Haushaltsnahe Dienst bzw. Handwerkerleistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen
Das FG Hamburg entschied mit seinem Urteil 6 K 106/16, dass Steuerermäßigungen i. S. des § 35a EStG (haushaltsnahe Dienst- bzw. Handwerkerleistungen) bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 32d EStG nicht zu berücksichtigen sind.
Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewebebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Das Einkommen sowie das zu versteuernde Einkommen ermittelte sich i. H. von ./. 39.968 Euro. Darüber hinaus ermittelten sich Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 32d Abs. 1 EStG i. H. von 507.597 Euro. In ihrer Steuererklärung für das Streitjahr machte sie u. a. Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen geltend. Das FA veranlagte die Klägerin erklärungsgemäß, allerdings ohne Berücksichtigung von Steuerermäßigungen gem. § 35a EStG. Hiergegen richtete sich die Klage.
...13.02.2018 WeiterlesenStatistische Auswertungen zur Riester-Förderung
Private Beiträge zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge werden seit dem Jahr 2002 durch die Gewährung von Zulagen und eine ggf. darüber hinausgehende Entlastungswirkung durch den Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert (Riester-Förderung).
Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist die Förderung weiter verbessert worden: Die Grundzulage wurde von 154 auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Leistungen aus dem sog. “betrieblichen Riester” unterliegen in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (keine “Doppelverbeitragung” mehr).
...08.02.2018 WeiterlesenVerlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Wie der BFH mit Urteil vom 29.08.2017 VIII R 32/15 entschieden hat, wirkt die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre dabei auch zu Lasten des Miterben, der von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis hat.
Im Streitfall war die Klägerin gemeinsam mit ihrer Schwester Erbin ihrer verstorbenen Mutter. Die Erblasserin hatte in den Jahren 1993 bis 1999 Kapitaleinkünfte im Ausland erzielt, die sie nicht in ihren Einkommensteuererklärungen angegeben hatte. Seit 1995 war sie aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage, wirksame Einkommensteuererklärungen abzugeben. Die Steuererklärungen der Erblasserin waren unter Beteiligung der Schwester der Klägerin (Miterbin) erstellt worden. Dieser war spätestens ab Eintritt des Erbfalls bekannt, dass die Mutter (Erblasserin) ihre Kapitaleinkünfte in den Einkommensteuererklärungen zu niedrig angegeben hatte. Das Finanzamt (FA) erließ gegenüber der Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Erblasserin geänderte Einkommensteuerbescheide, in denen es die Steuer für die nicht erklärten Zinsen nachforderte.
...06.02.2018 WeiterlesenUnterbringung in Wohnanlage für betreutes Wohnen wegen Demenz
Mit seinem Urteil vom 20.09.2017 9 K 257/16 entschied das FG Niedersachsen, dass im Fall der Heimunterbringung der Tatbestand des § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) erfüllt sein kann, wenn der dortige Aufenthalt ausschließlich durch eine Krankheit veranlasst ist.
Der Kläger beantragte die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen i. H. von 12.680 Euro für das betreute Wohnen im Wohnpark, welche vom FA mit der Begründung, dass der Aufenthalt nicht krankheitsbedingt, sondern altersbedingt erfolgte, nicht anerkannt wurden. Der hiergegen gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg.
...01.02.2018 WeiterlesenDer Bund fürs Leben - vom Fiskus unterstützt
In guten und in schlechten Zeiten für den Partner einstehen – das honoriert der Fiskus, indem er Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit der gemeinsamen Besteuerung ihrer Einkommen, der Zusammenveranlagung bzw. dem sog. Ehegattensplitting, entlastet. Grundsätzlich gilt der Splittingtarif für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. In solchen Fällen dürfen die Partner wählen, welche Art der steuerlichen Veranlagung sie bevorzugen. Sie können zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung wählen. Ein Ehepaar sollte in jedem Falle abwägen, welche Variante unter welchen Umständen steuerlich von Vorteil ist. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.
...29.01.2018 WeiterlesenSchenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person
Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt hierin keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person. Wie der BFH mit drei Urteilen vom 13.09.2017 II R 54/15, II R 32/16 und II R 42/16 unter Änderung der rechtlichen Beurteilung entschieden hat, kann vielmehr eine Schenkung des Gesellschafters an die ihm z. B. als Ehegatte nahestehende Person gegeben sein.
