.11.2014 WeiterlesenFreibeträge und Steuerklasse für 2015 überprüfen
Mit Ablösung der Lohnsteuerkarte durch das elektronische Verfahren ELStAM erfolgen viele Änderungen bereits automatisch. Arbeitgeber rufen die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten elektronisch ab. Arbeitnehmer sollten jedoch - so wie früher - vor Beginn des neuen Jahres ihre Eintragungen auf der elektronischen Lohnsteuerkarte überprüfen. Rechtzeitige Korrekturen bringen finanzielle Vorteile oder vermeiden späteren Ärger, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Geprüft werden sollte zunächst, ob die gewählte Steuerklasse weiterhin zutrifft. Alleinerziehende wählen die Steuerklasse II. Wenn jedoch in den Haushalt ein neuer Partner oder eine andere erwachsene Person mit einzieht, ist diese Änderung dem Finanzamt mitzuteilen. Damit entfällt der Vorteil der Steuerklasse II. Umgekehrt sollten Alleinerziehende, die bisher die Steuerklasse I hatten, sich nach dem Auszug eines Partners die Vorteile der günstigeren Steuerklasse II sichern.
...11.11.2014 WeiterlesenVorlage an das Bundesverfassungsgericht: Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig
Der VI. Senat des BFH hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist, dass nach § 9 Abs. 6 EStG Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
1. In den insgesamt sechs Streitfällen, die zu den Vorlagen an das BVerfG führten, hatten Steuerpflichtige Ausbildungen zum Flugzeugführer auf eigene Kosten (rd. 70.000 Euro) absolviert und waren danach als angestellte Berufspiloten für Fluggesellschaften tätig; in anderen Fällen hatten Steuerpflichtige Berufsausbildungen an Universitäten oder Fachhochschulen absolviert und waren danach auf dieser Grundlage beruflich tätig. Die Steuerpflichtigen hatten ihre Aufwendungen für die Berufsausbildung jeweils als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht und die Feststellung entsprechend vortragsfähiger Verluste begehrt, um diese dann in den folgenden Jahren mit ihren aus der Berufstätigkeit erzielten Einkünften verrechnen zu können. Dem stand in allen Streitfällen allerdings § 9 Abs. 6 EStG entgegen. Die Vorschrift wurde mit Gesetz vom 07.12.2011 rückwirkend ab 2004 eingeführt; seitdem sind Aufwendungen für die erste Berufsausbildung vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen.
...09.11.2014 WeiterlesenMit Lohnsteuerermäßigungsantrag bis 30.11.2014 Steuererstattung auf Dezember 2014 vorziehen
Arbeitnehmer, die steuermindernde Ausgaben haben, können einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Für 2014 muss ein solcher Antrag spätestens am 30. November bei dem Finanzamt eingegangen sein, das für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist. Aufgrund der Angaben des Steuerbürgers ermittelt das Finanzamt einen Freibetrag und stellt ihn dem Arbeitgeber im Rahmen des elektronischen Abrufverfahrens für die Dezemberabrechnung 2014 zur Verfügung. Zur Sicherheit sollte der Arbeitnehmer sein Lohnbüro vorzeitig über diesen Antrag informieren.
...05.11.2014 WeiterlesenGrundsätzlich kein ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderungsleistungen von Mietwagenunternehmen
Der XI. Senat des BFH hat mit zwei Urteilen vom 02.07.2014 XI R 22/10 und XI R 39/10 geklärt, dass die Regelung in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr mit Taxen grundsätzlich unionsrechtskonform ist, obwohl entsprechende Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen nicht von dieser Vergünstigung erfasst sind, sondern nach § 12 Abs. 1 UStG dem Regelsteuersatz unterliegen. Im Verfahren XI R 39/10 hat der BFH außerdem entschieden, dass die Rechtslage anders zu beurteilen sein kann, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankenfahrten auf mit Großkunden geschlossenen Sondervereinbarungen beruhen, die auch für Taxiunternehmer gelten.
...03.11.2014 WeiterlesenFallstrick Mindestlohn
Ab dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Der Mindestlohn betrifft auch Minijobs. Steuerzahler, die im Betrieb oder im Privathaushalt einen Minijobber beschäftigen, sollten unbedingt nachrechnen, ob durch die neue Regelung die Minijobgrenze von 450 Euro pro Monat überschritten wird. Geht der Minijobstatus verloren, sind ggf. höhere Sozialbeiträge und Lohnsteuer fällig.
