Thüringer Finanzverwaltung gründet Task Force zur Influencerbesteuerung
Die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf hat am 7. April 2026 die Einrichtung einer Task Force zur Influencerbesteuerung vorgestellt. Ziel der Task Force ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen.
Passend dazu gibt es auch eine kleine Broschüre, in der dargestellt wird, auf was Influencerinnen und Influencer in Sachen Besteuerung ihrer Einnahmen zu beachten haben. Es sollen Steuergerechtigkeit hergestellt, aber auch verhindert werden, dass junge Menschen ungewollt in eine Steuerfalle tappen, so die Finanzministerin Katja Wolf.
...29.04.2026 WeiterlesenMittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54.066 Euro
- Die oberen 10 % der Vollzeitbeschäftigten verdienten 100 719 Euro brutto oder mehr
- Die unteren 10 % erzielten 33 828 Euro brutto oder weniger
Der mittlere Bruttojahresverdienst, gemessen am Median, lag 2025 in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen bei 54 066 Euro. Somit verdiente die Hälfte der Beschäftigten mehr oder genau diesen Betrag, während die andere Hälfte weniger erhielt. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der mittlere Bruttojahresverdienst um 1 907 Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erzielten die obersten 10 % der Vollzeitbeschäftigten 2025 einen Bruttojahresverdienst von 100 719 Euro oder mehr. Die 10 % am unteren Ende der aufsteigend sortierten Verteilung verdienten 33 828 Euro brutto oder weniger. Das oberste Prozent der Vollzeitbeschäftigten erzielte 2025 einen Bruttojahresverdienst von 219 110 Euro oder mehr.
...28.04.2026 WeiterlesenKassenkontrollen: Viele Mängel in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
Bei Kassenkontrollen von Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios im ganzen Land hat die Finanzverwaltung zahlreiche Verstöße festgestellt. Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf.
Bei gezielten Aktionstagen zwischen dem 23. Februar und dem 27. März 2026 waren 108 Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer der Finanzämter im Einsatz. An einigen Tagen waren auch Beschäftigte der Hauptzollämter wegen illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit mit dabei.
Insgesamt wurden landesweit 162 Betriebe kontrolliert – darunter 65 Barber-Shops, 45 Tattoo- und Tätowierstudios sowie 52 Nagelstudios.
...26.04.2026 WeiterlesenArbeitsvertrag im Minijob: Welche Inhalte sind wichtig?
Ob Minijob im Gewerbe oder im Privathaushalt: Schriftliche Vereinbarungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und für Transparenz zu sorgen. Sie schützen sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch ihre Minijobber. Welche Inhalte sind für einen Arbeitsvertrag im Minijob wichtig? Und wo können Musterverträge heruntergeladen werden? Alle wichtigen Informationen gibt es in diesem Beitrag.
Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag im Minijob Pflicht?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag für Minijobs ist nicht zwingend erforderlich. Mündliche Verträge mit Minijobberinnen und Minijobbern sind grundsätzlich zulässig. Allerdings sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen für Minijobber schriftlich festzuhalten.
...22.04.2026 WeiterlesenProjekt "Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie" geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern an den Start
Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der ungeliebten Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden. Es handelt sich um ein Serviceangebot zur vereinfachten Einkommensteuerveranlagung (Amtsveranlagung, kurz: Amsel).
Das gemeinsame Ziel der Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger verfolgen alle Finanzverwaltungen der 16 Bundesländer. Den Rahmen dafür bildet das seit 20 Jahren gelebte Prinzip der gemeinsamen Software-Entwicklung im so genannten „KONSENS“-Verbund. Damit nimmt die Finanzverwaltung eine digitale Vorreiterrolle innerhalb der öffentlichen Verwaltung ein.
...21.04.2026 WeiterlesenLadestationen für Mehrparteienhäuser gefördert
Für einen Umstieg auf ein E-Auto sind ausreichende Lademöglichkeiten eine wichtige Voraussetzung. Die Bundesregierung treibt deshalb den Ausbau weiter voran – mit einem neuen Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an und in Mehrparteienhäusern.
Elektromobilität ist im Alltag angekommen – muss aber weiter ausgebaut werden. Besonders in Mehrparteienhäusern, wo ein Großteil der Menschen in Deutschland lebt, fehlt es oft noch an Ladeinfrastruktur. Die Bundesregierung will deshalb mit einem Förderprogramm unterstützen. Für den Ausbau werden insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt.
...20.04.2026 WeiterlesenGrundsteuer: Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden.
Beispiele für relevante Änderungen:
- Änderungen an der Fläche des Flurstücks oder des Gebäudes (z. B. durch Anbauten oder Abrisse)
- Änderung der Nutzungsart (z. B. von Wohnraum hin zu Praxis oder Gewerbe)
- eine erstmalige Denkmalschutz-Einstufung
Wichtig: Auch wenn entsprechende Änderungen auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder hierfür eine Baugenehmigung beantragt wurde, müssen Sie eine Anzeige abgeben.
...15.04.2026 WeiterlesenRatenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 20.01.2026 – VIII R 6/23 entschieden, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.
Im Streitfall übertrugen die Eltern der Klägerin auf der Grundlage notarieller Übergabeverträge im Jahr 2002 und im Juli 2014 auf den Bruder der Klägerin Mitunternehmeranteile, GmbH-Anteile und ihre Miteigentumsanteile an einem Betriebsgrundstück. Der Bruder verpflichtete sich im Übergabevertrag vom Juli 2014 gegenüber den Eltern, der Klägerin ein Gleichstellungsgeld zu zahlen. Das Gleichstellungsgeld war in zwei Raten fällig (Teilbetrag 1 am 30.12.2014 und Teilbetrag 2 am 30.12.2015), ohne dass ein Zins zu entrichten war. Die Klägerin verzichtete im notariellen Übergabevertrag gegenüber den Eltern für das im Jahr 2002 und im Jahr 2014 an den Bruder übertragene Vermögen auf ihre Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Die Eltern traten ihre Forderung gegen den Bruder der Klägerin auf Zahlung des Gleichstellungsgeldes an die Klägerin ab, ohne für deren Erfüllung einzustehen. Finanzamt und Finanzgericht nahmen an, dass die der Klägerin im Streitjahr 2015 zugeflossene zweite Teilzahlung wegen der Unverzinslichkeit der Forderung und deren Laufzeit von mehr als zwölf Monaten bis zur Fälligkeit am 30.12.2015 gemäß § 12 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes (BewG) in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufzuteilen sei. In Höhe der Differenz zwischen dem Tilgungsanteil und dem Nennbetrag der zweiten Teilzahlung habe die Klägerin gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr 2015 anzuwendenden Fassung (EStG) steuerpflichtige Kapitalerträge erzielt.
...14.04.2026 WeiterlesenRund 37 Millionen Euro Steuerschaden: Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW durchsucht Autohändler
Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen sind Teil eines Action Day der Europäischen Staatsanwaltschaft gegen ein Betrugsnetzwerk in mehreren EU-Staaten. Das Volumen der fingierten Fahrzeugverkäufe liegt insgesamt bei über 1 Milliarde Euro.
Eine Tätergruppe, die in Nordrhein-Westfalen einen Autohandel führt, steht im Verdacht, Umsatzsteuerbetrug im großen Stil betrieben zu haben: Zwischen 2018 und 2025 sollen die Drahtzieher nach derzeitigem Stand der Ermittlungen mit fingierten Autoverkäufen an Scheinfirmen im EU-Ausland Umsatzsteuer in Höhe von rund 25 Millionen Euro verkürzt und zu Unrecht Vorsteuererstattungen in Höhe von rund 12 Millionen Euro erschlichen haben. Jetzt haben Steuerfahnderinnen und -fahnder des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) den Betrieb durchsucht, außerdem wurden Haftbefehle gegen zwei Hauptverantwortliche vollstreckt und Vermögensarreste in zweistelliger Millionenhöhe angeordnet.
...13.04.2026 WeiterlesenRentengestaltung mit der Aktivrente
Unser Rentensystem wird die Aktivrente finanziell nicht retten können, indem der eine oder andere Rentner seine Lebensarbeitszeit freiwillig verlängert. Wer vorhat, über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu bleiben, steht seit Jahresbeginn vor strategischen Entscheidungen, die sich dauerhaft auf die Höhe der späteren Rente auswirken können. Rentenaufschub, Vollrente oder Teilrente: Was macht Sinn? Und lohnt es sich, weiterhin in die Rentenkasse einzuzahlen? Dieser Artikel zeigt, welche Gestaltungsoptionen es gibt und wo sich Rechnen, Nachdenken und Beratung besonders lohnen. Wer hier vorschnell entscheidet, zahlt womöglich jahrelang darauf.
Keine Kürzung der Altersrente
Für die Altersrente gibt es glücklicherweise keine Einkommensanrechnung mehr. Durch den Zuverdienst mit der Aktivrente werden die Rentenzahlungen nicht gekürzt. Diese Einkünfte sind der Rentenversicherung auch nicht zu melden, da es sich um einen reinen Steuerbonus handelt. Die Aktivrente ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, insbesondere da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet.
Vorsicht bei staatlichen Leistungen
An anderer Stelle werden die Einkünfte aus der Aktivrente jedoch beim anrechenbaren Einkommen berücksichtigt. So beim staatlichen Wohngeld und bei Witwen- oder Hinterbliebenenrenten. Für Bezieher einer Witwen- oder Hinterbliebenenrente gilt derzeit ein Freibetrag von 1.076,86 Euro. Sobald alle Einkünfte zusammen darüber liegen, kommt es zu einer Kürzung der staatlichen Leistung. Nähere Informationen über die Auswirkungen und Kürzung erteilt die deutsche Rentenversicherung.
