Sonderzahlungen jetzt steuerfrei
Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise
In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beilhilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
...06.04.2020 WeiterlesenKurzzeitige Vermietung im Veräußerungsjahr begründet keine Steuerpflicht des Verkaufs der selbstgenutzten Wohnung
Verkauft der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte. Dies hat der IX. Senat des BFH in seinem Urteil vom 03.09.2019 entschieden.
Im Streitfall hatte der Kläger 2006 eine Eigentumswohnung erworben, die er bis zu seinem Auszug im April 2014 durchgehend zu eigenen Wohnzwecken nutzte und im Dezember 2014 verkaufte. Von Mai 2014 bis zur Veräußerung im Dezember 2014 vermietete er die Wohnung. Das Finanzamt ermittelte aus der Veräußerung einen steuerpflichtigen Gewinn i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
...01.04.2020 WeiterlesenExterne Datenschutzbeauftrage sind gewerbliche Unternehmer
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Wie der BFH mit Urteil vom 14.01.2020 VIII R 27/17 entschieden hat, liegt keine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 EStG vor. Der externe Datenschutzbeauftragte ist daher gewerbesteuerpflichtig und - bei Überschreiten bestimmter Gewinngrenzen - auch buchführungspflichtig.
Im Streitfall war der Kläger als selbständiger Rechtsanwalt im Bereich des IT-Rechts tätig. Daneben arbeitete er für verschiedene größere Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter. Das Finanzamt sah diese Tätigkeit als gewerblich an. Es setzte Gewerbesteuer fest und forderte den Kläger als gewerblichen Unternehmer gem. § 141 AO auf, ab dem Folgejahr Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Der gegen diese Aufforderung aus dem Jahr 2012 gerichtete Einspruch des Klägers blieb ebenso wie die nachfolgende Klage vor dem Finanzgericht ohne Erfolg.
...30.03.2020 WeiterlesenCorona-Virus: Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Arbeitgebern bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Unternehmen und Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30.04.2020 befristet und greifen erst, wenn andere Regelungen zur Entlastung ausgeschöpft wurden.
Hintergrund und Ausgangslage
Das Corona-Virus stellt eine ernsthafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft dar. Auch die Wirtschaft ist betroffen: Viele Unternehmen und Betrieben spüren bereits jetzt Umsatzeinbußen. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirken sich auf die Dienstleistungsbranche - insbesondere auf Logistik, Handel und Gaststätten - sowie auf den Tourismus aus. Zugleich geht die Auslandsnachfrage nach deutschen Produkten zurück; nationale sowie internationale Lieferketten werden gestört. Die Auswirkungen zeigen sich bereits in Form eines Rückgangs der hiesigen Produktion.
...29.03.2020 WeiterlesenErbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater
Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dies hat der II. Senat des BFH mit Urteil vom 05.12.2019 entschieden. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht.
§ 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG sieht vor, dass auf Kinder und Stiefkinder die Steuerklasse I anzuwenden ist. In dieser Klasse fällt bei einem Erwerb bis 75.000 Euro eine Steuer in Höhe von 7 % an. In der Steuerklasse III sind dafür bereits 30 % Steuer zu zahlen. Besser kommen Kinder auch bei den Freibeträgen weg. Sie erhalten 400.000 Euro, bei Steuerklasse III hingegen lediglich 20.000 Euro.
...26.03.2020 WeiterlesenSozialversicherungsbeiträge: Stundung wg. Corona-Pandemie
Der Bund der Steuerzahler fordert, die Corona-Krise auch als Chance zu sehen, um das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht besser aufeinander abzustimmen. Hintergrund ist die Meldung, dass den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden können. Die Stundung bietet die Möglichkeit, den Fälligkeitstermin für die Sozialversicherung gänzlich zu verschieben - und zwar so, dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wieder an einem Tag abgeführt werden.
Während die Sozialversicherungsbeiträge derzeit am drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt werden müssen, gilt für die Lohnsteuer der Mitarbeiter der 10. Tag des Folgemonats. Abrechnungsstichtage sollten einheitlich auf den 10. des Folgemonats gelegt werden - dies erleichtert vielen Betrieben die Lohnabrechnung. Bislang weigerte sich der Gesetzgeber, beide Rechtsgebiete aufeinander abzustimmen, weil dies zu teuer sei. Im Zusammenhang mit der Stundung ist das aber nun machbar, betont der Bund der Steuerzahler.
...24.03.2020 WeiterlesenSteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
In weiten Teilen des Bundesgebietes sind durch das Coronavirus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, Folgendes:
- Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. § 222 Satz 3 und 4 AO bleibt unberührt.
- Anträge auf Stundung der nach dem 31.12.2020 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31.12.2020 betreffen, sind besonders zu begründen.
