Neue Sachbezugs­werte ab 2013

Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Bundesrats-Drucksache 673/12) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2013 insgesamt 224 EUR (bis 2012: 219 EUR) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

  • Frühstück: 48 EUR

  • Mittag-/Abendessen (jeweils): 88 EUR monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 2,93 EUR (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,60 EUR (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.