Aktivrente unabhängig von Altersrente
Der Bezug einer Altersrente von der deutschen Rentenversicherung ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Aktivrente - dem Weiterarbeiten in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Es spielt keine Rolle, ob und in welcher Höhe eine Altersrente bezogen wird. Das lässt rententechnisch mehrere Gestaltungsoptionen zu. So kann während der Aktivrente eine Voll- oder Teilrente nebenher bezogen werden und die Aktivrente als Aufstockung der Altersrente dienen.
Aufschieben der Altersrente möglich
Alternativ kann die Altersrente auf den Zeitpunkt nach der Aktivrente aufgeschoben und die Rentenkasse weiter befüllt werden. Ein temporärer Verzicht auf die Altersrente erhöht die späteren Rentenzahlungen. Pro Monat des Verzichts um 0,5 Prozent. Dazu kommen die weiteren Einzahlungen in die Rente aufgrund der Rentenversicherungspflicht, wenn keine Altersrente bezogen wird.
Beispiel: Wird die Altersrente um 2 Jahre nach hinten verschoben, kommt es zu einem Rentenplus von 12 Prozent aufgrund des Rentenverzichts. Hätte die Altersrente zur Regelaltersgrenze beispielsweise 1.500 Euro betragen, so kann nun mit ungefähr 1.680 Euro lebenslänglich gerechnet werden. Zu den 180 Euro mehr Rente pro Monat durch den Aufschub kommt ein höherer Rentenanspruch aufgrund 2 Jahren weiterer Einzahlungen in die Rentenkasse. Beratungen zur Rentenentwicklung macht die Deutsche Rentenversicherung.
Allerdings erhöht sich der Besteuerungsanteil der Rente dadurch. Mit jedem Jahr, in dem später in Rente gegangen wird, erhöht sich die Besteuerungsquote um 0,5 Prozent. Ein um zwei Jahre nach hinten verschobener Rentenbeginn hat ein Prozent mehr Steuern zur Folge.
Rentenplus durch Teilrente fragwürdig
Fällt die Entscheidung für eine Vollrente, fallen während der Aktivrentenzeit keine Rentenversicherungsbeiträge mehr für den Arbeitnehmenden an. Der Arbeitgeber hingegen muss weiterhin seinen Beitragsanteil von 9,3 Prozent in die Rentenkasse abführen. Allerdings wird dieser Beitrag nicht mehr dem persönlichen Rentenkonto des Arbeitnehmenden gutgeschrieben und erhöht somit die persönliche Rente nicht.
Im Gegensatz dazu trifft bei einer Teilrente die Rentenversicherungspflicht immer noch zu. Die Rentenversicherungsbeiträge reduzieren zwar das Entgelt, erhöhen aber die persönliche Rente. Um weitere Rentenansprüche zu erwerben, reicht es aus, die Vollrente um nur ein Promille, meist genügen ein bis zwei Euro, zu reduzieren. Gemäß der deutschen Rentenversicherung bringen zwei weitere Beschäftigungsjahre bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro rund 46 Euro Rente mehr.
Dafür müssten aber monatlich 186 Euro Rentenbeitrag gezahlt werden. Aufsummiert hat der Arbeitnehmende in zwei Jahren 4.464 Euro weiter in die Rentenkasse eingezahlt. Damit sich das lohnt, müsste die Lebenszeit in der passiven Rentenzeit - also nach dem Arbeiten - acht Jahre bei weitem überschreiten. Bei einem Durchschnittsverdienst von 4.208 Euro kann sich der Rentenanspruch hingegen um 17 Prozent und somit 300 Euro monatlich erhöhen, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Folglich lohnen sich weitere Einzahlungen in die Rentenkasse nur dann, wenn das monatliche Einkommen sehr hoch ist.
(Pressemeldung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)
...08.04.2026 WeiterlesenAufhebung der Kirchensteuerfestsetzung wegen fehlenden Datenabgleichs
Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Kirche nicht mit den Angaben in den Einkommensteuererklärungen ab, muss es bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzungen nach § 175b Abs. 1 AO aufheben. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 24. Oktober 2025 (Az. 4 K 884/23 Ki) entschieden.
Der Kläger trat im Jahr 2017 aus der römisch-katholischen Kirche aus. Die Meldebehörde übermittelte den Kirchenaustritt und in der Folgezeit die fehlende Kirchenzugehörigkeit des Klägers an das Bundeszentralamt für Steuern, das diese Daten bei der Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) berücksichtigte. Die Arbeitgeberin des Klägers nahm daraufhin keinen Abzug von Kirchenlohnsteuer mehr vor und übermittelte dies sowie die zugrunde liegenden Kirchensteuermerkmale im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung.
...07.04.2026 Weiterlesen