Aktuelles

Prozess­kosten zur Erlangung nachehe­lichen Unterhalts sind bei Real­splitting als Werbungs­kosten abzugs­fähig

Mit Urteil 1 K 494/18 E vom 3. Dezember 2019 (Az. 1 K 494/18 E) hat das FG Münster entschieden, dass Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert.

Die Klägerin und ihr Ehemann trennten sich im Jahr 2012. Vor dem Amtsgericht führten beide ein familienrechtliches Streitverfahren, das die Scheidung, den Versorgungsausgleich sowie den nachehelichen Unterhalt umfasste. Im Jahr 2014 wurde die Ehe durch Beschluss des Amtsgerichts geschieden und der frühere Ehemann der Klägerin zu monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet. Gegen den Beschluss des Amtsgerichts erhoben die Klägerin Beschwerde und ihr früherer Ehemann Anschlussbeschwerde beim Oberlandesgericht. Streitgegenstand dieses Verfahrens war der zu zahlende nacheheliche Unterhalt dem Grunde und der Höhe nach. Im Jahr 2015 kam ein gerichtlicher Vergleich über die Unterhaltshöhe zustande.

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Rückab­wicklung von Baukrediten: Vergleichs­beträge sind nur teilweise einkommen­steuerpflichtig

Das FG Köln hat mit Urteil 14 K 719/19 vom 14.08.2019 entschieden, dass die aufgrund eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge darstellen.

Die Kläger hatten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung den Baukredit für ihr Eigenheim widerrufen. Aufgrund eines Vergleichs zahlte die Bank den Klägern für alle aus dem Widerruf entstehenden gegenseitigen Ansprüche einen Betrag in Höhe von 4.225 Euro. Zusätzlich behandelte die Bank den Betrag als steuerpflichtigen Kapitalertrag, führte die Kapitalertragsteuer ab und stellte hierfür eine Steuerbescheinigung aus.

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Regelungen zur steuer­lichen Behandlung von Erstaus­bildungskosten verfassungs­gemäß

Die Kläger der sechs Ausgangsverfahren begehrten jeweils die Anerkennung der Kosten für ihr Erststudium bzw. für ihre Ausbildung zum Flugzeugführer als Werbungskosten. In der Revisionsinstanz hat der Bundesfinanzhof alle Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die § 9 Abs. 6 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 7. Dezember 2011 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.

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Neue Düssel­dorfer Tabelle ab dem 01.01.2020

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Die neue, seit dem 01.01.2020 gültige Düsseldorfer Tabelle (Kindesunterhalt) finden Sie unter folgendem Link:

Düsseldorfer Tabelle

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Umsatzsteuer­ermäßigung für Taxi­verkehr mit Pferde­fuhrwerken auf autofreier Insel

Nicht nur Bahnfahren wird durch die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes preiswerter. Auch die Personenbeförderung mit Pferdekutschen auf einer autofreien Nordseeinsel kann umsatzsteuerrechtlich als Taxiverkehr begünstigt sein, wie der BFH mit Urteil vom 13.11.2019 V R 9/18 entschieden hat. Dies setzt allerdings voraus, dass im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit PKW allgemein unzulässig ist und die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.

Die Klägerin befördert auf einer autofreien Nordseeinsel Personen mit Pferdekutschen. Sie begehrt den ermäßigten Umsatzsteuersatz für den Verkehr mit Taxen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für faktische Taxifahrten zu festen öffentlich bekannten Tarifen, nicht aber auch für sog. Inselrund- oder Ausflugsfahrten. Finanzamt und Finanzgericht (FG) lehnten dies ab. Der steuerbegünstigte Verkehr mit Taxen verweise auf die Beförderung mit PKW i. S. von § 47 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), an der es fehle. Demgegenüber hob der BFH das Urteil des FG auf und verwies die Sache an das FG zurück.

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Bund der Steuer­zahler regt Vorläufig­keitsvermerk zur Rentenbe­steuerung an

Seit dem Jahr 2005 unterliegen Renten einer stärkeren Besteuerung. Dies allein führt jedoch noch nicht zu einer Doppelbesteuerung. Nur wenn Beiträge in die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und in der Auszahlungsphase erneut besteuert werden, liegt eine Zweifachbesteuerung vor. Das muss jeweils im Einzelfall ermittelt werden. Dazu müssen zum Beispiel die statistische Lebenserwartung, die eingezahlten Beiträge, der Sonderausgabenabzug für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge während des Arbeitslebens und der Besteuerungsanteil der Rente berücksichtigt werden.

