Urlaub im Minijob

Bezahlten Urlaub gibt es auch im Minijob. Aber wie viele freie Tage stehen Minijobberinnen und Minijobbern zu? Was gilt bei unregelm��iger Arbeitszeit? Und wie wirkt sich Urlaubsgeld auf den Minijob aus? In diesem Artikel  werden die wichtigsten Regelungen erkl�rt und die h�ufigsten Fragen zum Thema Urlaub beantwortet.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch f�r Besch�ftigte

Gibt es auch im Minijob einen Anspruch auf Urlaub?

Ja! Auch Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

  • Bei einer 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage im Jahr
  • Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage im Jahr

Gibt es einen Tarifvertrag, kann dieser mehr Urlaub vorsehen. Dann gilt der tarifliche Anspruch.

Wichtig zu wissen: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stunden, sondern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

D�rfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Urlaubszeitraum festlegen?

Grunds�tzlich sollten Minijobberinnen und Minijobber ihren Urlaub selbst planen k�nnen. In Ausnahmef�llen - etwa bei Betriebsferien - kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber festlegen, wann der Urlaub genommen werden muss. Dabei muss jedoch ein Teil des Jahresurlaubs frei planbar bleiben.

Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?

Der Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine �bertragung ins n�chste Jahr ist nur m�glich, wenn beispielsweise dringende betriebliche oder pers�nliche Gr�nde vorliegen. Nicht in Anspruch genommener Urlaub verf�llt sonst zum 31. M�rz des Folgejahres.

Der Minijob wird ausschlie�lich am Wochenende ausge�bt. Besteht dann auch ein Urlaubsanspruch?

Ja! Auch wer nur am Wochenende arbeitet, hat einen Urlaubsanspruch. Entscheidend ist, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird, nicht an welchen.

Wichtig: Minijobberinnen und Minijobber m�ssen Urlaubstage weder vor- noch nacharbeiten.

Urlaubsberechnung im Minijob

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Viele Minijobberinnen und Minijobber arbeiten nur an bestimmten Tagen pro Woche. Deshalb wird der Mindesturlaub je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet:

Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche � 24 Tage Mindesturlaub : 6 Arbeitstage pro Woche

Hier geht es zu einer Beispiel-Berechnung.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei unregelm��igen Arbeitstagen berechnet?

Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber unterschiedlich oft in der Woche, wird der Urlaubsanspruch anhand der tats�chlichen Arbeitstage pro Jahr berechnet. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch l�sst sich dann wie folgt berechnen:

Urlaubsanspruch pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr : 260 bzw. 312

Wird im Unternehmen allgemein an 5 Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt.

Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.

Beispiele zur Berechnung des Urlaubsanspruchs und weitere Infos gibt es im Magazin-Artikel “Urlaub im Minijob - so wird er berechnet”.

Was gilt bei Beginn oder Ende der Besch�ftigung mitten im Jahr?

Beginnt oder endet der Minijob w�hrend eines laufenden Jahres, betr�gt der Urlaubsanspruch anteilig 1/12 des Jahresurlaubs f�r jeden vollen Monat der Besch�ftigung.

Auszahlung des Urlaubs im Minijob

Muss nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden?

Kann Urlaub im Minijob nicht in Anspruch genommen werden, stellt sich die Frage, ob alternativ ein finanzieller Ausgleich erfolgen kann. Doch so einfach ist das nicht! Eine Abgeltung des Urlaubs w�hrend eines bestehenden Arbeitsverh�ltnisses ist im Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen. Der Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, denn er dient zur Erholung. Diesen Zweck erf�llt eine Urlaubsabgeltung nicht.

Anders ist es, wenn das Arbeitsverh�ltnis unerwartet endet und Urlaubstage nicht mehr in Anspruch genommen werden k�nnen. Dann m�ssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diesen entsprechend abgelten. Das bedeutet, dass die nicht genommenen Urlaubstage am Ende der Besch�ftigung ausgezahlt werden m�ssen.

Krankheit im Urlaub

Was passiert bei Krankheit w�hrend des Urlaubs?

Erkranken Minijobberinnen und Minijobber w�hrend ihres Urlaubs, muss der Arbeitgeber unverz�glich �ber die �rztlich bescheinigte Arbeitsunf�higkeit informiert werden. Dann gehen die Urlaubstage nicht verloren.

Die Tage der Arbeitsunf�higkeit werden sp�ter als Urlaubstage wieder gutgeschrieben.

Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld im Minijob

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?

W�hrend des Urlaubs muss der Lohn weitergezahlt werden - als sogenanntes Urlaubsentgelt. Das ist gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Zus�tzlich kann es Urlaubsgeld geben - als freiwillige Zahlung zum Urlaub.

Wie wird das Urlaubsentgelt im Minijob berechnet?

Die H�he des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Zahlungen f�r �berstunden, die der Minijobber oder die Minijobberin w�hrend der Urlaubszeit verrichtet h�tte, werden bei der Berechnung der H�he des Urlaubsentgelts nicht ber�cksichtigt.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Auf Urlaubsgeld gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, sondern es ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Es kann auch Teil einer tariflichen Regelung sein. Entsprechende Vereinbarungen sind im Arbeitsvertrag zu finden.

Was passiert, wenn durch die Zahlung von Urlaubsgeld die Verdienstgrenze �berschritten wird?

Wird die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro mit der Zahlung des Urlaubsgelds �berschritten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bereits ein vereinbartes oder geplantes Urlaubsgeld in die vorausschauende Ermittlung der Verdienstgrenze mit einbeziehen.

Unbezahlter Urlaub im Minijob

Was gilt bei unbezahltem Urlaub im Minijob?

Unbezahlter Urlaub kann zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der besch�ftigten Person auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Eine entsprechende Vereinbarung sollte zweckm��igerweise schriftlich erfolgen.

Unterst�tzende Inhalte bei der Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale bietet auf ihrer Internetseite einen Urlaubsrechner an. Damit kann der Urlaubsanspruch schnell und einfach berechnet werden.

(Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale)