Rechengrößen der Sozialversicherung 2017
Nach der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen ergeben sich für 2017 folgende Werte:
WestOstMonatJahrMonatJahrBeitragsbemessungsgrenzen:
- allgemeine Rentenversicherung
6.350 Euro76.200 Euro5.700 Euro68.400 Euro
- knappschaftliche Rentenversicheurng
7.850 Euro94.200 Euro7.000 Euro84.000 Euro
- Arbeitslosenversicherung
6.350 Euro76.200 Euro5.700 Euro68.400 Euro
- Kranken- und Pflegeversicherung
4.350 Euro52.200 Euro4.350 Euro52.200 EuroVersicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung4.800 Euro57.600 Euro4.800 Euro57.600 EuroBezugsgröße in der Sozialversicheurng2.975 Euro35.700 Euro2.660 Euro31.920 Euro
...28.11.2016 WeiterlesenErweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Das BMF-Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen) wurde insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofes umfassend überarbeitet.
Folgende Änderungen sind im Wesentlichen hervorzuheben:
Der Begriff “im Haushalt” kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.
...23.11.2016 Weiterlesen
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums
Die Vermietung eines Einkaufszentrums unterliegt nicht der Gewerbesteuer, wie der BFH mit Urteil vom 14.07.2016 IV R 34/13 entschieden hat. Die Vermietung erfolgt vielmehr noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Für die Annahme eines Gewerbebetriebs reicht es nicht aus, dass der Vermieter neben der bloßen Vermietung der Einkaufsflächen die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderlichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt.
Im Urteilsfall hatte eine Vermietungsgesellschaft ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von rund 30.000 qm an etwa 40 Mieter wie z. B. Einzelhändler überlassen, die Waren und Dienstleistungen anboten. Die Vermietungsgesellschaft hatte die Mieter verpflichtet, mit zwei weiteren Gesellschaften Verträge abzuschließen, damit von diesen Gesellschaften der laufende Betrieb, die Instandhaltung, die Reinigung und Bewachung des gesamten Einkaufszentrums einschließlich des Parkhauses sowie die Reinigung der vorhandenen Sanitär- und Sozialräume besorgt wurde. Die Mieter waren der Vermietungsgesellschaft gegenüber verpflichtet, eine von ihnen selbst finanzierte Werbegesellschaft zu gründen. Diese bezahlte einen Centermanager zur Durchführung von Werbemaßnahmen für das Einkaufszentrum. Finanzamt und Finanzgericht gingen davon aus, dass die Vermietung des Einkaufszentrums wegen der Vielzahl dieser Dienstleistungen einen Gewerbebetrieb darstellte.
...21.11.2016 WeiterlesenEntwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesfinanzministerium haben ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze vorgelegt, das regelmäßig ab 2018 wirksam werden soll.
Danach wird u. a. die steuerliche Regelung bei Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) verbessert, indem der Höchstbeitrag von 4 % auf 7 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung angehoben wird.
Daneben werden die steuerlichen Förderungen der Riester-Rente vereinfacht und optimiert sowie ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener eingeführt.
...17.11.2016 WeiterlesenNicht kostendeckende Vermietung eines Einfamilienhauses durch eine GmbH an den Gesellschafter
In zwei aktuellen Entscheidungen vom 27.07.2016 I R 12/15 und I R 8/15 hat der BFH zur Frage einer vGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines von einer GmbH angekauften, ausgebauten und unterhaltenen Einfamilienhauses an einen Gesellschafter-Geschäftsführer Stellung genommen.
Danach wäre ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nur dazu bereit, die (laufenden) Aufwendungen für das Wohnobjekt zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und die Gesellschaft zudem einen angemessenen Gewinnaufschlag erhält. Damit bestätigt der BFH die bisherige Rechtsprechung.
...16.11.2016 WeiterlesenÜbernahme einer Pensionszusage gegen Ablösungszahlung: Kein Zufluss von Arbeitslohn
Wechselt lediglich der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt dies nach dem Urteil des BFH vom 18.08.2016 VI R 18/13 beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Voraussetzung ist hierfür allerdings, dass dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen.
Der Kläger war Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH (A-GmbH), die ihm in der Vergangenheit eine Pensionszusage erteilt hatte. Im Vorgriff auf die geplante Veräußerung seiner Geschäftsanteile gründete der Kläger eine weitere GmbH (B-GmbH) mit ihm als alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer. Da der Erwerber der Geschäftsanteile die Pensionszusage des Klägers nicht übernehmen wollte, vereinbarte die B-GmbH mit der A-GmbH, alle Rechte und Pflichten aus der dem Kläger gewährten Pensionszusage gegen Zahlung einer Vergütung zu übernehmen. Der Kläger stimmte der Übertragung zu. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht waren der Ansicht, dem Kläger sei mit der Zahlung des Ablösungsbetrags von der A-GmbH an die B-GmbH Arbeitslohn zugeflossen.
...14.11.2016 WeiterlesenÄnderung des UV-Meldeverfahrens ab 2017: Lohnnachweis digital
Ab dem 01.01.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Eine zweijährige Übergangsregelung soll sicherstellen, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird. Auch für Steuerberater sind die Änderungen relevant, wenn sie z. B. die Meldungen zur Sozialversicherung für ihre Mandanten durchführen.
