So setzen Eltern Unterhaltszahlungen für Kinder über 25 ab!

Oft unterst�tzen die Eltern ihre erwachsenen Kinder l�nger finanziell als nur bis zum

25. Geburtstag. Zwar entfallen ab dem Zeitpunkt das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Ausbildungsfreibetrag. Doch Eltern k�nnen von einem anderen Steuervorteil profitieren. Ihre Unterhaltszahlungen z�hlen in der Einkommensteuererkl�rung zu den au�ergew�hnlichen Belastungen und lassen sich von der Steuer absetzen.

Bis zu 1.008 Euro pro Monat als au�ergew�hnliche Belastungen

�ber 83 Prozent der Studierenden sind laut CHE Centrum f�r Hochschulentwicklung auf das Geld ihrer Eltern angewiesen, weil sie keine staatlichen Hilfen wie BAf�G, Stipendien oder Studienkredite erhalten. Die gute Nachricht: Unterhaltspflichtige Eltern k�nnen im Jahr 2025 f�r ihr Kind nach dem 25. Geburtstag bis zu 12.096 Euro (1.008 Euro pro Monat) steuerlich geltend machen - das sind 312 Euro mehr als im Jahr 2024.

Das entspricht in der Regel dem Unterhaltssatz von 990 Euro inklusive

440 Euro Wohnkosten, den Eltern laut D�sseldorfer Tabelle 2025 ihren ausw�rts Studierenden zahlen m�ssen - zumindest, solange sie nicht verheiratet sind. Zus�tzlich ber�cksichtigt das Finanzamt die �bernommenen Basisbeitr�ge f�r die Kranken- und Pflegeversicherung.

Eigene Eink�nfte und Bez�ge mindern den H�chstbetrag

Oft muss der Nachwuchs nebenbei jobben, um das Studium zu finanzieren. Das sollten Eltern unbedingt einkalkulieren. Denn eigene Eink�nfte und Bez�ge des Unterhaltsempf�ngers �ber 624 Euro im Jahr mindern den H�chstbetrag beim Unterhaltsabzug. Eink�nfte sind zum Beispiel das Gehalt - auch aus Minijobs. Davon gehen

1.230 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag ab oder tats�chlich h�here Werbungskosten. Bez�ge sind zum Beispiel staatliche Zusch�sse wie BAf�G, vermindert um 180 Euro Kostenpauschale.

Beispiel: Der 26-j�hrige Jonas studiert ausw�rts. Seine Eltern �berweisen ihm monatlich 1.000 Euro und �bernehmen 144 Euro Basisbeitr�ge in der Kranken- und Pflegeversicherung. In den Semesterferien arbeitet der Student und verdient insgesamt 6.000 Euro. Davon werden nach Abzug von 1.230 Euro (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) und 624 Euro (Anrechnungs-Freibetrag) insgesamt 4.146 Euro angerechnet. Im Ergebnis k�nnen die Eltern von den 12.000 Euro Unterhalt nur 7.854 Euro zuz�glich 1.728 Euro Basisbeitr�ge in 2025 absetzen.

Achtung: Das Finanzamt fragt auch nach dem Verm�gen des Unterhaltsempf�ngers. Dieses darf nicht mehr als 15.500 Euro (sogenanntes Schonverm�gen) betragen. Angesparte und nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen z�hlen allerdings erst nach Ablauf des Kalenderjahres zum Verm�gen (BFH, Az. VI R 21/21).

Ab 2025 keine Barzahlungen mehr anerkannt

Wichtig zu wissen:Eltern m�ssen den Unterhalt immer f�r den jeweiligen Monat im Voraus zahlen und generell per �berweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt seit Januar 2025 nicht mehr an. Auch �bernommene Miete z�hlt als Unterhalt. Geh�rt jedoch das Kind noch zum Haushalt, k�nnen Eltern den Unterhaltsh�chstbetrag ansetzen, ohne Kosten nachzuweisen.

(Pressemitteilung Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.)