Antrag auf Grundsteuererlass bis 31. März stellen
Hauseigentümer aufgepasst: Wer es trotz erheblicher Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2017 muss bis spätestens zum 31. März 2018 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Betroffene Immobilienbesitzer sollten die Frist nicht verstreichen lassen!
Voraussetzung für den Steuererlass ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu vertreten hat. Ein 25 %iger Grundsteuererlass ist möglich, wenn der normale Rohertrag (die geschätzte übliche Jahresrohmiete zu Beginn des Kalenderjahres) um mehr als 50 % gemindert wird. Fällt der Ertrag in voller Höhe aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 % vorgesehen. Der Hauseigentümer muss mit dem Antrag zugleich nachweisen, dass er die Ertragsminderung nicht selbst zu vertreten hat. Dies kann er z. B. durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen wie die Schaltung von Vermietungsanzeigen darlegen. Da an den Nachweis hohe Anforderungen gestellt werden, sollten Hauseigentümer ihre Vermietungsbemühungen sorgfältig dokumentieren.
...01.03.2018 WeiterlesenVerfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot, wie der BFH mit Urteil vom 09.11.2017 III R 10/16 entschieden hat. Der BFH hält den hierfür vorgesehenen Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß. Die Entscheidung des BFH ist zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ergangen.
...27.02.2018 WeiterlesenSteuerfreie Beitragserstattung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen
Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei. Dies hat der BFH mit Urteil vom 10.10.2017 X R 3/17 zu § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entschieden.
Im Streitfall hatte der Kläger als angestellter Rechtsanwalt Pflichtbeiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk geleistet. Nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft - er wurde Beamter und damit versicherungsfrei - wurden ihm antragsgemäß 90 % seiner Pflichtbeiträge erstattet. Das Finanzamt unterwarf die Beitragsrückerstattung entsprechend dem BMF-Schreiben vom 19.08.2013 (BStBl I 2013 S. 1087, Rz. 205) der Besteuerung, da zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung keine 24 Monate vergangen seien.
...22.02.2018 WeiterlesenKosten für den Schlüsseldienst als Handwerkerleistung absetzen
Ist die Tür zugeschlagen und der Schlüssel liegt in der Wohnung oder im Haus und ist auch noch der Nachbar mit dem Zweitschlüssel für alle Fälle gerade im Urlaub, dann ist guter Rat teuer und es bleibt in einer solchen Situation häufig nur die Hilfe eines professionellen Schlüsseldienstes. Und das kann schnell ins Geld gehen.
Da ist es ein kleiner Trost, dass die Kosten für einen professionellen Schlüsseldienst als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden können. Dafür ist auf folgendes zu achten:
...20.02.2018 WeiterlesenKein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand
Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin kann für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 24.01.2018 (Az. 7 K 1007/17 E) entschieden.
Im Streitfall absolvierte die Klägerin nach einer vorangegangenen anderen Ausbildung einen Bachelorstudiengang und in dessen Rahmen zwei Auslands- und ein Auslandspraxissemester. Während der Auslandsaufenthalte blieb sie an ihrer inländischen FH eingeschrieben und besuchte einmal pro Monat ihre Eltern. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin die Aufwendungen für Wohnung und Verpflegung während der Auslandsaufenthalte als Werbungskosten geltend. Das FA erkannte den Werbungskostenabzug nicht an.
...15.02.2018 WeiterlesenHaushaltsnahe Dienst bzw. Handwerkerleistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen
Das FG Hamburg entschied mit seinem Urteil 6 K 106/16, dass Steuerermäßigungen i. S. des § 35a EStG (haushaltsnahe Dienst- bzw. Handwerkerleistungen) bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 32d EStG nicht zu berücksichtigen sind.
Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewebebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Das Einkommen sowie das zu versteuernde Einkommen ermittelte sich i. H. von ./. 39.968 Euro. Darüber hinaus ermittelten sich Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 32d Abs. 1 EStG i. H. von 507.597 Euro. In ihrer Steuererklärung für das Streitjahr machte sie u. a. Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen geltend. Das FA veranlagte die Klägerin erklärungsgemäß, allerdings ohne Berücksichtigung von Steuerermäßigungen gem. § 35a EStG. Hiergegen richtete sich die Klage.
