Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes
Der BFH hat mit Urteil vom 22.04.2020 entschieden, dass für ein über 18 Jahre altes Kind eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nicht möglich ist.
Im Streitfall beantragte die Mutter in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 die Übertragung der dem Vater zustehenden Kinderfreibeträge für die volljährigen Kinder T und S, ebenso die BEA-Freibeträge. Sie trug vor, der andere Elternteil, der Kläger, komme seiner Unterhaltsverpflichtung nicht ausreichend nach oder sei mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig. Das Finanzamt lehnte zunächst eine Übertragung der Freibeträge auf die Mutter ab. Hiergegen legte diese erfolgreich Einspruch ein. Das FG gab der sodann vom Vater erhobenen Klage teilweise statt. Es entschied, dass bei der Mutter lediglich die einfachen BEA-Freibeträge zu berücksichtigen seien.
...05.11.2020 WeiterlesenDie Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz rechtfertigt keine Minderung des Gewinns aus der Veräußerung des Fahrzeugs
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt keine Gewinnkorrektur. Dies hat der BFH mit Urteil vom 16.06.2020 VIII R 9/18 entschieden.
Im Streitfall nutzte der Kläger einen PKW, den er im Jahr 2008 angeschafft und seinem Betriebsvermögen zugeordnet hatte, zu 25 % für seine freiberufliche Tätigkeit und zu 75 % für private Zwecke. Ab dem Jahr 2008 berücksichtigte das Finanzamt (FA) bei der Einkommensteuerveranlagung des Klägers einerseits antragsgemäß AfA für den PKW. Andererseits erfasste das FA wegen der privaten Nutzung des betrieblichen PKW auch Betriebseinnahmen i. H. von 75 % der für das Fahrzeug entstandenen Aufwendungen einschließlich der AfA. Dies führte dazu, dass der steuermindernde Effekt der AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise “neutralisiert” wurde. Wegen dieses Effektes setzte der Kläger, als er das Fahrzeug 2013 nach vollständiger Abschreibung der Anschaffungskosten verkaufte, lediglich ein Viertel des Verkaufserlöses als Betriebseinnahme an. Das FA war demgegenüber der Meinung, der Kläger müsse den vollen Verkaufserlös versteuern.
...04.11.2020 WeiterlesenVerkauf von Gutscheinen ist eine umsatzsteuerbare Leistung
Das FG Münster entschied mit Urteil vom 17.09.2020 (Az. 5 K 1404/18 U), dass der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet eine steuerbare Leistung an den Kunden und keine Vermittlungsleistung an den Veranstalter darstellt.
Der Kläger betrieb in den Streitjahren 2013 und 2014 ein Internetportal, auf dem er verschiedene Freizeiterlebnisse anbot. Die Inanspruchnahme setzte den Erwerb eines Gutscheins voraus, die der Kläger im eigenen Namen und für eigene Rechnung verkaufte. Über das Internetportal konnten die Erwerber das Erlebnis auswählen und Termine vereinbaren. Die hierfür erforderlichen Informationen stellte der Kläger den Kunden zur Verfügung. Für den Fall der Inanspruchnahme der Leistung durch einen Gutscheininhaber leitete der Kläger den entsprechenden Betrag unter Abzug einer “Vermittlungsprovision” an den jeweiligen Veranstalter weiter und erteilte hierüber eine Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis.
...01.11.2020 WeiterlesenKünstlersozialabgabe steigt im kommenden Jahr leicht auf 4,4 %
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2021 4,4 % betragen. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Hintergrunds gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie muss der Abgabesatz von derzeit 4,2 % nur geringfügig angehoben werden. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20.10.2020 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses i. H. von 23 Millionen Euro konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 % im Jahr 2021 vermieden werden. Ein Künstlersozialabgabesatz auf diesem niedrigen Niveau verhindert eine in der aktuellen Krisensituation unverhältnismäßige Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.
...28.10.2020 WeiterlesenUrenkel sind keine Enkel - auch nicht in der Schenkungsteuer
Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag i. H. von 100.000 Euro zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der BFH mit Beschluss vom 27.07.2020 II B 39/20 (AdV) in einem Eilverfahren entschieden.
Eine Urgroßmutter schenkte ihren beiden Urenkeln eine Immobilie. Ihre Tochter (die Großmutter der Urenkel) erhielt hieran einen Nießbrauch. Die Urenkel machten die Freibeträge von 200.000 Euro für “Kinder der Kinder” geltend, während das Finanzamt und auch das Finanzgericht ihnen lediglich Freibeträge von 100.000 Euro zubilligten, die das Gesetz für “Abkömmlinge der Kinder” vorsieht.
...27.10.2020 WeiterlesenGewinne aus der Veräußerung von "Gold Bullion Securities"Inhaberschuldverschreibungen sind ein Jahr nach der Anschaffung nicht steuerbar
Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.06.2020 VIII R 7/17 seine Rechtsprechung fortgesetzt, nach der es sich bei der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden, nicht um die steuerpflichtige Veräußerung einer Kapitalforderung handelt.
Der Kläger des Revisionsverfahrens veräußerte seine “Gold Bullion Securities” Inhaberschuldverschreibungen über ein Jahr nach der Anschaffung mit Gewinn. Bei den “Gold Bullion Securities” handelte es sich um durch physisches Gold besicherte, unbefristete Schuldverschreibungen ohne Verzinsung und ohne Endfälligkeit. Dabei verbriefte jede einzelne “Gold Bullion Security” Schuldverschreibung einen effektiven Anspruch auf Gold. Das den Wertpapieren zugewiesene physische Gold wurde als identifizierbare Goldbarren hinterlegt. Der Inhaber der Schuldverschreibung hatte das Recht, nach einer jederzeitig möglichen Kündigung die Auslieferung des Goldes zu verlangen. Alternativ hatte er die Möglichkeit, das Gold von der Emittentin veräußern und sich den dabei erzielten Veräußerungserlös auszahlen zu lassen. Das Finanzamt (FA) besteuerte den erzielten Gewinn als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das Finanzgericht gab der hiergegen erhobenen Klage statt und sah den Gewinn als nicht steuerbar an. Der BFH hat die Revision des FA als unbegründet zurückgewiesen.