Ab 01.12.2016: verpflichtender Stammdatenabgleich möglich
Als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung ist ein sog. verpflichtender Stammdatenabgleich vorzunehmen. Dieser kann ab 01.12.2016 durchgeführt werden. Der Abruf muss aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Der automatisierte Abgleich stellt sicher, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.
...09.11.2016 WeiterlesenSelbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden, wie der BFH mit Urteil vom 01.06.2016 X R 43/14 entschieden hat.
Im Urteilsfall hatte der Kläger für sich und seine Töchter einen Krankenversicherungsschutz vereinbart, für den er aufgrund entsprechender Selbstbehalte geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen hatte. Die von ihm getragenen tatsächlichen krankheitsbedingten Aufwendungen machte der Kläger bei seiner Einkommensteuererklärung geltend. Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht ließen im Streitfall indes einen Abzug der Kosten zu.
...07.11.2016 WeiterlesenUmzugskosten: Höhere Pauschalen
Arbeitnehmer können Ausgaben für einen berufsbedingten Umzug als Werbungskosten geltend machen. Für Umzüge ab März 2016 hat das BMF höhere Umzugspauschalen festgelegt.
Wechseln Arbeitnehmer ihren Job, werden sie versetzt oder haben sie andere berufsbedingte Umzugsgründe, sind die damit verbundenen Umzugsausgaben als Werbungskosten absetzbar. Dabei geht es beispielsweise um Beförderungskosten für das Umzugsgut, um Reisekosten, Mietentschädigungen oder Ausgaben für die Wohnungssuche.
Daneben fallen weitere und in der Regel kleinere Ausgaben an, etwa für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, neue Telefonanschlüsse oder Ummeldegebühren für den Pkw. Arbeitnehmer können solche Aufwendungen mit den tatsächlichen Kosten geltend machen oder Pauschalen nutzen. Diese “Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen” fallen gar nicht so knapp aus, sparen bürokratischen Aufwand und wurden gerade erhöht (BMF-Schreiben vom 18.10. 2016, IV C 5 - S 2353/16/10005). Ist beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern im Oktober 2016 umgezogen, können pauschal 2.151 Euro berücksichtigt werden (siehe Tabelle). Außerdem wurden für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht die Höchstbeträge angehoben.
...03.11.2016 WeiterlesenVorlage an den Großen Senat des BFH zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
Der Große Senat des BFH hat zu entscheiden, ob eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielt, Anspruch auf die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG hat, wenn sie an einer gleichfalls grundstücksverwaltenden, aber nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Der IV. Senat des BFH hat diese Frage dem Großen Senat mit Beschluss vom 21.07.2016 IV R 26/14 vorgelegt.
Die vom Großen Senat nunmehr zu treffende Entscheidung ist für den Immobilienbereich von großer Bedeutung. Denn grundsätzlich wird die Verwaltung von Immobilien nicht von der Gewerbesteuer erfasst. Gewerbesteuer kann nur anfallen, wenn die Verwaltung von einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, die allein aufgrund ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt. Beschränkt sich die Gesellschaft aber auf die Immobilienverwaltung, wird der daraus erwirtschaftete Gewinn durch die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Ergebnis vollständig von der Gewerbesteuer ausgenommen. Bei großen Vermögen kann ein Interesse daran bestehen, Immobilien in Untergesellschaften auszugliedern. Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob dies ohne Gefährdung der Freistellung von der Gewerbesteuer möglich ist.
...31.10.2016 WeiterlesenBundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2017
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung turnusgemäß angepasst. Die Werte werden - wie jedes Jahr - auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2017 im Überblick:
West****OstMonatJahrMonatJahrBeitragsbemessungsgrenzen:
- allgemeine Rentenversicherung
6.350 Euro76.200 Euro5.700 Euro68.400 Euro
- knappschaftliche Rentenversicheurng
7.850 Euro94.200 Euro7.000 Euro84.000 Euro
- Arbeitslosenversicherung
6.350 Euro76.200 Euro5.700 Euro68.400 Euro
- Kranken- und Pflegeversicherung
4.350 Euro52.200 Euro4.350 Euro52.200 EuroVersicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung4.800 Euro57.600 Euro4.800 Euro57.600 EuroBezugsgröße in der Sozialversicheurng2.975 Euro*35.700 Euro*2.660 Euro31.920 EuroVorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
...26.10.2016 WeiterlesenKeine Änderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz des Käufers
Beim Grundstückskauf führt der Ausfall der Kaufpreisforderung aufgrund einer Insolvenz des Käufers nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wie der BFH mit Urteil vom 12.05.2016 II R 39/14 entschieden hat.
Im Streitfall hatte eine GmbH 1998 eine zuvor landwirtschaftlich genutzte Fläche erworben, die sie erschließen und in einzelne Baugrundstücke aufgeteilt weiterverkaufen wollte. Der Kaufpreis betrug insgesamt 6.897.700 DM und war bis zum Abverkauf der einzelnen Baugrundstücke gestundet. Der bis zum 31.12.2006 noch nicht fällig gewordene Restkaufpreis sollte am 15.01.2007 in einer Summe fällig und zahlbar sein. Das Finanzamt (FA) setzte die Grunderwerbsteuer in Höhe von 219.691 DM fest. Es ging dabei von einer Bemessungsgrundlage von 6.897.700 DM aus, zinste diesen Betrag jedoch wegen der Stundung des Kaufpreises um 620.793 DM ab.
...24.10.2016 Weiterlesen