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Steueränderungen 2020Höherer Grundfreibetrag und Abbau der kalten Progression

Der Grundfreibetrag steigt um 240 Euro auf 9.408 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Bis zu dieser Höhe bleibt Einkommen vollständig steuerfrei.

Außerdem wird der Steuertarif zum Abbau der kalten Progression verändert. Durch diese Gesetzesänderungen verringert sich die jährliche Steuerbelastung wie folgt:

Einkommensteuer 2020*Ersparnis gegenüber 2019*10.000 €86 €37 €20.000 €2.346 €68 €30.000 €5.187 €88 €40.000 €8.452 €117 €50.000 €12.141 €154 €60.000 €16.236 €183 €70.000 €20.436 €183 €

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Keine Erbschaft­steuerbe­freiung für ein Familien­heim bei dreijähriger Renovierungs­phase

Das FG Münster hat mit Urteil 3 K 3184/17 Erb vom 24.10.2019 entschieden, dass der Erwerb eines Familienheims nicht steuerbefreit ist, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht.

Der Kläger ist Alleinerbe seines Vaters, der eine Doppelhaushälfte bis zu seinem Tod im Jahr 2013 bewohnt hatte. Die angrenzende Doppelhaushälfte bewohnte der Kläger bereits mit seiner Familie. Nach dem Tod des Vaters verband der Kläger beide Doppelhaushälften und nahm in der Hälfte des Vaters umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, teilweise in Eigenleistung, vor. Seit Abschluss dieser Arbeiten im Jahr 2016 nutzt der Kläger das gesamte Haus als einheitliche Wohnung.

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Rechen­größen der Sozialver­sicherung 2020

Durch die Zustimmung des Bundesrates zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung stehen die Werte in der Sozialversicherung fest, welche ab dem 01.01.2020 im Versicherungs- und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten.

Es ergeben sich für 2020 folgende Werte:

WestOstMonatJahrMonatJahrBeitragsbemessungsgrenzen:

  • allgemeine Rentenversicherung

6.900 Euro82.800 Euro6.450 Euro77.400 Euro

  • knappschaftliche Rentenversicheurng

8.450 Euro101.400 Euro7.900 Euro94.800 Euro

  • Arbeitslosenversicherung

6.900 Euro82.800 Euro6.450 Euro77.400 Euro

  • Kranken- und Pflegeversicherung

4.687,50 Euro56.250 Euro4.687,50 Euro56.250 EuroVersicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.212,50 Euro62.550 Euro5.212,50Euro62.550 EuroBezugsgröße in der Sozialversicheurng3.185 Euro38.220 Euro3.010 Euro36.120 Euro

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Sachbe­zugs­­werte ab 2020

Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2019 I S. 1997) gegenüber 2019 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2020 insgesamt 258 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

  • Frühstück: 54 Euro

  • Mittag-/Abendessen (jeweils): 102 Euro monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt,  ergibt sich somit ein Wert von 3,40 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,80 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.

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Einigung über die Erhöhung der Pendler­pauschale

Über das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ist Einigung erzielt worden. Danach wird die Entfernungspauschale wie folgt erhöht:

Für die Jahre 2021 bis 2023 auf 0,35 Euro,

für die Jahre 2024 bis 2026 auf 0,38 Euro jeweils ab dem 21. Kilometer.

(Bundesrats-Drucksache 19/16060)

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Bonausga­bepflicht:Sichere Kassen - auch ohne Papier

Bund der Steuerzahler stellt Musterbrief ans Finanzamt zur Verfügung

Ab dem 01.01.2020 müssen Händler mit elektronischer Kasse jeden Kassenbon ausdrucken - und zwar unabhängig davon, ob der Kunde ihn mitnehmen möchte oder nicht. Dies ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) nicht erforderlich, weil moderne Registrierkassen die Wareneingabe auch dann richtig erfassen können, wenn kein Papierstreifen ausgedruckt wird. Unter dem Gesichtspunkt der ökologischen Nachhaltigkeit verzichten viele Kunden heute auf einen Kassenbeleg - dieses umweltbewusste Verhalten sollte der Gesetzgeber nicht torpedieren!

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