Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen
Der BFH hat mit Urteil vom 28.09.2022 X R 7/21 entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.
Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung (§ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG) schließt jedoch u. a. bei Vereinen den Abzug von Mitgliedsbeiträgen aus, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Dasselbe gilt z. B. für Sportvereine. Spenden an solche Vereine bleiben hingegen abziehbar.
...09.01.2023 WeiterlesenSachbezugswerte ab 2023
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2022 I S. 2431) gegenüber 2022 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2023 insgesamt 288 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
Frühstück: 60 Euro
Mittag-/Abendessen (jeweils): 114 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,80 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 2,00 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.
...02.01.2023 WeiterlesenInvestmentsteuerreform: Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne ist rechtmäßig
Mit Urteil 15 K 2594/20 vom 08.09.2022 entschied das FG Köln, dass die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz zulässig ist.
Der Kläger hatte vor dem 01.01.2018 Anteile an einem Aktienfonds zum Kaufpreis von 135,3844 Euro pro Anteil erworben. Im Dezember 2018 veräußerte er Fondsanteile zu einem Veräußerungspreis von 132,3641 Euro pro Anteil. Die Bank bescheinigte fiktive Anschaffungskosten sowie einen steuerlich anzusetzenden Verlust von 3.845 Euro. Zugleich wies die Erträgnisaufstellung einen auf der Übergangsregelung in § 56 Abs. 2 des Investmentsteuergesetzes beruhenden sog. “fiktiven Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017” von 6.090 Euro aus. Das Finanzamt belastete im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung den Saldo von 2.245 Euro mit Steuern von insgesamt 592 Euro (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag). Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, dass die Versteuerung verfassungswidrig sei. Nach seinen eigenen Berechnungen habe er nur einen Veräußerungsgewinn von 597 Euro erzielt, beim Ansatz der tatsächlichen Anschaffungskosten sogar einen Verlust von 1.205 Euro. Durch die Steuerlast werde praktisch der gesamte rechnerische Veräußerungsgewinn abgeschöpft.
...28.12.2022 WeiterlesenRechengrößen der Sozialversicherung 2023
Durch die Zustimmung des Bundesrates zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung stehen die Werte in der Sozialversicherung fest, welche ab dem 01.01.2023 im Versicherungs- und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten.
Es ergeben sich für 2023 folgende Werte:
WestOstMonatJahrMonatJahrBeitragsbemessungsgrenzen:
- allgemeine Rentenversicherung
7.300 Euro87.600 Euro7.100 Euro85.200 Euro
- knappschaftliche Rentenversicheurng
8.950 Euro107.400 Euro8.700 Euro104.400 Euro
- Arbeitslosenversicherung
7.300 Euro87.600 Euro7.100 Euro85.200 Euro
- Kranken- und Pflegeversicherung
4.987,50 Euro59.850 Euro4.987,50 Euro59.850 EuroVersicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.500 Euro66.600 Euro5.500 Euro66.600 EuroBezugsgröße in der Sozialversicheurng3.395 Euro40.740 Euro3.290 Euro39.480 Euro
...26.12.2022 WeiterlesenFinanzämter versenden derzeit massenhaft Zinsfestsetzungsbescheide
Die Steuerzahler in Bayern erhalten als erste seit Mitte November die Zinsfestsetzungsbescheide, in denen die Steuerzinsen nun verfassungskonform festgesetzt wurden. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Juli 2021 den Zinssatz von 0,5 % monatlich und damit 6 %jährlich für die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen als verfassungswidrig erklärt hat. Da der neue Zinssatz erst festgelegt werden musste und die technische Umsetzung bei den Finanzämtern nicht umgehend möglich war, wurden die Zinsen übergangsweise vorläufig nicht mehr festgesetzt. Jetzt rollt eine Welle von Bescheiden auf die Steuerzahler zu.
...21.12.2022 WeiterlesenNeue Anzeigepflichten bei der Grundsteuer
Während das bislang geltende Bewertungsgesetz (BewG) bei der Wertermittlung für Zwecke der Grundsteuer keine Anzeigepflichten vorsah, wurde im Rahmen der Grundsteuerreform in § 228 BewG eine Anzeigepflicht neu eingeführt, die ab dem Jahr 2022 gilt.
Grundsätzlich haben Steuerpflichtige - wie bisher - Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt (aktuell 01.01.2022) oder einen anderen Feststellungszeitpunkt abzugeben, wenn sie hierzu durch die Finanzbehörde aufgefordert werden, § 228 Abs. 1 S. 1 BewG i. V. mit § 149 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung (AO).
...18.12.2022 WeiterlesenBestimmung des herrschenden Unternehmers i. S. des § 6a GrEstG bei mehrstufigen Beteiligungen
Der BFH hat mit Urteil vom 28.09.2022 II R 13/20 zur sog. “Konzernklausel” (§ 6a GrEStG) entschieden, dass das “herrschende Unternehmen” und die “abhängige Gesellschaft” nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird.
Die Klägerin war an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt. Gesellschafterin der Klägerin war eine GmbH, deren Anteile wiederum durch eine AG gehalten wurden. Die Beteiligungen bestanden seit mehr als fünf Jahren und betrugen jeweils 100 %. 2011 wurde die grundbesitzende Gesellschaft auf die Klägerin verschmolzen. Dadurch gingen die Grundstücke der Gesellschaft auf die Klägerin über. Das zuständige Finanzamt (FA) gewährte dafür die Steuerbegünstigung des § 6a GrEStG. 2013 veräußerte die AG etwas mehr als 25 % ihrer Anteile an der GmbH an einen Dritten. Das FA vertrat die Ansicht, die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung seien mit Wirkung für die Vergangenheit entfallen und erließ einen entsprechend geänderten Bescheid. Das Finanzgericht gab der dagegen gerichteten Klage statt.
...14.12.2022 WeiterlesenAnpassung der Grundbesitzbewertung mit dem JStG 2022 - Meldung des BMF
Das Bundesministerium für Finanzen hat sich zur Anpassung der Grundbesitzbewertung durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 geäußert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der geplanten Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung für Zweck der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer an die Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem Jahr 2021 (ImmoWertV 2021, BStBl I S. 2805) nicht um steuererhöhende Maßnahmen handelt.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2006 (1 BvL 10/02 - BStBl II 2007, 192) zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer müsse die Bewertung des gesamten anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein. Die Bewertungsmethoden müssten gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände annähernd mit dem gemeinen Wert erfasst werden. Die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde daher durch die Erbschaftsteuerreform im Jahr 2008 in enger Anlehnung an die Verkehrswertermittlung nach dem Baugesetzbuch geändert.
...11.12.2022 WeiterlesenJahressteuergesetz mit zahlreichen Änderungen vom Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat am 02.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Das Gesetz umfasst in der nun beschlossenen Fassung u. a. folgende Regelungen:
- Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW (peak) je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden wie Merhfamilienhäusern und gemischt genutzten Immobilien (§ 3 Nr. 72 EStG) rückwirkend ab 01.01.2022.
- Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Null für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen mit installierter Bruttonennleistung von maximal 30 kW (peak) einschließlich Stromspeicher ab 01.01.2023, sofern die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird (§ 12 Abs. 3 UStG).
- Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit dar, ist ab 01.01.2023 entweder der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen unabhängig davon, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).
- Entfristung der Homeoffice-Pauschale sowie Anhebung auf 6 Euro täglich sowie maximal 1.260 Euro jährlich (entspricht 210 Arbeitstagen) ab 01.01.2023 (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
- Wahlrecht für den Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten für alle nach dem 31.12.2021 endenden Wirtschaftsjahren, sofern die abzugrenzenden Einnahmen und Ausgaben die GWG-Betragsgrenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (derzeit 800 Euro) nicht übersteigen; das Wahlrecht ist einheitlich auszuüben (§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG).
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2 % auf 3 % bei Erstellung ab dem 01.01.2023; die ursprünglich beabsichtigte Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) wurde nicht umgesetzt (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG).
- Fortsetzung der Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen mit geänderten Rahmenbedingungen bei Bauantrag oder Bauanzeige in den Jahren 2023 - 2026 (§ 7b EStG).
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1.200 Euroauf 1.230 Euro ab Veranlagungszeitraum 2023 (§ 9a Satz 1 Nr. 1a EStG).
- Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab Veranlagungszeitraum 2023 (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG).
- Vollständige Besteuerung der Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende als steuerpflichtige Einnahme ab dem Tag nach Verkündung (§§ 19 Abs. 3, 22 Nr. 1 Satz 3c EStG).
- Gesetzliche Ermöglichung der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ab Veranlagungszeitraum 2022 (§ 20 Abs. 6 Satz 3 EStG).
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro auf 1.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) ab 01.01.2023 (§ 20 Abs. 9 EStG).
- Anhebung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 Euro auf 4.260 Euro ab 01.01.2023 (§ 24b Abs. 2 Satz 1 EStG).
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro ab Veranlagungszeitraum 2023 (§ 33a Abs. 2 Satz 1 EStG).
- Alle im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG, sog. Gas-/Wärmepreisbremse) benannten Entlastungen unterliegen grundsätzlich ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung der Besteuerung; vorgesehen ist eine Milderungszone, deren Eingangswert sich am Einstieg der Pflicht zur Entrichtung des Solidaritätszuschlags orientiert (§§ 123 ff. EStG).
- Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags ( Übergewinnsteuer) für bestimmte Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriesektorals Gegenfinanzierung der Gas- und Strompreisbremse ab dem Tag nach Gesetzesverkündung (EU-EnergieKBG).
- Explizite Regelung der Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften ab 01.01.2023 (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UStG).
- Anpassung der Grundstücksbewertung im Bewertungsgesetz (BewG) an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021; die Neuregelung führt zu Änderungen des Ertrags- und Sachwertverfahrens zur Bewertung bebauter Grundstücke mit Bewertungsstichtag nach dem 31.12.2022 (§§ 177 ff. BewG).
Zur Wirksamkeit des Gesetzes bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates, der darüber voraussichtlich am 16.12.2022 beraten wird, sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
...07.12.2022 WeiterlesenKünstlersozialabgabe wird in 2023 erhöht
Nach der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20.09.2022 (BGBl 2022 S. 1508) erhöht sich der Abgabesatz für künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen (sog. Künstlersozialabgabe) für das Jahr 2023 auf 5 %.
Mit der Künstlersozialabgabe wird die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbständiger Künstler usw. mitfinanziert. Die Abgabe ist von Unternehmen, wie z. B. Theater, Verlage, Galerien oder auch Werbeagenturen zu zahlen, soweit entsprechende Leistungen in Anspruch genommen werden.
...04.12.2022 WeiterlesenUnternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über "ebay"
Mit Urteil vom 12.05.2022 - V R 19/20 hat der BFH entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über “ebay” veräußert, eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UstG ausübt.
Im Entscheidungsfall erwarb die Klägerin bei Haushaltsauflösungen Gegenstände, verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform “ebay” in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte daraus Einnahmen von ca. 380.000 Euro.
...29.11.2022 WeiterlesenKürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium
Mit Urteil vom 29.09.2022 VI R 34/20 hat der BFH entschieden, dass als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium um steuerfreie Leistungen zu kürzen sind, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält.
Im Entscheidungsfall absolvierte die Klägerin im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden Zweitausbildung ein Masterstudium in den USA. Für dieses erhielt sie ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Der DAAD zahlte der Klägerin monatliche Stipendienraten zur Bestreitung des Lebensunterhalts in den USA (Wohnung, Verpflegung) und erstattete anteilig Studiengebühren und Reisekosten. Die Klägerin machte die Studiengebühren, Reisekosten, Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung in den USA und Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten geltend, ohne die Stipendienleistungen in Abzug zu bringen. Damit hatte sie jedoch weder beim Finanzgericht noch beim BFH Erfolg.
...27.11.2022 Weiterlesen