Was ist neu im September 2025?

Der EU-Data-Act tritt am 12. September in Kraft. Genehmigungsverfahren f�r erneuerbare Energien werden beschleunigt. Bis zum 30. September ist das Heckenschneiden verboten. Am 11. September findet der bundesweite Warntag statt. Die Neuregelungen im �berblick.

EU-Data-Act gilt ab 12. September: Mehr Kontrolle �ber Ger�tedaten

Wer ein vernetztes Auto, E-Bike oder andere vernetzte Ger�te wie Smart-TV oder K�hlschr�nke nutzt, bekommt mehr Kontrolle �ber seine Daten. Ab dem 12. September m�ssen Hersteller offenlegen, welche Informationen gesammelt werden - und wie man darauf zugreifen kann. M�glich macht das der sogenannte EU-Data-Act, der ab dann EU-weit verbindlich gilt.

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Genehmigungsverfahren f�r erneuerbare Energien beschleunigt

Immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren f�r Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie, Geothermie und W�rmepumpen werden deutlich beschleunigt - digital, b�rokratiearm und pragmatisch. Wichtiges Element ist die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete f�r Windenergieanlagen an Land einschlie�lich zugeh�riger Energiespeicher am selben Standort nach den neuen Bestimmungen im Windenergiefl�chenbedarfsgesetz. Umweltbelange werden weiterhin gewahrt.

Weitere Informationen zu erneuerbaren Energien (EEG)

Heckenschnitt erst wieder ab 1. Oktober

Noch bis Ende September ist ein radikaler Schnitt oder die Beseitigung von B�umen, Hecken, Geb�schen und anderen Geh�lzen verboten. Diese Regelung gilt j�hrlich zwischen dem 1. M�rz und dem 30. September, um br�tende V�gel und ihren Nachwuchs zu sch�tzen. Erlaubt sind dann lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Das regelt Paragraf 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.

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Bundesweiter Warntag am 11. September

Der bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, L�ndern und Kommunen. Er findet in der Regel j�hrlich am zweiten Donnerstag im September statt. Das ist dieses Jahr der 11. September. Um 11 Uhr ert�nt eine Probewarnung. Gegen 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung. Mit dem Probealarm werden die Warnsysteme j�hrlich f�r den Ernstfall getestet.

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(Beitrag auf Bundesregierung online)