Wie viel kommt vom Urlaubsgeld bei Angestellten an?

Das Finanzamt verdient am Urlaubsgeld mit

Die Ferienzeit steht an und damit die gro�e Welle der Urlaubsreisen. Viele Arbeitnehmende bekamen mit ihrem Junigehalt ihr Urlaubsgeld ausbezahlt. Ein willkommener Zuschuss f�r die zus�tzlichen Freizeitausgaben, die erst einen Tapetenwechsel erm�glichen. Letztes Jahr waren es 1.644 Euro im Durchschnitt. Je nach Branche und Unternehmensgr��e werden zwischen 150 Euro bis zu einem vollen Bruttomonatsgehalt ausbezahlt. Doch das Gl�cksgef�hl wird meist gesenkt, wenn man sieht, wie viel vom Urlaubsgeld tats�chlich auf dem Konto gelandet ist.

Wer bekommt Urlaubsgeld?

W�hrend das Urlaubsentgelt die normale Lohnfortzahlung w�hrend Urlaubstagen darstellt, ist das Urlaubsgeld eine einmalige Sonderzahlung. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, es sei denn, dieses ist im Tarifvertrag festgeschrieben. In welcher H�he das Urlaubsgeld ausbezahlt wird, kann neben dem Tarifvertrag der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag entnommen werden. Chefs k�nnen aber auch ohne Vereinbarung spontan ein Urlaubsgeld an ihre Mitarbeitenden aussch�tten, um deren Leistungen anzuerkennen und ihnen Wertsch�tzung zu zeigen.

Muss das Urlaubsgeld versteuert werden?

Das Finanzamt verdient am Urlaubsgeld selbstverst�ndlich mit. Es z�hlt als Einkommen und ist somit voll steuerpflichtig. Neben der Lohnsteuer fallen gegebenenfalls auch der Soli oder die Kirchensteuer sowie die Beitr�ge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Das Urlaubsgeld wird aber nicht wie der regul�re Lohn versteuert. Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die nicht als fortlaufender Lohn, sondern als “sonstiger Bezug” versteuert wird. Auch wenn es zusammen mit dem regul�ren Monatsgehalt �berwiesen wird.

Mit welchem Nettobetrag kann gerechnet werden?

Da das Gehalt im Monat der Auszahlung h�her als gew�hnlich ist, fallen aufgrund der Steuerprogression logischerweise h�here Steuern an. Die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben ist etwas komplizierter. In folgendem Beispiel l�sst sich das Ergebnis ablesen: Eine verheiratete Person in Steuerklasse 3 hat ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Das Urlaubsgeld Ende Juni betr�gt einmalig 2.000 Euro.

Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleiben dem evangelischen Besch�ftigten in Berlin von seinen 2.000 Euro Urlaubsgeld nur 1.142 Euro �brig. Insgesamt bekommt er im Juni 4.046 Euro auf sein Gehaltskonto �berwiesen. W�rde sein regul�rer Monatslohn im Juni 6.000 Euro brutto betragen, w�rden im Vergleich dazu netto 4.055 Euro auf seinem Konto landen.

(Pressemitteilung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)