Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2011 I S. 2453) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2012 insgesamt 219 EUR (bis 2011: 217 EUR) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
Frühstück: 47 EUR
Mittag-/Abendessen (jeweils): 86 EUR monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 2,87 EUR (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,57 EUR (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.
(Siehe dazu auch BMF-Schreiben vom 15.12.2011 - IV C 5 - S 2334/11/10005)