Reform der Investmentbesteuerung kommt
Der Bundesrat hat am 08.07.2016 einem Gesetz zugestimmt, das ein leicht verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen und Tricks zur Steuervermeidung verhindern will. Insbesondere die sogenannten Cum/Cum-Modelle sollen damit eingedämmt werden. Diese zielen darauf ab, die Besteuerung von Dividenden ausländischer Anleger mit Hilfe deutscher Investmentfonds oder Kreditinstitute zu umgehen. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer für Dividenden. So muss der Steuerpflichtige künftig die Aktie für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen halten und dabei ein “Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko” tragen. Haftung und Risiko sollen dadurch wieder zusammengeführt werden.
...10.07.2016 WeiterlesenBundesrat verweist Erbschaftsteuerreform in den Vermittlungsausschuss
Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am 08.07.2016 beschlossen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss.
Bedürfnisprüfung für Vererbung großer Betriebe
Der Bundestag hatte am 24.06.2016 neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen. Betriebserben kann danach auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gibt es dafür künftig höhere Anforderungen. So wird individuell geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein Verschonungsabschlagsmodell vor. Ab einem Erbe von 90 Millionen Euro erfolgt keine Verschonung. Für Familienunternehmen sind dagegen Steuererleichterungen vorgesehen. Kleinere Unternehmen sollen zudem von Bürokratie entlastet werden. Das Gesetz, das rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten soll, bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
...07.07.2016 WeiterlesenZweites Bürokratieentlastungsgesetz
Im Rahmen eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft sind ab 2017 u. a. folgende Änderungen vorgesehen:
Wegfall der Aufbewahrungspflich t für Lieferscheine, soweit diese keine Buchungsbelege i. S. des § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO darstellen.
Die Obergrenze für die Abgabe vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen wird von 4.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben.
Der Höchstbetrag für die Inanspruchnahme der umsatzsteuerlichen Vereinfachungsregelung bei Rechnungen über Kleinbeträge wird von 150 Euro auf 200 Euro angehoben.
...06.07.2016 Weiterlesen
BFH versagt vorläufigen Rechtsschutz gegen Solidaritätszuschlag
Dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags kommt Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu. Dies hat der BFH mit Beschluss vom 15.06.2016 II B 91/15 unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entschieden. Dem steht nicht entgegen, dass das Niedersächsische Finanzgericht mit Beschluss vom 21.08.2013 7 K 143/08 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes angerufen hat
Der Streitfall betraf das Jahr 2012. Vom Arbeitslohn der Antragsteller war der Solidaritätszuschlag einbehalten und an das Finanzamt abgeführt worden. Die Antragsteller begehrten die vorläufige Rückzahlung des von ihnen entrichteten Solidaritätszuschlags von ca. 715 Euro.
...05.07.2016 WeiterlesenVersicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Nach der gesetzlichen Regelung ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, höchstens um 1.200 Euro, der Aufwendungen. Versicherungsleistungen mindern den Ermäßigungsbetrag, wie der 13. Senat des FG Münster (Urteil vom 06.04.2016 13 K 136/15 E) entschieden hat.
Im Streitfall erlitt die Klägerin einen Wasserschaden, für dessen Beseitigung Handwerkerkosten i. H. von insgesamt 3.224 Euro anfielen. Die Versicherung der Klägerin erstattete die Aufwendungen. In ihrer Einkommensteuererklärung setzte die Klägerin die Handwerkerkosten an und beantragte die Gewährung der Steuerermäßigung. Das Finanzamt lehnte dies aufgrund der Regulierung des Schadens durch die Versicherung ab.
...04.07.2016 WeiterlesenSofortabzug eines Disagios - Marktüblichkeit
Ein Disagio ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmarkt Üblichen hält. Wird eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, indiziert dies die Marktüblichkeit. So der BFH mit Urteil vom 08.03.2016 IX R 38/14.
Die Kläger sind Eheleute und erwarben ein Mehrfamilienhaus zum Preis von 1.500.000 Euro. Den Kaufpreis finanzierten Sie mit einem bei einer Geschäftsbank aufgenommenen Hypothekendarlehen über einen Darlehensvertrag von nominell 1.333.000 Euro. Der Nominalzinssatz betrug bei einer festen Zinsbindung von zehn Jahren 2,85 % jährlich. Bei der Berechnung des Nominalzinssatzes war ein Disagio von 10 % der Darlehenssumme berücksichtigt.
...29.06.2016 WeiterlesenFerienjobs: Wer die Regeln beachtet, kann mehr Netto kassieren
Schüler und Studenten nutzen gern Ferienjobs, um sich etwas dazu zu verdienen oder um sich beruflich zu orientieren. Dabei sollten sie und ihre Eltern neben arbeits- und versicherungsrechtlichen Regeln auch Steuer und Kindergeld im Auge behalten.
