Hundesteuer für Trainings- und Therapiehunde
Auch Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hundephysiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Das klagende Ehepaar wurde von der beklagten Stadt zur Hundesteuer für drei in seinem Haushalt lebende Hunde herangezogen. Dagegen wandten sie sich mit Widerspruch und machten geltend: Zwei der Hunde würden von der Klägerin zu 1) bei ihrer selbständigen Tätigkeit als Hundetrainerin und Hundephysiotherapeutin eingesetzt. Die Hunde stellten notwendige Betriebsmittel dar, die nicht der Hundesteuer unterfielen. Lediglich der dritte Hund, der aus Altersgründen nicht mehr in eine berufliche Tätigkeit einbezogen werde, sei steuerpflichtig. Der Widerspruch blieb erfolglos. Auch die Klage wurde abgewiesen. Bei der Hundesteuer handele es sich um eine Aufwandsteuer, die nur eine über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfasse. Das Halten von Hunden, die allein beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienten (wie z.B. Diensthunde, verpflichtende Jagd- und Wachhunde, Artistenhunde, Hütehunde, Hundezucht und -handel), dokumentiere keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Halters. Von einer erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung sei jedoch nur dann auszugehen, wenn die Berufs-/Gewerbeausübung ohne die Hundehaltung nicht möglich sei oder ohne die Hundehaltung erheblich erschweren würde. Solche Umstände seien von der Klägerin zu 1) nicht aufgezeigt worden und auch nicht ersichtlich. Sie habe nicht dargestellt, dass ihre Hunde als “Anleithunde” oder “Vorführhunde” für den Trainings- und Therapiebetrieb notwendig seien. Dieser könne auch allein mit den Hunden der Kunden durchgeführt werden, vielfach dürfte die Beteiligung eines weiteren Hundes sogar eher hinderlich sein. Das Anbieten von online-Schulungen, in denen die Klägerin zu 1) für ihre Kunden einen artgerechten Umgang mit Hunden an ihren eigenen Tieren demonstriere, beruhe auf einer privaten Entscheidung für ein Einzelsegment der Berufsausübung, die eine Betriebsnotwendigkeit nicht begründe. Die Haltung aller drei Hunde im privaten Lebensbereich der Eheleute zeige vielmehr, dass ihre Hundehaltung in erster Linie aus privaten Interessen erfolge. (Pressemitteilung 08/2023 des Verwaltungsgerichts Mainz, Urteil vom 20. September 2023, Az. 3 K 16/23.MZ. Z)
...09.11.2023 WeiterlesenKonzentriert gegen Finanzkriminalität
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 den Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere von Geldwäsche, in Deutschland grundlegend neu geregelt. Zu den Gesetzinhalten im Einzelnen: Mehr Schlagkraft durch Bündeldung der Kompetenzen Analyse (Financial Intelligence Unit, FIU), strafrechtliche Ermittlungen und die Koordinierung der Geldwäscheaufsicht werden im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) zusammengeführt. Damit wird ein ganzheitliches und vernetztes Vorgehen bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland etabliert und die bestehende Fragmentierung überwunden. Kernkompetenzen werden unter einem Dach gebündelt, wodurch die Zusammenarbeit erleichtert und intensiviert wird. Um Geldwäsche erfolgreich bekämpfen zu können, ist es entscheidend, Erkenntnisse, Expertise und Hinweise zusammenzuführen und zu vernetzen. Da die Sanktionsdurchsetzung bei der Aufdeckung verschleierter Vermögensverhältnisse eine entscheidende Rolle spielt, ist es konsequent, die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) im Jahr 2025 ebenfalls in das BBF zu überführen. Ermittlungen nach dem “follow the money”-Ansatz Unter dem Dach des BBF wird das Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) bedeutsame, internationale Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug mit allen den Strafverfolgungsbehörden zustehenden Befugnissen ermitteln. Das EZG verfolgt dabei konsequent den “follow the money”-Ansatz: Anders als andere Strafverfolgungsbehörden, die (aufgabengemäß) in aller Regel ausgehend von Vortaten ermitteln, setzt das EZG bereits bei verdächtigen Finanzströmen an, um so die dahinter liegenden Straftaten aufzudecken. Die konsequente Verfolgung des “follow the money”-Ansatzes wird es dem BBF ermöglichen, illegale oder verdächtige Finanzströme bis hin zu den professionellen Hintermännern und Netzwerken aufzuspüren. Dort, wo es Schnittstellen gibt, sorgen gemeinsame Ermittlungsgruppen mit anderen Strafverfolgungsbehörden für effektive Kooperation und die Zusammenführung von Erkenntnissen. Die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zollfahndungsdienstes (ZFD) ebenso wie die Rolle der Staatsanwaltschaften der Länder bei der Geldwäschebekämpfung bleiben bestehen. Geldwäschebekämpfung wird priorisiert Das BBF wird die Kapazitäten und den rechtlichen Rahmen haben, den Fokus voll und ganz auf die komplexen, internationalen Geldwäschefälle legen zu können. Das unterscheidet es von den bestehenden Strafverfolgungsbehörden. Letztere müssen in vielen