...25.01.2018 WeiterlesenErschließungsbeiträge im Straßenbau sind keine Handwerkerleistungen
Mit seinem Urteil vom 25.10.2017 3 K 3130/17 entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG) nicht in Anspruch genommen werden kann.
Der Klägerin, deren Eigenheim bisher an einer unbefestigten Sandstraße gelegen war, wurden von der Gemeinde nach Beginn des Straßenbaus (erstmalige Herstellung einer asphaltierten Straße) im Streitjahr zur Finanzierung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands i. H. von 3.267,05 Euro in Rechnung gestellt. Die Klägerin machte einen darin enthaltenen Lohnkostenanteil von geschätzt 50 % gem. § 35a EStG geltend. Das Finanzamt lehnte die Steuerermäßigung ab.
...23.01.2018 WeiterlesenKeine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung
Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines “Un”-Sicherheitszuschlags. Dies hat der 15. Senat des FG Köln mit Urteil vom 07.12.2017 15 K 1122/16 für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung entschieden.
Der Kläger verwendete auf seinen elektronischen Rechnungen ausschließlich Buchungsnummern, die computergesteuert durch eine Kombination aus Veranstaltungsnummer, Geburtsdatum des Kunden und Rechnungsdatum erzeugt wurden. Damit wurde jede Buchungsnummer zwar nur einmalig vergeben, diese bauten aber nicht numerisch aufeinander auf. Nach Meinung des Finanzamts lag hierin ein schwerwiegender Mangel der Buchführung des Klägers, der eine Gewinnerhöhung durch einen “Un”-Sicherheitszuschlag rechtfertige.
...17.01.2018 WeiterlesenAusbildungsende im Kindergeldrecht
Die Kindergeldgewährung aufgrund einer Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlussprüfung, sondern erst mit dem späteren Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit. Dies hat der BFH mit Urteil vom 14.09.2017 III R 19/16 zu § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG entschieden.
Im Streitfall absolvierte die Tochter des Klägers eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin, die nach der einschlägigen landesrechtlichen Verordnung drei Jahre dauert. Der Ausbildungsvertrag hatte dementsprechend eine Laufzeit vom 1. September 2012 bis zum 31. August 2015. Die Tochter bestand die Abschlussprüfung im Juli 2015; in diesem Monat wurden ihr die Prüfungsnoten mitgeteilt. Die Kindergeldgewährung setzte voraus, dass sich die Tochter in Berufsausbildung befand (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG). Die Familienkasse ging davon aus, dass eine Berufsausbildung bereits mit Ablauf des Monats endet, in dem das Prüfungsergebnis bekanntgegeben wird, sodass es nicht auf das Ende der durch Rechtsvorschrift festgelegten Ausbildungszeit ankommt.
...10.01.2018 WeiterlesenAufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung führen nach dem Urteil des BFH vom 05.10.2017 VI R 47/15 auch dann zu einer außergewöhnlichen Belastung, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
Die Klägerin, die im Streitjahr (2011) in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebte, entschloss sich aufgrund ihrer Unfruchtbarkeit, ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung mit Samen eines anonymen Spenders zu verwirklichen (heterologe künstliche Befruchtung). Die Behandlung ließ sie in einer dänischen Klinik durchführen. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin die Kosten dieser Behandlung von rund 8.500 € als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 Abs. 1 EStG geltend. Das Finanzamt ließ die Aufwendungen unter Hinweis auf die Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen nicht zum Abzug zu. So sah es im Ergebnis auch das Finanzgericht (FG).
...04.01.2018 WeiterlesenSachbezugswerte ab 2018
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2017 I S. 3906) gegenüber 2017 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2018 insgesamt 246 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
Frühstück: 52 Euro
Mittag-/Abendessen (jeweils): 97 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,23 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,73 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.
...02.01.2018 WeiterlesenInsolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. Dies hat der BFH mit Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15 für den Fall der Insolvenzeröffnung beim Darlehensnehmer zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG entschieden.
Im Urteilsfall gewährte der Kläger einem Dritten in 2010 ein verzinsliches Darlehen. Seit August 2011 erfolgten keine Rückzahlungen mehr. Über das Vermögen des Darlehensnehmers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger meldete die noch offene Darlehensforderung zur Insolvenztabelle an und machte den Ausfall der Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Dem folgten Finanzamt und Finanzgericht (FG) nicht.
...27.12.2017 Weiterlesen