Die meisten Schüler und Studenten suchen sich Ferienjobs als angestellte Arbeitnehmer. Für die Berechnung der Lohnsteuer müssen sie dem Arbeitgeber ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mitteilen. Außerdem müssen sie angeben, ob es sich um das einzige Beschäftigungsverhältnis handelt. Ist das der Fall, erhalten sie in der Regel die Steuerklasse I. Lohnsteuer fällt dann erst bei mehr als 985 Euro Monatslohn an. Hat der Ferienjobber bereits ein anderes Arbeitsverhältnis, bekommt er die Lohnsteuerklasse VI, die am höchsten besteuert wird. Zuviel gezahlte Lohnsteuer lässt sich aber per Steuererklärung zurückholen. Wer dabei nach Abzug aller steuermindernden Beträge für das Jahr 2016 mit seinem Einkommen unter dem steuerlichen Existenzminimum von 8.652 Euro bleibt, erhält alle einbehaltenen Steuern vom Finanzamt zurück.
...27.06.2016 WeiterlesenEinigung zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Nach mehreren Gesprächen zwischen CDU, CSU und SPD konnte heute eine Einigung über die Erbschaftsteuerreform erzielt werden. Damit wird der Weg frei für einen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag und im Bundesrat.
Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 08.07.2015 für ein Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sieht die Gesamteinigung im Einzelnen folgende Anpassungen vor:
1. Entlastung kleiner Unternehmen von Bürokratie
Kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten werden auch weiterhin von bürokratischen Pflichten deutlich entlastet. Für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt auch weiterhin die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.
...21.06.2016 WeiterlesenErbschaftsteuer: Einigung bringt Rechtssicherheit
Die Koalitionsspitzen haben sich nach zähem Ringen auf eine Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts geeinigt. Damit besteht nun zumindest Rechtssicherheit, welche Steuerregeln künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten.
Im Ergebnis wird die Messlatte für die steuerbegünstigte Übertragung von Betriebsvermögen höher liegen als bisher. Für kleine Handwerker und Dienstleister, die ein Unternehmen fortführen und somit Arbeitsplätze sichern, wird es bürokratischer: Ursprünglich sollte bereits bei Unternehmen mit mehr als drei Mitarbeitern die Aufzeichnung der Lohnsummen für mehrere Jahre verlangt werden. Jetzt ist diese Schwelle zumindest - wie vom Bund der Steuerzahler gefordert - auf fünf Mitarbeiter hochgesetzt worden. Damit sollen kleine Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Bisher galt eine Schwelle von 20 Mitarbeitern, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wurde. Die aktuell nachverhandelte Stundungsklausel und die Investitionsklausel sind ebenfalls wichtige Bausteine, um die Unternehmensfortführung zu sichern.
...19.06.2016 WeiterlesenHäusliches Arbeitszimmer rechtfertigt nicht Berücksichtigung der Aufwendungen für Nebenräume
Bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Das hat der BFH mit Urteil vom 17.02.2016 X R 26/13 entschieden.
Die Klägerin unterhielt in ihrer Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer, das sie so gut wie ausschließlich für ihre nur von diesem Arbeitszimmer aus betriebene gewerbliche Tätigkeit nutzte. Während das Finanzamt (FA) die Aufwendungen dafür als Betriebsausgaben anerkannte, versagte es die Berücksichtigung der hälftigen Kosten für die jedenfalls auch privat genutzten Nebenräume (Küche, Bad und Flur).
...15.06.2016 WeiterlesenKindergeld für Elternteile, die im EU-Ausland leben
Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt, wie der BFH mit Urteil vom 04.02.2016 III R 17/13 entschieden hat.
Im Streitfall beantragte ein in Deutschland wohnender deutscher Staatsangehöriger Kindergeld für seinen Sohn. Der Sohn lebte in Polen im Haushalt seiner Mutter, der geschiedenen polnischen Ehefrau des Klägers. Die Familienkasse lehnte den Antrag ab, weil sie der Ansicht war, der Anspruch auf Kindergeld stehe nicht dem Kläger zu. Kindergeldberechtigt sei die geschiedene Ehefrau. Dem stehe nicht entgegen, dass sie in Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügt habe. Vor dem Finanzgericht (FG) hatte der Kläger Erfolg. Demgegenüber hob der BFH das Urteil des FG auf und wies die Klage ab.
...13.06.2016 WeiterlesenWohnen darf nicht teurer werden!
Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) mitteilt, soll ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Grundsteuer noch in diesem Jahr beginnen. Rund 35 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Frühestens 2022 sollen die ersten Grundstückseigentümer neue Bewertungsbescheide erhalten. Tatsächlich gezahlt würde die Grundsteuer auf Basis der neuen Werte dann womöglich erst 2027. Es ist zu erwarten, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht noch mit dem geltenden Bewertungsrecht befassen wird, denn dem Gericht liegen mehrere Verfahren dazu vor.
...08.06.2016 Weiterlesen