Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig
Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Das entschied das FG Münster in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 13.05.2020 (Az. 1 V 1286/20 AO).
Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice und erzielt heraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es dem Antragsteller nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Er beantragte deshalb am 27.03.2020 zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs beim Land Nordrhein-Westfalen eine Corona-Soforthilfe i. H. von 9.000 Euro für Kleinstunternehmer und Soloselbständige, die mit Bescheid vom selben Tag von der Bezirksregierung bewilligt und auf sein Girokonto überwiesen wurde. Da dieses Konto mit einer im November 2019 vom Finanzamt ausgebrachten Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Umsatzsteuerschulden aus den Jahren 2017 bis 2019 belastet war, verweigerte die Bank die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Der Antragsteller begehrte deshalb im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Pfändung des Girokontos.
...25.06.2020 WeiterlesenEntfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen, wie der BFH mit Urteil vom 12.02.2020 VI R 42/17 entschieden hat.
Der Kläger suchte regelmäßig arbeitstäglich seinen Arbeitsplatz auf und kehrte noch am selben Tag von dort nach Hause zurück. Vereinzelt erfolgte die Rückkehr nach Hause jedoch erst an einem der nachfolgenden Arbeitstage. Der Kläger machte auch in diesen Fällen sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt die vollständige Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend. Damit hatte er jedoch weder beim Finanzgericht noch beim BFH Erfolg.
...22.06.2020 WeiterlesenEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
Zur Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage sind folgende steuerliche Maßnahmen geplant:
- Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt.
- Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben.
- Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
- Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.
- Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 %, höchstens das 2,5fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
- Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.
- Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG um ein Jahr.
- Verlängerung der in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr.
- Der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG wird von 3,8 auf 4,0 angehoben.
- Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG auf 200.000 Euro erhöht.
- Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025.
- Bei der Verjährungsfrist gilt § 78b Abs. 4 StGB entsprechend. In § 375a AO wird geregelt, dass in Fällen der Steuerhinterziehung trotz Erlöschens des Steueranspruchs nach § 47 AO eine Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 StGB angeordnet werden kann. Nach § 376 Abs. 3 AO wird die Grenze der Verfolgungsverjährung auf das 2,5fache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert.
- Änderung der Umsatzsteuerverteilung (§ 1 FAG).
(Auszug aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung)
...16.06.2020 WeiterlesenZahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes ist keine Spende
Mit seinem Urteil 10 K 1568/17 vom 11.12.2018 hat das FG Köln entschieden, dass eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension nicht als Spende abgezogen werden kann.
Als “Gassigängerin” eines Tierschutzvereins wuchs der Klägerin ein sog. Problemhund ans Herz, der nicht mehr vermittelbar war. Da die Klägerin den Hund nicht selbst aufnehmen konnte und dem Tierschutzverein entsprechende Mittel fehlten, zahlte die Klägerin 5.000 Euro für die dauerhafte Unterbringung des Hundes in einer gewerblichen Hundepension. Der als gemeinnützig anerkannte Tierschutzverein stellte hierfür eine Spendenbescheinigung aus, die die Klägerin bei ihrer Einkommensteuererklärung vorlegte.
...11.06.2020 WeiterlesenKeine Berichtigung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei fehlender Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte
Der Steuerpflichtige verdient 128.641 Euro, erklärt diese Einkünfte ordnungsgemäß seinem Finanzamt (FA), muss aber im Ergebnis keine Einkommensteuer zahlen. Denn wie der VIII. Senat des BFH mit Urteil vom 14.01.2020 VIII R 4/17 entschieden hat, kann ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr nachträglich vom FA nach § 129 der Abgabenordnung (AO) berichtigt werden, wenn die fehlende Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte trotz ergangener Prüf- und Risikohinweise im Rahmen eines Risikomanagementsystems nicht auf einem bloßen “mechanischen Versehen” beruht.
...09.06.2020 WeiterlesenKoalition verständigt sich auf umfangreiches Konjunkturpaket aufgrund der Corona-Krise
Aufgrund der Corona-Krise, die alle Staaten in unterschiedlicher Ausprägung erfasst hat, ist die weltweite Wirtschaftsleistung stark zurückgegangen. Mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket wollen die Koalitionspartner die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln.
Folgende steuerliche Maßnahmen sind vorgesehen:
Senkung der Mehrwertsteuer
Befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer
...03.06.2020 WeiterlesenVergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden
Erst kein Glück, dann noch Pech: Der Erblasser gibt zu Lebzeiten sein Vermögen weg; ein nach dem Erbfall vom Erben angestrengter Prozess auf Rückgabe geht verloren und schließlich versagen Finanzamt (FA) und Finanzgericht auch noch den Abzug der Prozesskosten bei der Erbschaftsteuer - so geschehen im Fall des BFH vom 06.11.2019 II R 29/16. Das höchste deutsche Steuergericht ist dem nun entgegengetreten: Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten vom Erwerb von Todes wegen abzugsfähig; die faktische “Steuerfreiheit” bei misslungener Rückforderung steht dem Abzug nicht entgegen.
