Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reihe von steuervereinfachenden und bürokratieentlastenden Maßnahmen verständigt. Danach ist u. a. Folgendes geplant:
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 EUR auf 1.000 EUR
Bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten soll auf die Unterscheidung “berufliche oder private Veranlassung” verzichtet werden
Künftig soll keine Einkommensüberprüfung mehr bei der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder vorgenommen werden
Die Nachweise für die Berücksichtigung der Entfernungspauschale bei abwechselnder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und PKW sollen vereinfacht werden
Die Veranlagungsarten für Eheleute sollen reduziert werden
Kapitaleinkünfte sollen nicht mehr in die Steuererklärung einbezogen werden, soweit außergewöhnliche Belastungen oder Spenden zu berücksichtigen sind
Die Grenze für die Anerkennung einer verbilligten Vermietung soll auf 66 % vereinheitlicht werden
Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen künftig die Möglichkeit erhalten, nur noch alle zwei Jahre eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
(siehe dazu auch: Bundesfinanzministerium)