Aktuelles

Erleich­terte Voraus­setzungen für Billigkeits­maßnahmen der Finanzämter

Zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben erlassen, nach dem die Finanzämter die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Stpfl. nutzen sollen. Ohne strenge Nachweispflichten sollen im Einzelfall auf Antrag fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zu Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst werden sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden.

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Häusliches Arbeits­zimmer eines Gutachters kann in voller Höhe abzugsfähig sein

Das FG Münster entschied mit Urteil 8 K 3186/21 E vom 18.08.2022, dass das häusliche Arbeitszimmer eines u. a. von Gerichten beauftragten psychologischen Gutachters den Mittelpunkt dessen beruflicher Tätigkeit darstellen kann mit der Folge, dass die Aufwendungen unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Der Kläger ist als selbstständiger psychologischer Gutachter tätig und wird vor allem in Überprüfungsverfahren für Strafvollstreckungskammern und für Einrichtungen des Maßregelvollzugs tätig. Im Streitjahr 2020 machte er Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von knapp 2.400 Euro als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen lediglich i. H. von 1.250 Euro an, weil das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit des Klägers darstelle. Der qualitative Schwerpunkt liege in den für die Begutachtung unerlässlichen Explorationen der zu begutachtenden Personen.

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Unange­kündigte Wohnungs­besichtigung durch das Finanzamt

Der BFH hat mit Urteil vom 12.07.2022 VIII R 8/19 entschieden, dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben der Stpfl. zu einem häuslichen Arbeitszimmer rechtswidrig ist, wenn die Stpfl. bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.

Eine selbständige Unternehmensberaterin machte in ihrer Einkommensteuererklärung erstmals Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf Nachfrage des FA reichte sie eine Skizze der Wohnung ein, die der Sachbearbeiter des FA aber für klärungsbedürftig hielt. Er bat den Flankenschutzprüfer um Besichtigung der Wohnung. Dieser erschien unangekündigt an der Wohnungstür der Stpfl., wies sich als Steuerfahnder aus und betrat unter Hinweis auf die Überprüfung im Besteuerungsverfahren die Wohnung. Die Stpfl. hat der Besichtigung nicht widersprochen.

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Minijobs attrak­tiver: Ab Oktober 70 Euro mehr im Monat steuerfrei

Ob Angestellte, Selbständige, Studenten oder Rentner - jeder kann mit einem Minijob ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen - 70 Euro mehr im Monat als bisher. Zugleich steigt ab dem 1.10. auch der Mindestlohn um 1,55 Euro auf 12,00 Euro pro Stunde. Diese Änderungen wurden im Sommer mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz (bmas.de unter Service/Gesetze) verabschiedet.

Was bedeutet das für Minijobber ab Oktober?

Die über 6 Millionen Minijobberinnen und Minijobber müssen nicht mehr ihre Arbeitszeit reduzieren, nur weil der Mindestlohn ab Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12,00 Euro steigt. Sie können wie bisher rund 10 Stunden in der Woche arbeiten, ohne dass die neue monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro überschritten wird.

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AfA-Berechtigung nach entgelt­lichem Erwerb eines Anteils an einer vermögens­verwaltenden Personen­gesellschaft

Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen. Verbindlichkeiten der Gesellschaft erhöhen anteilig die Anschaffungskosten des Erwerbers, soweit sie den mittelbar erworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens einzeln zuzuordnen sind. Dies hat der BFH mit Urteil vom 03.05.2022 IX R 22/19 entschieden.

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Kurzar­beitergeld: Erleich­terter Zugang verlängert

Die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld werden um drei Monate verlängert. Sie gelten nun über den 30. September hinaus bis Ende 2022. Das hat das Kabinett beschlossen.

Konkret geregelt ist damit, dass:

  • Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens 10 % statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld wären zum 30.09.2022 ausgelaufen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wirkt sich jedoch weiterhin auf die deutsche Wirtschaft aus. Es drohen weitere Störungen in den Lieferketten und Versorgungsengpässe beim Gas. Das sorgt für Unsicherheiten bei vielen Unternehmen und Beschäftigten.

