Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen
Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelfehlverwendungen vor, die zum Entzug ihrer Gemeinnützigkeit führen können. Dies hat der BFH mit Urteil vom 12.03.2020 V R 5/17 entschieden.
Ob im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Vergütungen anzunehmen sind, ist durch einen sog. Fremdvergleich zu ermitteln. Als Ausgangspunkt hierfür können allgemeine Gehaltsstrukturuntersuchungen für Wirtschaftsunternehmen herangezogen werden, ohne dass dabei ein “Abschlag” für Geschäftsführer von gemeinnützigen Organisationen vorzunehmen ist. Da sich der Bereich des Angemessenen auf eine Bandbreite erstreckt, sind nur diejenigen Bezüge als unangemessen zu bewerten, die den oberen Rand dieser Bandbreite um mehr als 20 % übersteigen. Liegt ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt vor, ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ein Entzug der Gemeinnützigkeit allerdings erst dann gerechtfertigt, wenn es sich nicht lediglich um einen geringfügigen Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot handelt.
...20.08.2020 WeiterlesenKindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind
Mit Urteil vom 01.07.2020 (Az. 11 K 1832/19 Kg) hat der 11. Senat des FG Münster entschieden, dass für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, Anspruch auf Kindergeld auch dann besteht, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird.
Der 1999 geborene Sohn der Klägerin begann zum 01.08.2015 eine Ausbildung zum Zweiradmechaniker, die nach dem Ausbildungsvertrag am 31.01.2019 enden sollte. Im September 2018 erlitt er bei einem Arbeitsunfall einen Schädelbasisbruch und befand sich bis Ende November 2018 in klinischer Behandlung. Danach durchlief er einen Reha-Plan mit dem Ziel der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit als Zweiradmechaniker in Ausbildung. In diesem Rahmen fanden im September 2019 eine Arbeitserprobung und im Februar 2020 eine weitere berufsvorbereitende Maßnahme statt. Der Berufsausbildungsvertrag wurde nicht formal beendet.
...17.08.2020 WeiterlesenBetriebsvermögen kann auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches junges Verwaltungsvermögen sein
Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fort. Das hat der BFH für Erbschaften und Schenkungen in den Jahren 2007 und 2010 bis 2012 mit fünf Urteilen vom 22.01.2020 II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18 und II R 41/18 entschieden.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer kennt Begünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen, die das Produktivvermögen schützen sollen. Besonderen Regelungen unterliegt das sog. Verwaltungsvermögen, zu dem u. a. Wertpapiere gehören. Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Zeitpunkt von Erbfall oder Schenkung weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (junges Verwaltungsvermögen), ist von der Begünstigung ausgenommen. Das soll Missbrauch verhindern. Andernfalls könnte etwa Privatvermögen kurzfristig in den Betrieb eingelegt werden, um es an der Begünstigung für das Betriebsvermögen teilhaben zu lassen.
...13.08.2020 WeiterlesenKünstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau führt zu außergewöhnlichen Belastungen
Mit Urteil vom 24.06.2020 (Az. 1 K 3722/18 E) hat das FG Münster entschieden, dass Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen können, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt.
Bei der im Streitjahr 40 Jahre alten Klägerin, die zu ihrem Beziehungsstatus keine Angaben macht, wurde eine krankheitsbedingte Fertilitätsstörung (Unfruchtbarkeit) festgestellt. In ihrer Einkommensteuererklärung machte sie Kosten für eine Kinderwunschbehandlung in Höhe von ca. 12.000 Euro, worin auch Aufwendungen für eine Samenspende enthalten sind, als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dies lehnte das Finanzamt mit der Begründung ab, dass solche Kosten nur bei verheirateten oder in einer festen Beziehung lebenden Frauen abzugsfähig seien.
...10.08.2020 WeiterlesenVorsteuerabzug für die Renovierung eines Home-Office
Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Dies gilt nicht nur für die Aufwendungen zur Renovierung des beruflich genutzten Büros oder Besprechungsraums, sondern auch für Aufwendungen eines Sanitärraums; ausgeschlossen vom Abzug sind dagegen die Aufwendungen für ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer. So entschied der BFH in seinem Urteil vom 07.05.2020 V R 1/18.
...05.08.2020 WeiterlesenMehr Unterstützung für Steuerpflichtige mit Behinderung und pflegende Angehörige
Konkret sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
- Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge
Die Regelungen zu den Behinderten-Pauschbeträgen dienen der Vereinfachung und konzentrieren sich auf den Aufwand für die sog. “Verrichtungen des täglichen Lebens”, deren alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist (z. B. Körperpflege). Alle übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen, die nicht unter den Pauschbetrag fallen (wie z. B. Umbau- oder Fahrtkosten), können auch weiterhin steuerlich berücksichtigt werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist weiterhin vom Grad der Behinderung abhängig.
