Der Anteil der Erwerbst�tigen, die sich beruflich weiterbilden, hat mit 60 Prozent im Jahr 2020 einen historischen H�chststand erreicht. Jeder vierundzwanzigste absolvierte laut Statistischem Bundesamt eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Am weitesten verbreitet ist die Weiterbildung in akademischen Berufen. Auch in technischen Berufen und bei F�hrungskr�ften ist die Weiterbildungsquote �berdurchschnittlich hoch. Ob es das Ziel ist, sich neues Wissen anzueignen, sich pers�nlich weiterzuentwickeln oder die berufliche Karriere voranzutreiben: Steuerzahler k�nnen die Kosten f�r Fort- und Weiterbildung gro�z�gig von der Steuer absetzen. Zudem m�ndet berufliche Fortbildung mittelfristig oftmals in einem besseren Gehalt.
Beruflicher Bezug ist wichtig
Im Steuerrecht gilt jede Bildungsma�nahme, die nach einer abgeschlossenen Ausbildung get�tigt wird, als Fort- oder Weiterbildung. Steht sie in einem klaren Zusammenhang mit der aktuellen oder k�nftig angestrebten Position, erkennt das Finanzamt sie an. Dabei ist es unerheblich, ob die Weiterbildung in Pr�senz oder online stattfindet. Dazu z�hlen beispielsweise Seminare, Fachtagungen und Kongresse, die vorhandene Fachkenntnisse erweitern. Aber auch Umschulungen oder PC-Kurse, die auf eine neue berufliche T�tigkeit vorbereiten, sowie Meisterkurse, Masterstudieng�nge oder F�hrungstrainings, die f�r eine h�here berufliche Position qualifizieren. Fort- und Weiterbildung hat viele Gesichter.
Im besten Fall finanziert der Arbeitgeber oder die Agentur f�r Arbeit die Fortbildungsma�nahme. Dann sind die Kosten nicht mehr erstattungsf�hig. Wird die Fortbildung jedoch in Eigeninitiative durchgef�hrt oder nur zum Teil erstattet, k�nnen die selbst getragenen Kosten in der Steuererkl�rung geltend gemacht werden. Diese k�nnen umfangreich abgesetzt werden und mehrere hundert Euro Steuerersparnis einbringen.
Mehr als die Kursgeb�hren
Bildung ist nicht kostenlos. Das f�ngt bei den Teilnahmegeb�hren f�r Kurse, Seminare oder Workshops an und reicht �ber Pr�fungsgeb�hren oder Kosten f�r die Anfertigung einer Abschlussarbeit bis hin zu den notwendigen Arbeitsmitteln. Ob Fachliteratur, Laptop, Software oder Schreibmaterial: Diese Kosten sind bei der Einkommensteuer von Angestellten Werbungskosten. F�r Lerntage zu Hause, z.B. zur Pr�fungsvorbereitung, kann die Tagespauschale f�r Homeoffice genutzt werden, sofern an diesen Tagen die Bildungseinrichtung nicht aufgesucht wurde.
Wird die Fortbildung ausw�rts und neben dem Job im Rahmen eines Arbeitsverh�ltnisses absolviert, kommen Reisekosten zum Tragen. Neben den Fahrtkosten, die f�r Fahrten mit dem Pkw mit der Kilometerpauschale oder den tats�chlichen Kosten f�r Bahn, Bus und Taxi angesetzt werden, k�nnen auch Parkgeb�hren in der Steuererkl�rung geltend gemacht werden. Hinzu kommen Verpflegungspauschalen f�r ausw�rtige Mahlzeiten, wenn die Reisezeit mehr als acht Stunden oder mehrere Tage andauert. �bernachtungskosten werden mit der Rechnung des Hotels eingetragen. Ist das Fr�hst�ck bereits enthalten, muss die Verpflegungspauschale um 20 Prozent gek�rzt werden.
Wie hoch ist der Steuervorteil?
Jeder Arbeitnehmende erh�lt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro, ohne Nachweise liefern zu m�ssen. Bis zu diesem Betrag lohnt es sich nicht, Werbungskosten in der Steuererkl�rung anzugeben. Jedoch wird dieser Betrag oft schon durch den Arbeitsweg oder regelm��iges Homeoffice erreicht. Jeder Euro, der dar�ber hinaus ausgegeben wird, mindert den Steuerabzug. Auch viele kleinere Ausgaben k�nnen in der Summe zu einer Steuerersparnis f�hren. Daher ist bei Fortbildungen das Gebot der Stunde, alle Rechnungen, Quittungen und Kassenbelege f�r die Steuererkl�rung aufzuheben. Termine und Fahrten sollten unbedingt notiert werden, damit die Daten sp�ter schnell zur Hand sind. Eine Obergrenze f�r die Kosten gibt es nicht.
Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmender mit einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro gibt 2.000 Euro f�r seine Fortbildung im Jahr 2024 aus. Da er die Werbungskostenpauschale bereits ausgesch�pft hat, f�hren diese Werbungskosten bei einem Grenzsteuersatz von 29 Prozent zu einer zus�tzlichen Steuerersparnis von rund 580. Es lohnt sich also! Wissenserwerb und Steuerersparnis passen gut zusammen.
(Pressemeldung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)