...02.06.2020 WeiterlesenSteuerfreies Lohnplus - was der Fiskus in der Corona-Krise erlaubt
Arbeitslohn ist grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. In der Corona-Krise erlaubt das Bundesfinanzministerium jetzt eine Abweichung davon. Um gerade den engagierten und besonders beanspruchten Mitarbeitern u. a. im Lebensmitteleinzelhandel, in den Drogeriemärkten, in der Pflege und insbesondere in den Krankenhäusern Anerkennung zu zollen, ist kurzfristig eine Steuerbefreiung für Sonderzahlungen zugelassen worden. Arbeitgeber können in der Corona-Krise ihren Mitarbeitern als Bonus bis zu 1.500 Euro steuerfrei zahlen.
Voraussetzungen für steuerfreie Sonderzahlungen
Arbeitgeber, die sich bei ihren Mitarbeitern bedanken wollen und dies wirtschaftlich auch noch können, müssen einige wenige Voraussetzungen beachten. Sonderzahlungen sind in Form von Zuschüssen zum Gehalt oder aber als Sachbezug erlaubt. Wichtig für die Steuerfreiheit ist, dass diese Zahlungen zusätzlich zum eigentlichen Gehalt dem Arbeitnehmer zugutekommen müssen. Damit ist klar, dass die Steuerfreiheit nicht bei einer Gehaltsumwandlung greift. Steuerfrei sind also nur Sonderzahlungen bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 Euro. Die Zahlung ist weder an eine besondere Krise im Unternehmen noch an eine erhöhte Arbeitsbelastung gebunden.
...28.05.2020 WeiterlesenGutscheine als Dankeschön an Mitarbeiter
“Danke” kann man auf vielen verschiedenen Wegen sagen, z. B. auch durch Gutscheine oder Guthabenkarten. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, wenn die steuerlichen Konsequenzen mit bedacht werden. Bei Gutscheinen und Guthabenkarten sind seit dem 1. Januar 2020 durch das Jahressteuergesetz 2019 einige Änderungen zu beachten.
Gutscheine bis max. 44 Euro
Unverändert werden seit dem 1. Januar 2020 Gutscheine steuerrechtlich als Sachbezug behandelt. Sachbezüge sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sachbezüge von maximal 44 Euro im Monat sind unter bestimmten Voraussetzungen davon allerdings befreit.
...26.05.2020 WeiterlesenSupermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft" unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem Regelsteuersatz
Der BFH hat entschieden, dass die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug (in Form einer “Mitgliedschaft”) umsatzsteuerrechtlich eine selbständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf darstellt. Auch wenn der Supermarkt Waren verkauft, die sowohl dem Regelsteuersatz (19%) als auch dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegen, ist auf den Mitgliedsbeitrag der Regelsteuersatz anzuwenden.
Die Klägerin betrieb im Jahr 2010 mehrere Bio-Supermärkte in einer deutschen Großstadt unter einer gemeinsamen Dachmarke. In den Märkten konnten Kunden entweder die Waren zum Normalpreis oder verbilligt als “Mitglied” einkaufen. Für die “Mitgliedschaft” zahlten die Kunden einen monatlichen festen Beitrag (je nach Einkommen und Familienstand zwischen ca. 10 Euro und ca. 20 Euro).
...24.05.2020 WeiterlesenSteuerliche Informationen für Influencer und Social-Media-Akteure
Das deutsche Steuerrecht ist komplex und daher fasst das Bayerisches LfSt in einer Broschüre die wichtigsten Grundlagen für Influencer und Social-Media-Akteure zusammen.
Es werden u. a. Themen behandelt wie:
- Welche Steuerarten kommen in Frage?
- Welche steuerlichen Pflichten ergeben sich?
- Müssen Gratisprodukte oder Geschenke versteuert werden?
Nähere Informationen finden Sie hier:
...14.05.2020 WeiterlesenAbrechnung des Kurzarbeitergeldes endlich vereinfachen
Bund der Steuerzahler betont: Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge abschaffen
Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge gehört abgeschafft! Dies fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) - denn dadurch wird die ohnehin aufwendige Berechnung des Kurzarbeitergeldes zusätzlich erschwert. Das Problem ist, dass Arbeitgeber die Lohnabrechnung zweimal anpacken müssen: Das erste Mal, um die Sozialversicherung - zum Beispiel die Krankenversicherung - für ihre Mitarbeiter zu bezahlen und rund zwei Wochen später ein zweites Mal, um die Lohnsteuer zu überweisen. Dies liegt daran, dass im Sozial- und im Steuerrecht unterschiedliche Fristen gelten. Der BdSt meint: Das ist deutlich zu viel Bürokratie! Gerade die ohnehin komplizierte Abrechnung des Kurzarbeitergeldes zeigt den Missstand nun deutlich.
...12.05.2020 Weiterlesen