Trickbetrug: Gefälschte Steuerpost

Zurzeit erhalten viele Menschen Briefpost, deren Absender vorgibt, das Bundeszentralamt f�r Steuern zu sein. Doch Vorsicht, diese Schreiben sind gef�lscht! Darin wird zu einer Zahlung von angeblichen Verzugszinsen aufgrund der versp�teten Abgabe der Steuererkl�rung 2023 aufgefordert. Doch stecken hinter diesen Briefen fiese Betr�ger. Kriminelle lassen sich allj�hrlich neue Maschen einfallen, um Steuerpflichtige zu t�uschen und um ihr Geld zu bringen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern hat solche betr�gerischen Briefe gesichtet und erkl�rt, woran man den Betrug erkennen kann.

Folgende Inhalte sind im Umlauf

Die Post von den Steuerbeh�rden sieht auf den ersten Blick t�uschend echt aus. Bei genauerer Betrachtung fallen jedoch einige Ungereimtheiten auf. Entscheidende Angaben sind falsch oder fehlen. In unserem Fall handelt es sich um ein zweiseitiges Schreiben. Es f�llt auf, dass Seite eins mit Februar datiert ist, Seite zwei aber mit Mai. Auf der ersten Seite wird behauptet, das Finanzamt habe das Bundeszentralamt f�r Steuern beauftragt, diesen Fall zu �bernehmen. Weiterhin wird vorget�uscht, die Steuererkl�rung f�r das Jahr 2023 sei zu sp�t eingegangen. Aufgrund dieser falschen Tatsachen setzt der Absender, eine kriminelle Organisation, einen Versp�tungszuschlag fest und beruft sich dabei auf die Steuergesetzgebung.

Die zweite Seite soll eine Rechnung darstellen. Der Leser wird aufgefordert, 350,11 Euro auf ein Konto zu �berweisen. Auf der vermeintlichen Rechnung ist ein QR-Code zu finden, der vermutlich auf eine betr�gerische Website von Cyberkriminellen f�hrt. Zudem wird starker Druck aufgebaut. Der Empf�nger hat nur zwei Tage Zeit, die �berweisung zu t�tigen. Sollte keine Zahlung erfolgen, w�rden den Adressaten weitere finanzielle Strafen drohen. Sogar von Pf�ndung ist die Rede. “Das ist nat�rlich v�lliger Quatsch”, erkl�rt der Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. “Das Finanzamt w�rde eine Zahlung niemals innerhalb von zwei Tagen einfordern, sondern einen Monat gew�hren.” Auch mit einer Pf�ndung w�rden echte Finanz�mter nicht vorschnell drohen. Stattdessen w�re eine ausf�hrliche Rechtsbehelfsbelehrung im Brief enthalten.

So erkennt man die F�lschungen

Der Adressat wird in der Anrede nicht namentlich angesprochen. Das Schreiben beginnt mit “Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler”. Solch allgemeine Anreden sind oft schon ein Hinweis auf F�lschungen. Das Finanzamt kennt den Namen und die Steuer-ID des Empf�ngers und verwendet diese in seiner Kommunikation. Bei dieser F�lschung fehlt die Steuer-ID des Empf�ngers. Andere Betr�ger nutzen eine falsche ID auf ihren Briefen. Gleichen Sie daher die Steuernummer mit ihrer eigenen ID-Kennziffer auf Richtigkeit hin ab.

Weiterhin ist ausnahmslos das �rtliche Finanzamt f�r die Steuererkl�rung zust�ndig. Bei entsprechenden Aufforderungen w�re der korrekte Absender das regionale Finanzamt und nicht das Bundeszentralamt f�r Steuern, das andere Aufgaben hat. Somit wird das Logo missbr�uchlich verwendet. Auch die Nummer des Aktenzeichens ist erfunden. Bei dieser F�lschung ist sie rechts oben statt in der Betreffzeile platziert. Auch das Absenderfeld und die Fu�zeile von Seite eins und zwei unterschieden sich. Normalerweise sind Briefb�gen in Unternehmen standardisiert.

Bei den Kontoangaben f�llt auf, dass es sich nicht um deutsche Kontoverbindung handelt. Die IBAN deutscher Konten beginnt immer mit der Buchstabenkombination “DE”. Auf dem Betrugsschreiben beginnt die Kontoverbindung indes mit “ES” f�r Spanien. Keine deutsche Beh�rde unterh�lt Konten in Spanien! Bei Zahlung geht das Geld somit nicht an eine Beh�rde, sondern an Kriminelle. Diese beabsichtigen durch eine �berweisung ins Ausland, dass Sie im Falle eines Falles Ihr Geld nicht wieder zur�ckbekommen. Der Verwendungszweck ist ebenfalls dubios, da es sich weder um das Aktenzeichen noch um die Steuer-ID handelt.

So sollten Betroffene handeln

Adressaten gef�lschter Post sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen und auf keinen Fall vorschnell Zahlungen vornehmen. Seien Sie umsichtig und vorsichtig! Sollte auch bei Ihnen ein solches oder �hnliches Schreiben auftauchen, pr�fen Sie es unbedingt auf seine Echtheit. Dabei helfen die oben genannten Ansatzpunkte. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen, denn das Finanzamt l�sst f�r eine Zahlung mehr Zeit. Rufen Sie im Zweifelsfall bei ihrem zust�ndigen Finanzbeamten an und fragen Sie dort nach der Richtigkeit des Sachverhalts nach.

(Pressemitteilung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)