Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit

Der BFH hat mit Urteil vom 19.02.2013 II R 47/11 entschieden, dass ein Pflichtteilsanspruch gem. § 10 Abs. 3 ErbStG erbschaftsteuerrechtlich bestehen bleibt, wenn der Pflichtteilsberechtigte (hier: Tochter) der Alleinerbe des Verpflichteten (letztversterbendes Elternteil) ist und infolgedessen der Anspruch zivilrechtlich erlischt.

Macht der Berechtigte in diesem Fall den Pflichtteilsanspruch geltend, ist dieser erbschaftsteuerlich durch Abzug vom Nachlass zu berücksichtigen.

Das Urteil im Volltext