Fahrschulunterricht ist nicht umsatzsteuerfrei
Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 (Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei. Nach dem Urteil des BFH vom 23.05.2019 V R 7/19 (V R 38/16) handelt es sich um sog. spezialisierten Unterricht, nicht aber um die Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen wie es für den umsatzsteuerfreien Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnend ist.
...27.08.2019 WeiterlesenWiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz von dem justizinternen Server nicht weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt werden. Dies hat der BFH mit Beschluss vom 05.06.2019 IX B 121/18 entschieden.
Im Streitfall nutzte der Prozessbevollmächtigte für die Versendung der Beschwerdebegründung einer Nichtzulassungsbeschwerde die von der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellte Webanwendung für das beA. Zur Bezeichnung der Datei verwendete der Prozessbevollmächtigte unzulässige Umlaute und Sonderzeichen. Daher wurde die Nachricht auf einem justizinternen Server angehalten, in einen Bereich für Nachrichten mit unzulässigen Dateibezeichnungen verschoben und nicht an den BFH weitergeleitet. Auf diesen Server hatten weder der Bevollmächtigte noch der BFH Zugriff. Die für die Versendung genutzte beA-Anwendung wies den Prozessbevollmächtigten weder auf die unzulässige Dateibezeichnung noch auf den nicht erfolgten Zugang hin. Stattdessen erhielt er die Mitteilung, die Nachricht sei erfolgreich versandt worden und dem Empfänger zugegangen. Nachdem der Prozessbevollmächtigte seitens des BFH auf die Fristversäumung hingewiesen wurde, versandte er die Beschwerdebegründung erneut.
...25.08.2019 WeiterlesenNeue Musterklage: Soli-Aus ab 2020
Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim Finanzgericht Nürnberg eingereicht. Anlass ist die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben - in diesem Sinne hatte das Bundeskabinett gestern den Soli-Teilabbau ab 2021 beschlossen.
Juristisch steht der Soli bereits seit langem zur Diskussion: Dies zeigt eine weitere von uns unterstützte Musterklage, die sich auf einen Sachverhalt aus dem Jahr 2007 bezieht - dieses Verfahren liegt bereits dem Bundesverfassungsgericht vor. Deshalb müssen die Steuerzahler derzeit nicht selbst aktiv werden: Die Steuerbescheide bleiben in puncto Solidaritätszuschlag von Amts wegen offen.
...22.08.2019 WeiterlesenRentenberater sind gewerblich tätig
Rentenberater sind nicht freiberuflich i. S. des § 18 EStG tätig, sondern erzielen gewerbliche Einkünfte, wie der BFH mit Urteilen vom 07.05.2019 VIII R 2/16 und VIII R 26/16 entschieden hat. Danach üben Rentenberater weder einen dem Beruf des Rechtsanwaltes oder Steuerberaters ähnlichen Beruf aus (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) noch erzielen sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
In den Streitfällen waren die Klägerinnen als Rentenberaterinnen tätig. Sie waren als solche im Rechtsdienstleistungsregister registriert, verfügten aber nicht über eine Zulassung als Rechtsanwältin oder Steuerberaterin. Die zuständigen Finanzämter sahen die Tätigkeit der Klägerinnen als gewerblich an und setzten Gewerbesteuer fest. Die hiergegen gerichteten Klagen blieben ohne Erfolg.
...21.08.2019 WeiterlesenEntwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags vorgelegt. Danach soll die Freigrenze in § 3 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 von 972 Euro / 1.944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) auf 16.956 Euro / 33.912 Euro angehoben werden. Die Beträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren werden dementsprechend angepasst. Insgesamt wird damit erreicht, dass rund 90 % der Zahler der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer nicht mehr mit Solidaritätszuschlag belastet werden.
Die Entlastungen sollen erstmals im Veranlagungszeitraum 2021 wirksam werden.
...19.08.2019 WeiterlesenLohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen bei Körperschaften
Im BMF-Schreiben vom 08.08.2019 - IV C 5 - S2332/07/0004 hat die Finanzverwaltung zur einkommensteuerlichen Anerkennung der Zeitwertkonten bei Organen von Körperschaften Stellung genommen. Danach gilt Folgendes:
Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind - z. B. bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH - sind lohn/einkommensteuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer nicht an der Körperschaft beteiligt ist (z. B. Fremd-Geschäftsführer); siehe BFH-Urteil vom 22.02.2018.
...18.08.2019 WeiterlesenKeine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum
Die Kosten einer 10-jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV-Rechenzentrum sind bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft nicht rückstellungsfähig. Nach dem Urteil des BFH vom 13.02.2019 XI R 42/17 fehlt es an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung.
