Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenst�rkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite S�ule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.
Im Jahr 2018 wurden durch das Betriebsrentenst�rkungsgesetz neue steuerliche Anreize f�r Geringverdiener sowie eine neue tarifliche Form der Betriebsrente, das Sozialpartnermodell, eingef�hrt. Diese Ma�nahmen werden nun weiter ausgebaut, um die Betriebsrente zu einem selbstverst�ndlichen Bestandteil der Altersvorsorge zu machen.
So senkt der Entwurf die H�rden f�r eine Beteiligung an einem bestehenden Sozialpartnermodell, indem Sozialpartnermodelle k�nftig allen Besch�ftigten im Zust�ndigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, sofern die Sozialpartner zustimmen. Dies kann die Verbreitung von Betriebsrenten, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, erh�hen. Au�erdem wird die Einkommensgrenze beim sogenannten “BAV-F�rderbetrag” f�r Besch�ftigte mit geringen Einkommen moderat erh�ht und k�nftig regelm��ig angepasst, sowie der j�hrliche BAV-F�rderh�chstbetrag angehoben. So soll der Zugang zu Betriebsrenten f�r Besch�ftigte mit geringen Einkommen verbessert werden. Durch regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage werden au�erdem Renditechancen f�r die Betriebsrenten erh�ht.
Neben den betriebsrentenrechtlichen Regelungen werden auch punktuell Sozialgesetze ge�ndert. So wird zum Beispiel - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - die M�glichkeit von Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen verstetigt und erweitert.
(Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums f�r Arbeit und Soziales)