Pendlerpauschale oder Reisekosten - den steuerlichen Unterschied sollte jeder kennen

Wann gibt es f�r Arbeitswege die Pendlerpauschale, wann sind die Aufwendungen Reisekosten? Den steuerlichen Unterschied zu kennen, ist Geld wert. Denn bei den Reisekosten z�hlen neben Fahrtkosten auch die Ausgaben f�r Kost und Logis. Selbst Ausw�rtstermine an Tagen im Homeoffice k�nnen steuerlich beg�nstigt sein.

Pendlerpauschale f�r Wege zur Firma

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen allein durch die Pendlerpauschale auf hohe Werbungskosten die den Arbeitnehmerpauschbetrag in H�he von 1.230 Euro �berschreiten. Deshalb erhielten 13,8 Millionen Pendler 2020 eine Steuererstattung. Ihr Arbeitsweg betrug im Schnitt 28 Kilometer Entfernung, berichtet aktuell das Statistische Bundesamt (Destatis).

F�r den einfachen Weg zur ersten T�tigkeitsst�tte kann jeder als Mitfahrer, Fu�g�nger, Rad- und Autofahrer oder Nutzer der �ffentlichen Verkehrsmittel die Pendlerpauschale in der Steuererkl�rung geltend machen. K�nftig k�nnen noch mehr Berufst�tige profitieren. Die Pendlerpauschale soll laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ab dem 1. Entfernungskilometer von 30 Cent auf 38 Cent steigen.

Derzeit gibt es erst ab dem 21  Kilometer 38 Cent. Bei 28 Kilometern Entfernung und 230 Arbeitstagen im Betrieb sind das im Jahr 2024 insgesamt rund 2.079 Euro: 30 Cent x 20 Kilometer plus 38 Cent x 8 Kilometer mal 230 Tage. Davon wirken sich nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags 849 Euro (2.079 abz�glich1.230 Euro) zus�tzlich steuerlich aus.

Reisekosten f�r andere Arbeitswege

F�r ausw�rtige berufliche Eins�tze zum Beispiel beim Kunden oder in einer anderen Filiale ist mehr drin. Deshalb ist es wichtig, diese von den Fahrten zur ersten T�tigkeitsst�tte zu unterscheiden. Berufst�tige k�nnen Reisekosten geltend machen: 30 Cent f�r jeden gefahrenen Kilometer mit ihrem Auto oder alternativ den tats�chlichen Kilometersatz oder die Ticketkosten.

Zudem k�nnen sie ihre �bernachtungskosten und je nach Abwesenheit zu Hause bis zu 28 Euro Verpflegungspauschale pro Tag absetzen. Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug �bernachtet haben, erhalten zus�tzlich 9 Euro Tagespauschale.

Homeofficepauschale trotz Ausw�rtstermin

Was ist mit den Tagen im Homeoffice? Selbst an diesen Tagen m�ssen die Kosten f�r Ausw�rtstermine beispielsweise beim Kunden nicht unter den Tisch fallen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige an dem Tag mehr als die H�lfte seiner Arbeitszeit im Homeoffice gearbeitet hat.  Dann muss das Finanzamt neben der 6-Euro-Homeofficepauschale auch die Reisekosten, regelm��ig wohl nur die Fahrtkosten, akzeptieren, denn f�r Verpflegungsmehraufwand w�re zus�tzlich eine mehr als achtst�ndige Abwesenheit erforderlich. Fahren Angestellte am Homeofficetag aber in den Betrieb, erhalten sie nur die Pendlerpauschale und nicht die Homeofficepauschale.

Eine Ausnahme gibt es f�r Berufst�tige, die keinen Platz zum Arbeiten beim Arbeitgeber haben, wie zum Beispiel Lehrer, Richter oder Au�endienstmitarbeiter ohne eigenes B�ro. Sie d�rfen die 6-Euro-Homeofficepauschale f�r maximal 210 Tage im Jahr ansetzen - selbst, wenn sie nur kurz daheim gearbeitet haben. Zus�tzlich k�nnen sie die Pendlerpauschale f�r ihre Wege zur ersten T�tigkeitsst�tte und bei Ausw�rtseins�tzen ihre Reisekosten absetzen.

Weiterbildung und Teilzeitstudium

Reisekosten kann ebenfalls geltend machen, wer eine berufliche Weiterbildung besucht. Eine Berufst�tigkeit ist daf�r keine Bedingung. Das hat j�ngst der Bundesfinanzhof (BFH) zugunsten eines Teilzeitstudenten gekl�rt, der an der Fernuni Hagen rund 20 Stunden pro Woche studiert hat (Az. VI R 7/22). F�r seine Autofahrten zur Uni musste das Finanzamt rund 4.800 Euro Reisekostenpauschale gew�hren statt nur 2.400 Euro Pendlerpauschale. Anders w�re es gewesen, wenn der Mann Vollzeit mit rund 40 Wochenstunden studiert h�tte. Dann gilt nur die Pendlerpauschale, weil die Uni dann als erste T�tigkeitsst�tte betrachtet wird.

Besch�ftigte in Zeitarbeit

Reisekosten kommen auch ins Spiel, wenn es gar keine erste T�tigkeitsst�tte gibt. Das gilt zum Beispiel f�r Leiharbeiternehmer, die �ber eine Zeitarbeitsfirma in befristete Jobs vermittelt werden. Will allerdings das Finanzamt nur die Pendlerpauschale f�r den Arbeitsweg ber�cksichtigen, sollten die Betroffenen hartn�ckig bleiben und sich auf die h�chstrichterliche Rechtsprechung berufen. Dauert ihr Einsatz beim Entleiher nie l�nger als 48 Monate, wird die Entleihfirma nicht zur ersten T�tigkeitsst�tte und sie k�nnen Reisekosten absetzen. Das gilt selbst bei mehreren befristeten Eins�tzen hintereinander bei derselben Entleihfirma (BFH, Az. VI R 32/20).

(Pressemeldung Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.)