...02.08.2020 WeiterlesenAufwendungen für eine Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig
Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, wie der BFH mit Urteil vom 12.02.2020 VI R 17/20 entschieden hat.
Im Streitfall hatte eine Studentin Aufwendungen für ihr Erststudium als Werbungskosten geltend gemacht. Da sie in den Streitjahren keine bzw. nur geringfügige Einkünfte erzielte, wollte sie die dadurch entstehenden Verluste mit künftigen, nach dem Studium erzielten Einkünften verrechnen. Der BFH wollte der Klage der Studentin stattgeben, sah sich daran aber auf Grund des § 9 Abs. 6 EStG gehindert, der mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 in das EStG aufgenommen worden ist. Danach sind die Aufwendungen für eine Erstausbildung nicht als Werbungskosten abziehbar. Deren Abzug kommt nur als Sonderausgaben begrenzt auf 4.000 Euro bzw. ab dem Jahr 2012 auf 6.000 Euro in Betracht. Da der Sonderausgabenabzug nicht zu einem vortragsfähigen Verlust führt, wirken sich - wie auch im Fall der Studentin - die Aufwendungen auf Grund der während der Ausbildung erzielten geringen Einkünfte regelmäßig nicht bzw. nicht in vollem Umfang steuerlich aus.
...29.07.2020 WeiterlesenGewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus
Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können dazu führen, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Dies hat der BFH mit Urteil vom 15.01.2020 X R 18 19/18 entschieden.
Der verstorbene Rechtsvorgänger der Kläger (X) vermietete seit den 1980er Jahren ein bebautes Grundstück an eine GmbH, die dort ein Senioren- und Pflegeheim betrieb. Im Jahr 1999 beantragte X die Genehmigung für die Errichtung eines Erweiterungsbaus, der im Jahr 2004 fertiggestellt wurde. Bereits vorher hatte X eine gewerbliche KG gegründet. Mitte des Jahres 2005 brachte X die Immobilie gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme der mit dem Grundstück zusammenhängenden Verbindlichkeiten in die KG ein. Diese setzte das Mietverhältnis mit der GmbH fort. Das Finanzamt ging davon aus, X habe das Grundstück nicht aus seinem Privat-, sondern aus einem Betriebsvermögen eingebracht und besteuerte daher den hieraus entstandenen Gewinn. X habe aufgrund anderweitiger Grundstücksaktivitäten einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben, zu dem auch das in die KG eingebrachte Grundstück gehört habe. Das Finanzgericht (FG) bestätigte diese Beurteilung.
...27.07.2020 WeiterlesenZweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG)
Das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG) setzt mit einer erneuten Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag den zweiten Teil der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um: Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung wird in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöht - in zwei Teilschritten (zum 01.07.2019 um 10 Euro, zum 01.01.2021 um weitere 15 Euro). Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.
...23.07.2020 WeiterlesenGesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen: Nichtbeanstandungsregelung zur Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 ist § 146a AO eingeführt worden. Demnach besteht ab dem 01.01.2020 die Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.
Gemäß BMF-Schreiben vom 06.11.2019 müssen die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchgeführt und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich erfüllt werden. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme i. S. des § 146a AO wird es jedoch nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30.09.2020 noch nicht über eine TSE verfügen. Durch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen kommt es zu teils erheblichen Verzögerungen hinsichtlich der Implementierungsarbeiten. Die kurzfristig vorrangig vorzunehmende Anpassung der Umsatzsteuersätze in den Kassensystemen zum 01.07.2020 hat zu weiterem erheblichen Aufwand geführt. Eine fristgerechte Umsetzung bis zum 30.09. wird daher für viele Unternehmen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich sein.
...21.07.2020 WeiterlesenJahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
- die zielgenauere Ausgestaltung der Investitionsabzugsbeträge des § 7g EStG auch unter Berücksichtigung der vorübergehenden besonderen Situation der Corona-Krise,
- die Erweiterung der steuerrechtlichen Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung (§ 21 Abs. 2 Satz 1 EStG),
- die Einführung eines Datenaustauschs zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern, der im Lohnsteuerabzugsverfahren die bestehenden Verfahren mittels Papierbescheinigungen vollständig ersetzt (§§ 39 ff. EStG),
- die Umsetzung der zweiten Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets sowie
- die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) auf Telekommunikationsdienstleistungen an sog. Wiederverkäufer.
(Auszug aus einer Information des Bundesfinanzministeriums)
...20.07.2020 WeiterlesenHomeoffice soll neu mit bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich gefördert werden
Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Homeoffice bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit. Jedoch bekommen die privaten Wohnkosten hierdurch einen beruflichen Touch. Die Kosten können nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden, z. B., weil das heimische Arbeitszimmer gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. Deshalb - so ein Vorschlag des hessischen Finanzministeriums - sollten die steuerlichen Vorteile für die Arbeit im Homeoffice unbürokratisch ausgeweitet werden. Wer im Homeoffice arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehen können.
...15.07.2020 Weiterlesen