Ermittlungsverfahren aufwendige Geldwäscheermittlungen zugunsten anderer Delikte regelmäßig de-priorisieren. Moderne Technologie zur Geldwäschebekämpfung Der Einsatz moderner digitaler Technologien mit einem datenzentrierten Ansatz wird den Beschäftigten des BBF die Werkzeuge für eine qualitativ hochwertige und schnelle Ermittlungs- und Aufsichtsarbeit an die Hand geben. Eine hohe Analysekompetenz des BBF ist in Anbetracht der Komplexität der Geldwäscheaktivitäten (z. B. im Krypto-Bereich) und der großen Datenmengen ein wichtiger Baustein. Mehr Effizienz bei der Geldwäscheaufsicht des Nichtfinanzsektors Das dezentrale Aufsichtssystems im Nichtfinanzsektor durch die Länder wird beibehalten. Daneben soll die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht unter dem Dach des BBF einheitliche Leitlinien entwickeln. Damit werden die Aufsichtsbehörden im gesamten Nichtfinanzsektor künftig koordinierter vorgehen. Die Zentralstelle soll die Landesaufsichtsbehörden darüber hinaus gezielt mit eigenen Ressourcen unterstützen, was den bundesweiten Transfer von spezifischem Knowhow in diesem Bereich fördert. Zudem soll die hohe Zahl an Aufsichtsbehörden gemeinsam mit den Ländern reduziert werden. Bessere Datenqualität im Transparenzregister Die Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte ist essentieller Bestandteil einer effektiven Geldwäscheprävention und -verfolgung. Wichtig ist hier eine hohe Datenqualität im Transparenzregister. Deshalb wird die registerführende Stelle zusätzliche Abfragebefugnisse erhalten, um Falscheintragungen leichter aufdecken und Berichtigungen anstoßen zu können. Für Unternehmen sollen zudem Anreize gesetzt werden, freiwillig ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen im Transparenzregister offenzulegen. Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters Durch die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters werden die Daten, die künftig aus den Angaben zu den elektronischen Veräußerungsanzeigen resultieren, gespeichert, um den zuständigen Stellen für die Kriminalitäts- und insbesondere für die Geldwäschebekämpfung sowie den Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten zu ermöglichen. Das wird dem Missbrauch von Immobiliengeschäften vorbeugen. (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen Nummer 19/2023 vom 11.10.2023)
...07.11.2023 WeiterlesenKräftig Steuern sparen mit einer Vorauszahlung bei der privaten Krankenversicherung
Gesetzliche Spielräume clever ausnutzen
Richtig saftig Steuern sparen zum Jahresende? Das geht! Mit einem Trick können je nach persönlicher Situation bis zu 5.000 Euro Steuervorteil herausgeholt werden. Allerdings profitieren nur Haushalte mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder freiwillig gesetzlich Versicherte von diesem Steuersparmodell und können ihre Vorsorgeaufwendungen in die Höhe schrauben.
Spielraum im Gesetz
Das Einkommensteuergesetz erlaubt Vorauszahlungen der Krankenversicherungsbeiträge bis zum dreifachen Jahresbetrag. Somit können die Beiträge bis einschließlich zum Jahr 2026 noch in diesem Jahr vorgezogen werden. Deadline ist der 21. Dezember, damit der Steuerbonus für dieses Jahr durch den Fiskus eintritt.
...05.11.2023 WeiterlesenSchenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 26.07.2023 (II R 35/21) entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs bei einem sog. Nacherwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), d. h. bei einer Schenkung, die innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Schenkung erfolgt.
...31.10.2023 WeiterlesenNachträgliche Energiepreispauschale mit Steuervorteil
Gute Nachrichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch über ihre Steuererklärung 2022 die Energiepreispauschale einlösen können. Jetzt steht definitiv fest, dass die nachträglich gewährte Pauschale von 300 Euro in vielen Fällen steuerfrei bleibt. Das Bundesfinanzministerium hat dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) bestätigt, dass der so genannte Härteausgleich greift, wenn das Finanzamt die Energiepreispauschale festgesetzt hat und auszahlt. Einige Steuerbescheide lagen deshalb auf Eis. Jetzt müssen die Finanzämter alle noch offenen Steuerbescheide von Amts wegen entsprechend korrigieren.
...29.10.2023 WeiterlesenAußergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.08.2023 (VI R 40/20) entschieden, dass Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Pflegewohngemeinschaft steuermindernd als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
Der schwerbehinderte (Grad der Behinderung 100) und pflegebedürftige (Pflegegrad 4) Kläger wohnte gemeinsam mit anderen pflegebedürftigen Menschen in einer Pflegewohngemeinschaft, deren Errichtung und Unterhaltung dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG NW) unterfiel. Dort wurde er rund um die Uhr von einem ambulanten Pflegedienst und Ergänzungskräften betreut, gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt.