- Wird dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners oder auf andere Weise bekannt, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist, soll bis zum 31.12.2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern im Sinne der Tz. 1 abgesehen werden. In den betreffenden Fällen sind die im Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens bis zum 31.12.2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31.12.2020 zu erlassen. Die Finanzämter können den Erlass durch Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO) regeln.
- Für die mittelbar Betroffenen gelten die allgemeinen Grundsätze.
(Auszug aus einer Presseinformation des Bundesfinanzministeriums)
...22.03.2020 WeiterlesenGewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes:
Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG kann auch das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Finanzamt Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen anpasst (R 19.2 Abs. 1 Satz 5 GewStR). Vor diesem Hintergrund können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Nimmt das Finanzamt eine Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen vor, ist die betreffende Gemeinde hieran bei der Festsetzung ihrer Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gebunden (§ 19 Abs. 3 Satz 4 GewStG).
...18.03.2020 WeiterlesenCoronavirus: Milliarden-Hilfsprogramm und Schutzschild
Das BMF hat gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. So beispielsweise eine Kurzarbeiter-Regelung, ein einfacher Zugang zu Krediten und Bürgschaften für Unternehmen und mehr Geld für Schutzausrüstung und das Robert-Koch-Institut.
Auch steuerpolitische Maßnahmen sollen auf den Weg gebracht werden:
- Finanzbehörden soll erleichtert werden, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren. Insgesamt sollen Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt werden.
- Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, will die Finanzverwaltung bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.
- Die Möglichkeiten zur Senkung von Vorauszahlungen sollen verbessert werden.
(Auszug aus einer Presseinformation des Bundesfinanzministeriums)
...17.03.2020 WeiterlesenKein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess
Der BFH entschied mit Urteil vom 18.09.2019, dass in dem von einem Elternteil geführten Kindergeldprozess das volljährige Kind kein Zeugnisverweigerungsrecht hat und deshalb zur Aussage verpflichtet ist.
Im Streitfall ging es darum, ob im Fall geschiedener Eltern der Vater oder die Mutter das Kindergeld für das gemeinsame Kind beanspruchen konnten. Der Vater hatte beantragt, das Kindergeld zu seinen Gunsten festzusetzen, weil das Kind nicht mehr bei der Mutter lebe und er den höheren Unterhaltsbeitrag leiste. Das Finanzgericht wies die Klage des Vaters mit der Begründung ab, das Kind lebe weiterhin im Haushalt der Mutter. Es stützte sich dazu auf ein Schreiben des Kindes an die Kindergeldkasse, wonach es sich jedes zweite Wochenende in der Wohnung der Mutter aufgehalten und auch die Sommerferien dort verbracht habe. Das FG verzichtete auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch Vernehmung des Kindes, weil das Kind erklärt hatte, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
...11.03.2020 WeiterlesenZahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter sind steuerpflichtig
Mit Urteil 6 K 3334/17 E vom 10.10.2019 hat das FG Münster entschieden, dass Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt und damit nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind.
Die Klägerin erzielt als anerkannte Tagesmutter Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wobei sie in den Streitjahren Kinder in einem Umfang zwischen 15 und 40 Wochenstunden betreute. Ihre Einnahmen setzten sich aus Zahlungen der Jugendämter (Anerkennungsbeiträge für Förderleistungen und Erstattung angemessener Kosten über Sachaufwand nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 SGB VIII bzw. Monatspauschalen) sowie von den Eltern der betreuten Kinder gezahlten Essensgeldern zusammen. Das Finanzamt behandelte sämtliche Zahlungen als steuerpflichtige Einnahmen. Demgegenüber war die Klägerin der Auffassung, dass lediglich das Essensgeld zu versteuern sei. Die Zahlungen der Jugendämter seien dagegen als Bezüge aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Erziehung gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei.
...09.03.2020 WeiterlesenAchtung bei der steuerlichen Behandlung von Gutscheinen
Wenn Kunden keine Vorstellung davon haben, was sie zu einem besonderen Anlass verschenken sollen, nutzen sie häufig die Möglichkeit eines Gutscheines. Im Einzelhandel und im Bereich der Dienstleistungen wie z. B. bei Friseuren und in der Gastronomie werden Tag für Tag eine Vielzahl von Gutscheinen verkauft und eingelöst. Jedes Unternehmen steht dabei vor vielen Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Einordnung. Was mache ich mit den Einnahmen aus den Gutscheinverkäufen? Wie muss ich diese in der Registrierkasse erfassen: mit Umsatzsteuer oder ohne? Welcher Steuersatz findet Anwendung? Muss ich die Umsätze sofort in meiner Umsatzsteuererklärung angeben? Möglicherweise müssen Sie Gutscheine nicht mehr sofort der Umsatzsteuer unterwerfen, denn seit letztem Jahr gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung von solchen Gutscheinen eine neue Regelung.
...05.03.2020 Weiterlesen