Wird ein Grundst�ck innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung �bertragen und �bernimmt der neue Eigent�mer die auf dem Grundst�ck lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Ver�u�erungsgesch�ft vor. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11.03.2025 - IX R 17/24 entschieden.
Im Streitfall hatte ein Vater im Jahr 2014 ein Grundst�ck f�r 143.950 ? erworben und teilweise fremdfinanziert. Im Jahr 2019 �bertrug er das Grundst�ck auf seine Tochter. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Grundst�ck einen Wert von 210.000 ?. Die Tochter �bernahm die am �bertragungstag bestehenden Verbindlichkeiten in H�he von 115.000 ?.
Das Finanzamt (FA) teilte ausgehend vom Verkehrswert im Zeitpunkt der �bertragung den Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf. Soweit das Grundst�ck unter �bernahme der Verbindlichkeiten entgeltlich �bertragen worden war, besteuerte es den Vorgang als privates Ver�u�erungsgesch�ft und setzte die entsprechende Einkommensteuer gegen�ber dem Vater fest.
Der BFH hat die vom FA vorgenommene Besteuerung einer Grundst�cks�bertragung unter �bernahme von Schulden best�tigt. Wird ein Wirtschaftsgut �bertragen und werden zugleich damit zusammenh�ngende Verbindlichkeiten �bernommen, liegt regelm��ig ein teilentgeltlicher Vorgang vor. In diesem Fall erfolgt eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil. Wird das Grundst�ck innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung �bertragen, unterf�llt der Vorgang hinsichtlich des entgeltlichen Teils als privates Ver�u�erungsgesch�ft der Einkommensteuer.
(Pressemeldung des BFH Nummer 037/25; zum Volltext des Urteils vom 11.03.2025 gelangen Sie hier: IX R 17/24 )