In den Jahren 2015 und 2016 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,50 Euro die Stunde. Der Mindestlohn gilt für viele Branchen und auch in Privathaushalten. Wer einen Minijobber im Betrieb oder als Haushaltshilfe beschäftigt, sollte daher nachrechnen, ob mit dem Mindestlohn und der bisher vereinbarten Arbeitszeit die Verdienstgrenze für Minijobs überschritten wird. Künftig kann der Minijobber knapp 53 Stunden pro Monat arbeiten, wenn der Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gezahlt wird. Droht eine Überschreitung der monatlichen 450-Euro-Grenze, sollte die Stundenanzahl im Arbeitsvertrag angepasst werden, wenn das Minijobverhältnis weiter gewahrt werden soll.
...29.10.2014 WeiterlesenSteuerliches Wahlrecht für Behinderte: Behinderten-Pauschbetrag oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigung für Pflegedienste
Der BFH hat mit dem aktuell veröffentlichten Urteil, Az.: VI R 12/12, die Steuerermäßigung für Pflegedienste als haushaltsnahe Dienstleistungen zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag abgelehnt. Behinderte müssen sich deshalb entscheiden, entweder ihre tatsächlichen Kosten einzeln geltend zu machen oder die Pauschale.
In dem vom BFH entschiedenen Streitfall hatte der Bewohner eines Seniorenstiftes einzelne Heimkosten in seiner Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht. Hierbei handelte es sich um die Rufbereitschaft und medizinische Versorgung sowie Reparaturen und Umlagen für Reinigung und Pflege der Außenanlagen. Für diese Aufwendungen kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen und bis zu 4.000 Euro im Jahr gewährt werden.
...27.10.2014 WeiterlesenUmsatzsteuer: PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Der XI. Senat des BFH hat durch Urteil vom 05.06.2014 XI R 36/12 entschieden, dass die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für Zwecke erfolgt, die außerhalb des Unternehmens liegen, und mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist.
Nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt “die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen”.
...22.10.2014 WeiterlesenBundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen
Das Kabinett hat am 15.10.2014 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 beschlossen.
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung turnusgemäß angepasst.
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2015 im Überblick:
West****OstMonatJahrMonatJahrBeitragsbemessungsgrenzen:
- allgemeine Rentenversicherung
6.050 Euro72.600 Euro5.200 Euro62.400 Euro
- knappschaftliche Rentenversicheurng
7.450 Euro89.400 Euro6.350 Euro76.200 Euro
- Arbeitslosenversicherung
6.050 Euro72.600 Euro5.200 Euro62.400 Euro
- Kranken- und Pflegeversicherung
4.125 Euro49.500 Euro4.125 Euro49.500 EuroVersicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung4.575 Euro54.900 Euro4.575 Euro54.900 EuroBezugsgröße in der Sozialversicheurng2.835 Euro*34.020 Euro*2.415 Euro*28.980 Euro*
...19.10.2014 WeiterlesenKirchensteuer auf Abgeltungsteuer: Nutzung der Datenschnittstellen zur Regelabfrage 2014 verlängert
§ 51a Abs. 2c Nr. 3 EStG sieht vor, dass Kirchensteuerabzugsverpflichtete einmal jährlich im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im automatisierten Verfahren abfragen, ob Kunden bzw. Anteilseigner zum Stichtag 31.08. des Jahres kirchensteuerpflichtig sind.
Damit wird ermöglicht, die Kirchensteuer bei Kapitalerträgen ab 01.01.2015 genauso wie die Kapitalertragsteuer weitestgehend direkt an der Quelle einzubehalten und abzuführen. Für Kirchenmitglieder erleichtert das automatisierte Verfahren die Erfüllung der steuerlichen Pflichten.
...16.10.2014 WeiterlesenKein Werbungskostenabzug für nachträgliche Schuldzinsen bei Kapitaleinkünften nach Systemwechsel zur Abgeltungsteuer
Nach Auffassung des VIII. Senats des BFH können Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, ab dem Jahr 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden.
Der Kläger hatte eine größere GmbH-Beteiligung im September 2001 mit Verlust veräußert und in diesem Zusammenhang auf die Rückzahlung eines kreditfinanzierten Gesellschafterdarlehens verzichten müssen. Nachdem er für die Jahre 2005 bis 2008 die Finanzierungskosten (Schuldzinsen) als nachträgliche Werbungskosten bei Ermittlung seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abgezogen hatte, versagte das Finanzamt (FA) den Werbungskostenabzug für das Jahr 2009.
...15.10.2014 Weiterlesen