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Steuerer­leichterungen für Photo­voltaik-Anlagen ab 2023 (geplant)

Bereits im November 2021 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) abzubauen. Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer PV-anlage einen Beitrag zur Energiewende leistet. Dieses Anliegen beabsichtigt die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen, das am 14.09.2022 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde.

Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner PV-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen.

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Tankrabatt und 9-Euro-Ticket ausge­laufen - Entfernungs­pauschale rauf!

Die im Jahr 2022 eingeführten und befristeten Maßnahmen der Bundesregierung, die insbesondere Pendler und Pendlerinnen finanziell entlasten sollten, sind ausgelaufen. Sofort sind die Benzinpreise extrem angestiegen. Für den öffentlichen Personennahverkehr müssen die Bürger wieder die normalen Tarife zahlen, können aber auch künftig mit steigenden Preisen rechnen. Denn die Verkehrsbetriebe haben bereits Preiserhöhungen angekündigt.

Aufgrund des Wegfalls der kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen ist eine langfristige Lösung für Pendler und Pendlerinnen nötig. Wer kurze oder lange Entfernungen zur Arbeitsstätte zurücklegt, muss die dafür entstandenen Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Denn die Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeitsstätte sind berufsbedingt. Dieser Aufwand wird pauschal mit der Entfernungspauschale steuermindernd berücksichtigt.

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Mitarbeiter­aktien: Welche Steuern fallen an?

Viele börsennotierte Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten an, sich mit Mitarbeiteraktien am Unternehmen zu beteiligen. Die Aktienangebote sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen erhältlich, aber sie haben etwas gemeinsam: die Idee dahinter. Angestellte sollen sich mit ihrem Unternehmen besser identifizieren und ein gesteigertes Interesse an dessen Entwicklung erzeugen. Je erfolgreicher das Unternehmen, desto größer der Profit der Beschäftigten, die daran mit Aktien teilhaben. Doch es können zweimal Steuern anfallen: einmal beim Bezug und ein weiteres Mal bei Erträgen aus den Aktien.

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Vorsteuer­vergütungsver­fahren - Frist bis zum 30.09.2022 beachten

Zum Vorsteuerabzug berechtigte, in Deutschland ansässige Unternehmer, denen im Ausland Vorsteuern in Rechnung gestellt wurde, können diese Beträge regelmäßig im sog. Vorsteuervergütungsverfahren erstattet bekommen. Grundsätzlich ist das Vorsteuervergütungsverfahren für Unternehmen vorgesehen, welche in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, also in dem entsprechendem Staat keine USt-Anmeldungen abzugeben haben.

Anträge auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Ländern sind in einem elektronischen Verfahren über das Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) zu richten. Der Antrag für das Jahr 2021 muss spätestens bis zum 30.09.2022 gestellt werden.

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Das dritte Entlastungs­paket der Bundesregierung

Um eine angemessene und schnelle Entlastung von Privatpersonen und Wirtschaft aufgrund der stark steigenden Belastung durch die hohen Energiepreise zur erreichen, hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 03.09.2022 ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das nun zügig umgesetzt werden soll.

Neben diversen Maßnahmen auf dem Energiemarkt (z. B. Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen, Strompreisbremse für den Basisverbrauch, Dämpfung steigender Nutzungsentgelte für Stromnetze, Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises im Brennstoffemissionshandel auf den 01.01.2024) sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

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Mit Beiträgen zur Alters­vorsorge Steuern sparen

Seit zwei Jahrzehnten ist bekannt, dass für viele Beschäftigte die gesetzliche Rente im Alter nicht reichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Geringverdienern, Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern droht mitunter Altersarmut. Die Rente wird bei diesen Menschen nicht zum Leben reichen, sofern nicht eigene Rücklagen zur Vorsorge gebildet werden oder ein Vermögenspolster vorhanden ist, von dem im Alter gezehrt werden kann. Zudem werden die Renten nach der derzeitigen Rechtslage ab dem Jahr 2040 voll besteuert.

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