Die klagende GmbH hatte in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2010 eine Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen angesetzt. Diese bezogen sich auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von sog. Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum. Für die “Mandantendatenarchivierung” legte sie je Mandant das pauschal an die DATEV eG zu zahlende Entgelt zugrunde. Bei der Ermittlung berücksichtigte sie Abschläge für Mandanten, die ihre Daten auf einer Speicher-DVD sichern ließen, wie auch für Mandatsbeendigungen innerhalb des 10-jährigen Aufbewahrungszeitraums. Die Klägerin machte geltend, dass die zu zahlenden Beträge mit den Mandantenhonoraren für die laufende Buchführung oder für die Erstellung des Jahresabschlusses abgegolten seien. Sie könnten nach der Steuerberatervergütungsverordnung nicht gesondert berechnet werden.
...12.08.2019 WeiterlesenEingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft
Einkünfte einer Personengesellschaft aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen werden aufgrund zusätzlicher gewerblicher Beteiligungseinkünfte bei der Einkommensteuer in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 06.06.2019 IV R 30/16 entschieden. Danach ist § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt.
...07.08.2019 WeiterlesenMietkosten können auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sein
Die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Dies hat FG Münster mit Urteil7 K 57/18 E vom 12.06.2019 entschieden.
Der Kläger ging einer Beschäftigung in Berlin nach, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin unstreitig in Nordrhein-Westfalen. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zum 31.08.2015 behielt der Kläger seine Wohnung in Berlin bei und bewarb sich in der Folgezeit auf eine Vielzahl von Arbeitsplätzen im gesamten Bundesgebiet, von denen drei in Berlin und Umgebung lagen. Nach Zusage einer Stelle in Hessen zum 01.01.2016 kündigte der Kläger die Mietwohnung in Berlin fristgerecht zum 29.02.2016.
...05.08.2019 WeiterlesenHäusliches Arbeitszimmer: Kein Abzug für Umbau des privat genutzten Badezimmers
Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 14.05.2019 VIII R 16/15 entschieden.
Im Streitfall hatten die zusammenveranlagten Kläger im Jahr 2011 das Badezimmer und den vorgelagerten Flur in ihrem Eigenheim umfassend umgebaut. In dem Eigenheim nutzte der Kläger ein häusliches Arbeitszimmer für seine selbständige Tätigkeit als Steuerberater, das 8,43 % der Gesamtfläche ausmachte. Der Kläger machte für das Streitjahr 8,43 % der entstandenen Umbaukosten gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit seinem häuslichen Arbeitszimmer geltend. Diese Aufwendungen in Höhe von rund 4.000 Euro berücksichtigte das FA - mit Ausnahme der Kosten für den Austausch der Tür zum Arbeitszimmer - nicht. Das hat der BFH nunmehr als dem Grunde nach zutreffend angesehen.
...01.08.2019 WeiterlesenKein Verlustausgleich mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang
Ein Erstattungsüberhang aus zurückgezahlter Kirchensteuer kann nicht mit Verlustvorträgen ausgeglichen werden und ist daher als Einkommen zu versteuern, wie der BFH mit Urteil vom 12.03.2019 IX R 34/17 entschieden hat.
Im Streitfall wurde den Klägern für das Streitjahr 2012 in den Vorjahren gezahlte Kirchensteuer erstattet, da sich aufgrund einer für diese Jahre durchgeführten Außenprüfung das zu versteuernde Einkommen gemindert hatte. Die Kläger gingen davon aus, dass der sich hieraus ergebende Erstattungsüberhang aus Kirchensteuer i. H. von 166.744 Euro mit einem Verlustvortrag aus den Vorjahren zu verrechnen sei. Finanzamt, Finanzgericht und schließlich auch der BFH lehnten dies ab.
...29.07.2019 WeiterlesenErbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim
Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie die Selbstnutzung als Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall aufnehmen, wie der BFH mit Urteil vom 28.05.2019 II R 37/16 entschieden hat. Ein erst späterer Einzug führt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim.
Der Kläger und sein Bruder beerbten zusammen ihren am 05.01.2014 verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörte ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 m², das der Vater bis zu seinem Tod allein bewohnt hatte. Die Brüder schlossen am 20.02.2015 einen Vermächtniserfüllungsvertrag, nach dem der Kläger das Alleineigentum an dem Haus erhalten sollte. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgte am 02.09.2015. Renovierungsangebote holte der Kläger ab April 2016 ein. Die Bauarbeiten begannen im Juni 2016.
...25.07.2019 Weiterlesen