...13.02.2018 WeiterlesenStatistische Auswertungen zur Riester-Förderung
Private Beiträge zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge werden seit dem Jahr 2002 durch die Gewährung von Zulagen und eine ggf. darüber hinausgehende Entlastungswirkung durch den Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert (Riester-Förderung).
Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist die Förderung weiter verbessert worden: Die Grundzulage wurde von 154 auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Leistungen aus dem sog. “betrieblichen Riester” unterliegen in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (keine “Doppelverbeitragung” mehr).
...08.02.2018 WeiterlesenVerlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Wie der BFH mit Urteil vom 29.08.2017 VIII R 32/15 entschieden hat, wirkt die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre dabei auch zu Lasten des Miterben, der von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis hat.
Im Streitfall war die Klägerin gemeinsam mit ihrer Schwester Erbin ihrer verstorbenen Mutter. Die Erblasserin hatte in den Jahren 1993 bis 1999 Kapitaleinkünfte im Ausland erzielt, die sie nicht in ihren Einkommensteuererklärungen angegeben hatte. Seit 1995 war sie aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage, wirksame Einkommensteuererklärungen abzugeben. Die Steuererklärungen der Erblasserin waren unter Beteiligung der Schwester der Klägerin (Miterbin) erstellt worden. Dieser war spätestens ab Eintritt des Erbfalls bekannt, dass die Mutter (Erblasserin) ihre Kapitaleinkünfte in den Einkommensteuererklärungen zu niedrig angegeben hatte. Das Finanzamt (FA) erließ gegenüber der Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Erblasserin geänderte Einkommensteuerbescheide, in denen es die Steuer für die nicht erklärten Zinsen nachforderte.
...06.02.2018 WeiterlesenUnterbringung in Wohnanlage für betreutes Wohnen wegen Demenz
Mit seinem Urteil vom 20.09.2017 9 K 257/16 entschied das FG Niedersachsen, dass im Fall der Heimunterbringung der Tatbestand des § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) erfüllt sein kann, wenn der dortige Aufenthalt ausschließlich durch eine Krankheit veranlasst ist.
Der Kläger beantragte die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen i. H. von 12.680 Euro für das betreute Wohnen im Wohnpark, welche vom FA mit der Begründung, dass der Aufenthalt nicht krankheitsbedingt, sondern altersbedingt erfolgte, nicht anerkannt wurden. Der hiergegen gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg.
...01.02.2018 WeiterlesenDer Bund fürs Leben - vom Fiskus unterstützt
In guten und in schlechten Zeiten für den Partner einstehen – das honoriert der Fiskus, indem er Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit der gemeinsamen Besteuerung ihrer Einkommen, der Zusammenveranlagung bzw. dem sog. Ehegattensplitting, entlastet. Grundsätzlich gilt der Splittingtarif für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. In solchen Fällen dürfen die Partner wählen, welche Art der steuerlichen Veranlagung sie bevorzugen. Sie können zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung wählen. Ein Ehepaar sollte in jedem Falle abwägen, welche Variante unter welchen Umständen steuerlich von Vorteil ist. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.
...29.01.2018 WeiterlesenSchenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person
Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt hierin keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person. Wie der BFH mit drei Urteilen vom 13.09.2017 II R 54/15, II R 32/16 und II R 42/16 unter Änderung der rechtlichen Beurteilung entschieden hat, kann vielmehr eine Schenkung des Gesellschafters an die ihm z. B. als Ehegatte nahestehende Person gegeben sein.
...25.01.2018 WeiterlesenErschließungsbeiträge im Straßenbau sind keine Handwerkerleistungen
Mit seinem Urteil vom 25.10.2017 3 K 3130/17 entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG) nicht in Anspruch genommen werden kann.
Der Klägerin, deren Eigenheim bisher an einer unbefestigten Sandstraße gelegen war, wurden von der Gemeinde nach Beginn des Straßenbaus (erstmalige Herstellung einer asphaltierten Straße) im Streitjahr zur Finanzierung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands i. H. von 3.267,05 Euro in Rechnung gestellt. Die Klägerin machte einen darin enthaltenen Lohnkostenanteil von geschätzt 50 % gem. § 35a EStG geltend. Das Finanzamt lehnte die Steuerermäßigung ab.
...23.01.2018 Weiterlesen