Zum 1. Januar 2026 sollen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erh�hen. Grund sind die gestiegenen L�hne und Geh�lter. Wie sich Beitragsbemessungsgrenzen genau ge�ndert haben und warum die Anpassung wichtig ist.
Wer gut verdient, zahlt ab Januar 2026 h�here Beitr�ge f�r die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die neuen Grenzwerte hat das Bundeskabinett jetzt in der Sozialversicherungsrechengr��en-Verordnung 2026 beschlossen. F�r Normalverdiener, also die Mehrheit der Besch�ftigten, und ihre Arbeitgeber �ndert sich dadurch nichts.
Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung j�hrlich neu zu bestimmen. Auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen orientiert sich die Berechnung an der Entwicklung der Einkommen.
Steigende Grenzwerte in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf j�hrlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erh�hen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat.
DieVersicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bel�uft sich 2026 auf j�hrlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. 2025 waren es noch 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beitr�ge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der �ber diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommensh�chstbetrag, bis zu dem Besch�ftigte gesetzlich krankenversichert sein m�ssen. Wer �ber diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
�nderungen in der Rentenversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll auf 8.450 Euro im Monat steigen. 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro im Monat.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich diese Einkommensgrenze von 9.900 Euro im Monat auf 10.400 Euro im Monat erh�hen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Besch�ftigte im Bergbau versichert. Sie ber�cksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll f�r 2026 vorl�ufig 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro.
Sozialversicherungspflichtig Besch�ftigte zahlen w�hrend ihres Berufslebens Beitr�ge in die Rentenversicherung ein, die in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Entgeltpunkte dienen der Berechnung der Rente und werden auf Grundlage des durchschnittlichen Verdienstes berechnet, der ins Verh�ltnis zum individuellen Verdienst gesetzt wird. Grund hierf�r ist, dass sich L�hne st�ndig �ndern, und die H�he der Rente nicht von der Wirtschaftsentwicklung entkoppelt werden soll.
Anpassung der Grenzwerte h�lt soziale Absicherung stabil
Ohne Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen w�rde der Beitrag von Spitzenverdienern an der Finanzierung der Sozialversicherung sinken. Die Kosten f�r die soziale Sicherung w�rden sich nach und nach st�rker auf die niedrigeren Einkommen verschieben. Gleichzeitig w�rde das Absicherungsniveau f�r Besserverdienenden sinken: Sie erhielten trotz steigender L�hne geringere Rentenanspr�che. Denn f�r Einkommen �ber der Bemessungsgrenze werden keine Beitr�ge geleistet und somit keine Rentenanspr�che erworben.
Um diese Entwicklung zu vermeiden und damit die soziale Absicherung stabil zu halten, werden die Berechnungswerte jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst.
Rechengr��en ab 1. Januar 2026 im �berblick
Rechengr��e
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
8.450 Euro im Monat / 101.400 im Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung
10.400 Euro im Monat / 124.800 im Jahr
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
77.400 Euro im Jahr / 6.450 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
69.750 Euro im Jahr / 5.812,50 Euro im Monat
Vorl�ufiges Durchschnittsentgelt f�r 2026 in der Rentenversicherung
51.944 Euro im Jahr
(Pressemitteilung der Bundesregierung vom 08.10.2025)