...26.10.2023 WeiterlesenOhne Kontoauszug kein Steuerabzug
Ganz bequem Bankgeschäfte mit dem Smartphone tätigen
Mobile Banking, also Bankgeschäfte mit dem Smartphone zu erledigen, ist heutzutage weit verbreitet. Ob Überweisung oder Wertpapierorder, die Geschäfte lassen sich ganz schnell und mit nur wenigen Klicks auch unterwegs mit der Banking-App tätigen. Doch der Komfort hat seine Tücken. Die Lohnsteuerhilfe Bayern berichtet, dass immer mehr Mitglieder keine Kontoauszüge als Belege für die Steuererklärung vorweisen können und so ein Steuerabzug versagt wird. Der Grund dafür ist das Mobile Banking. Viele Smartphonenutzer vergessen, ihre Kontoauszüge regelmäßig digital abzurufen und zu archivieren.
...25.10.2023 WeiterlesenErleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle WEG-Versammlungen
Wer in seiner Miet- oder Eigentumswohnung ein Steckersolargerät (“Balkonkraftwerk”) installieren will, soll es künftig einfacher haben. Außerdem soll die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden. Das sieht ein vom Bundesjustizministerium vorgelegter Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 13.09.2023 beschlossen hat. Der Gesetzentwurf sieht punktuelle Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Sie betreffen Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und daneben auch das Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen: Den Regierungsentwurf finden Sie hier, ein begleitendes Dokument mit Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie hier. (Auszug aus einer Pressemitteilung des BMJ Nr. 57/2023 vom 13.09.2023)
...23.10.2023 WeiterlesenStand des Transparenzregisters und weitere Maßnahmen
Das Transparenzregister war im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt worden. Es soll dabei helfen, den tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens zu identifizieren und zu mehr Transparenz bei komplizierten Eigentümerstrukturen, Firmengeflechten und Finanzflüssen beitragen. Ob das Transparenzregister diese Wirksamkeit entfalten kann, hängt stark davon ab, wie vollständig und exakt die Eintragungen der eintragungspflichten Rechtseinheiten sind, aber auch davon, wie das Transparenzregister geführt wird und ob die Richtigkeit der Einträge kontrolliert wird.
Tatsächlich waren im vergangenen Jahr mit Stand zum 17. August 2022 von 1.476.816 eintragungspflichtigen GmbHs lediglich 740.649 eingetragen - damit lag für knapp die Hälfte aller GmbHs keine Eintragung vor. Insgesamt waren zum Stichtag 31.08.2022 nach Auskunft der Bundesregierung 1.017.655 Rechtseinheiten und zum Stichtag 31.08.2023 1.761.695 Rechtseinheiten im Transparenzregister eingetragen.
...19.10.2023 WeiterlesenVorlagepflicht von E-Mail-Korrespondenz in der Außenprüfung
Das Finanzgericht Hamburg (FG) hatte in einer aktuellen Entscheidung darüber zu befinden, ob der Steuerpflichtige im Rahmen einer Außenprüfung gegenüber der Finanzverwaltung verpflichtet ist, neben den empfangenen und versandten Handelsbriefen und sonstigen Unterlagen mit Bedeutung für die Besteuerung auch ein sogenanntes elektronisches Gesamtjournal, das nach den Vorgaben der Finanzverwaltung Informationen zu jeder einzelnen empfangen bzw. versendeten E-Mail des Steuerpflichtigen und seiner Mitarbeiter enthält, vorzulegen.
Nach Ansicht des FG kann die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung verlangen, dass ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen in einem maschinell verwertbaren Format zur Verfügung gestellt werden (§ 147 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AO). Dies gilt jedoch nur für solche Unterlagen, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren habe. Die Aufbewahrungspflicht setzt wiederum eine Aufzeichnungspflicht voraus. Insoweit sieht das FG das Vorlageverlangen bezüglich der vorhandenen Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstiger Unterlagen mit Bedeutung für die Besteuerung als rechtmäßig an. Soweit sich das Vorlageverlangen dagegen auf ein Gesamtjournal bezieht, ist dies jedoch rechtswidrig, da ein solches Gesamtjournal nicht der Aufzeichnungs- bzw. Aufbewahrungspflicht (weder nach § 200 der Abgabenordnung noch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Sinne der §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuchs oder den §§ 140 ff. der Abgabenordnung) unterliegt.
...17.10.2023 WeiterlesenAuf den Hund gekommen.
Hunde zählen hierzulande zu den beliebtesten Haustieren - nicht zuletzt sind viele Menschen während der Corona-Pandemie auf den Hund gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober mitteilt, nahmen die öffentlichen Kassen im Jahr 2022 rund 414 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein - ein neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 3,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer auf 401 Millionen Euro.
...15.10.2023 WeiterlesenDas "Heizungsgesetz" kommt
Das sogenannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum. Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
...11.10.2023 Weiterlesen