...25.10.2020 WeiterlesenErbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben
Wie der BFH mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden hat, können auch unbekannte Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist.
Im Streitfall war die Erbengemeinschaft nach dem im Februar 2014 verstorbenen Erblasser zunächst nicht ermittelbar. Es wurde ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser gab eine Erbschaftsteuererklärung ab. Ca. 14 Monate nach dem Tod des Erblassers setzte das Finanzamt (FA) Erbschaftsteuer gegen “unbekannte Erben” fest. Es schätzte, dass 20 Personen, die nicht näher mit dem Erblasser verwandt waren und deshalb in die Steuerklasse III fielen, den Erblasser zu gleichen Teilen beerbt hätten. Der Bescheid wurde dem Nachlasspfleger bekannt gegeben. Dieser legte dagegen in Vertretung der unbekannten Erben Einspruch ein und monierte, dass er nicht ausreichend Zeit gehabt hätte, die Erben zu ermitteln. Das FA könne nicht einfach schätzen, wie viele Erben etwas geerbt hätten und wie hoch die Freibeträge seien. Daraufhin änderte das FA die Anzahl der Erwerber auf 30 Erben ab. Ansonsten hielt es die Erbschaftsteuerfestsetzung unverändert aufrecht.
...21.10.2020 WeiterlesenBundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung turnusgemäß angepasst.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2021 (auf Basis des Referentenentwurfs)
West****Ost
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Beitragsbemessungegrenze: allgemeine Rentenversicherung
7.100,00 Euro
85.200,00 Euro
6.700,00 Euro
80.400,00 EuroBeitragsbemessungegrenze: knappschaftliche Rentenversicheurng
8.700,00 Euro
104.400,00 Euro
8.250,00 Euro
99.000,00 EuroBeitragsbemessungegrenze: Arbeitslosenversicherung
7.100,00 Euro
85.200,00 Euro
6.700,00 Euro
80.400,00 EuroBeitragsbemessungegrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
4.837,50 Euro
58.050,00 Euro
4.837,50 Euro
...18.10.2020 WeiterlesenSteuerpflichtiger Zinsertrag bei verbilligter Veräußerung eines Hausgrundstücks gegen Rentenzahlungen
Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des EStG zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Unerheblich ist, ob es sich um eine teilentgeltliche Übertragung handelt, bei der die Summe der Rentenzahlungen niedriger als der Verkehrswert der Immobilie im Übertragungszeitpunkt ist. Dies hat der BFH mit Urteil vom 14.07.2020 VIII R 3/17 entschieden.
...15.10.2020 WeiterlesenAuslandssemester besser bei der Steuer absetzbar
Das Finanzamt muss die Kosten für ein Auslandssemester besser anerkennen. Das hat der BFH in einer vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützten Musterklage bestätigt. Nach dem Gerichtsbescheid müssen auch Ausgaben für den Verpflegungsmehraufwand und die Unterkunftskosten bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden (VI R 3/18). Der Verband betont: Die Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für Studierende!
Im konkreten Fall nahm die Klägerin nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium auf, in dessen Verlauf sie zwei Auslandssemester absolvierte. Nach Ansicht des BFH bleibt in diesen Fällen die inländische Hochschule die erste Tätigkeitsstätte, sodass Kosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand im Ausland als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen sind. Der BFH verwies das Verfahren an das Finanzgericht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurück: Nun muss noch die konkrete Höhe der Kosten geklärt werden.
...13.10.2020 WeiterlesenErste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme
Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird, wie der BFH mit Urteil vom 14.05.2020 VI R 24/18 entschieden hat.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2014 werden Auszubildende und Studierende, die eine Bildungseinrichtung dauerhaft aufsuchen, im Gegensatz zur früheren Rechtslage einem Arbeitnehmer steuerlich gleichgestellt, der eine erste Tätigkeitsstätte dauerhaft aufsucht. In diesen Fällen kann der Auszubildende/Studierende Aufwendungen für die Fahrten zur Bildungseinrichtung nur noch mit der Entfernungspauschale (0,30 Euro/Entfernungskilometer) und nicht mehr in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten ansetzen. Auch der Abzug von Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen kommt nicht mehr nach Dienstreisegrundsätzen, sondern nur noch in Betracht, wenn der Steuerpflichtige am Lehrgangsort einen durch die Bildungsmaßnahme veranlassten doppelten Haushalt führt.
...08.10.2020 WeiterlesenSteuern sparen und dabei Gutes tun
Vereine und Stiftungen finanzieren ihre tägliche Arbeit zum größten Teil aus Spenden - viele künstlerische, wissenschaftliche sowie andere gemeinnützige Einrichtungen benötigen diese Unterstützung. Auch Menschen in Not sind ebenfalls oft auf Spenden angewiesen. Wie man Gutes tut und dabei gleichzeitig Steuern spart, erläutert die Steuerberaterkammer Niedersachsen: “Wer spenden will, muss einige Dinge beachten, damit er die gute Tat auch von der Steuer absetzen kann. Aber Achtung: Steuerlich absetzbar sind Spenden nur, wenn sie an eine steuerbegünstige Organisation gehen.” Spenden können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
...05.10.2020 Weiterlesen