Kein Abzug sog. finaler ausländischer Betriebsstättenverluste
Mit Urteil vom 22.02.2023 I R 35/22 hat der BFH eine für international tätige deutsche Unternehmen wichtige Entscheidung getroffen. Danach können inländische Unternehmen Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt auch dann, wenn die Verluste im Ausland steuerrechtlich unter keinen Umständen verwertbar und damit “final” sind (sog. finale Verluste). Dies verstößt nicht gegen das Recht der Europäischen Union.
...02.05.2023 WeiterlesenBessere Steuervorteile für die Arbeit im Homeoffice
Für einen Teil der Beschäftigten im Büro hatte Corona auch sein Gutes. War früher die Arbeit im Büro Standard, so hat sich die Arbeitswelt seither modernisiert. Nicht alle Arbeitgeber pochen mehr auf eine dauernde Präsenz in der Firma. Stattdessen ist in vielen Haushalten das Homeoffice endgültig eingezogen. In der Arbeitswelt hat man bemerkt, dass die Arbeitsleistung von zu Hause aus genauso gut erbracht wird, beziehungsweise die Produktivität sogar oftmals höher ist und Beschäftigte zufriedener sind. Diese Umstrukturierung der Arbeitswelt wirkt sich auf die Erstellung der Steuererklärung aus. So gab es diesbezüglich weitere Steuererleichterungen, die ab dem Jahr 2023 greifen.
...01.05.2023 WeiterlesenAnhebung der Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter (BMF)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben vom 06.04.2023 die Verwaltungsregelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege angepasst.
Neben der Definition der Kindertagespflege und der steuerlichen Differenzierung zwischen selbständigen und nichtselbständigen Kindertagespflegepersonen wird die Gewinnermittlung bei selbständigen Kindertagespflegepersonen unter Benennung beispielhafter abziehbarer tatsächlicher betrieblicher Aufwendungen ausführlich dargestellt.
Anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben können selbständige Kindertagespflegepersonen künftig statt bisher 300 Euro grundsätzlich 400 Euro je Kind und Monat pauschal als Betriebsausgabe abziehen. Dieser Pauschale liegt eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden zugrunde. Weicht die tatsächliche Betreuungszeit hiervon ab, ist die Betriebsausgabenpauschale zeitanteilig zu kürzen.
...26.04.2023 WeiterlesenDie Reform der GbR durch das MoPeG
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, BGBl 2021 I S. 3436 ff.), das am 01.01.2024 in Kraft tritt, wurden insbesondere zahlreiche Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geändert bzw. erstmalig kodifiziert.
Nach den neuen Regelungen ist zwischen der - praktisch bedeutsameren - rechtsfähigen Außen-GbR, die am Rechtsverkehr teilnimmt (§§ 705 ff. BGB n. F.), und der nicht rechtsfähigen Innen-GbR (§§ 740 ff. BGB n. F.) ohne Teilnahme am Rechtsverkehr zu unterscheiden. Die rechtsfähige GbR kann sich in das neu eingeführte Gesellschaftsregister (§ 707 BGB n. F.) eintragen lassen. Obligatorisch ist die Eintragung für den Erwerb von Registerrechten wie z. B. bei GmbH-Beteiligungen oder Grundstücken sowie bei Veränderungen dieser Registerrechte. Eingetragen werden die Namen der Gesellschafter, der Gegenstand der Gesellschaft sowie die Vertretungsrechte. Auf die Eintragung ist durch die Führung des Namenszusatzes “eGbR” hinzuweisen (§ 707 Abs. 2 BGB n. F.). Die Eintragung in das Gesellschaftsregister eröffnet der GbR bei beabsichtigten Umstrukturierungen künftig die Möglichkeit der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel, § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG n. F.).
...24.04.2023 WeiterlesenVeräußerung eines Einfamilienhauses nach Ehescheidung
Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 14.02.2023 IX R 11/21 entschieden.
Der Kläger hatte zusammen mit seiner früheren Ehefrau im Jahr 2008 ein Einfamilienhaus erworben und dieses zunächst mit ihrem gemeinsamen Kind bewohnt. Nachdem die Ehe in die Krise geriet, zog der Ehemann 2015 aus dem Objekt aus. Die Ehefrau verblieb mit dem gemeinsamen Kind in der Immobilie. Anschließend wurde die Ehe geschieden.
...19.04.2023 WeiterlesenLieferkettengesetz seit 01.01.2023 in Kraft
Was regelt das Gesetz?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG - BGBl I 2021 S. 2959) - kurz Lieferkettengesetz -regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, das Recht auf faire Löhne, der Arbeits- und Gesundheitsschutz ebenso wie wie der Schutz der Umwelt.
Für wen gilt das Gesetz?
Das Lieferkettengesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland. Kleine und mittlere Unternehmen unterliegen damit noch nicht direkt dem Gesetz, können aber als Zulieferer eines größeren Unternehmens schon jetzt mittelbar betroffen sein.
...17.04.2023 WeiterlesenBMF: Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
Das BMF hat am 06.04.2023 ein aktuelles Schreiben zur Anhebung der Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit aufgrund des gestiegenen Preisniveaus veröffentlicht (BMF IV C 6 - S 2246/20/10002:001).
Danach gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 abweichend von H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH bei der Ermittlung der vorbezeichneten Einkünfte die Möglichkeit zur Pauschalierung der Betriebsausgaben wie folgt:
...13.04.2023 WeiterlesenFinanzverwaltung erläutert Neuregelungen zur Bewertung des Grundvermögens
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes, insbesondere zur Bewertung des Grundvermögens im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung der Sonderfälle, an die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 14. Juli 2021, BGBl I, S. 2805, für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 angepasst.
Infolge dieser Änderungen haben die obersten Finanzbehörden der Länder nun mit gleichlautenden Erlassen (AEBew JStG 2022 vom 20.03.2023 - FM3-S 3010-6/9) reagiert. In diesen werden Einzelheiten zu den Änderungen des Bewertungsgesetzes ausführlich erläutert und durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht.
...12.04.2023 WeiterlesenStrenge Voraussetzungen für die Adoption eines Erwachsenen
Bei den Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption ist einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge ein strenger Maßstab anzulegen. Erbschaftsteuer zu sparen, ist kein ausreichender Grund.
Die Adoption von Erwachsenen ist gegenüber der Adoption von Kindern viel seltener. Dabei hängt die Frage, ob eine Erwachsenenadoption stattfinden soll, nicht allein von den beteiligten Personen ab. Die Gerichte haben vielmehr die gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen, wie das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 14.11.2022 (Az. 11 UF 187/22) erneut herausgearbeitet hat. Nicht ausreichend ist etwa, dass Erbschaftssteuer gespart, dem Adoptierten ein Aufenthaltsrecht oder den Annehmenden eine günstige Pflegekraft beschafft werden soll.
...10.04.2023 WeiterlesenOrganschaft im Umsatzsteuerrecht
Der BFH hat mit zwei die Organschaft betreffenden Entscheidungen zum einen seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung geändert und zum anderen ein neues Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Beide Entscheidungen sind nach Vorabentscheidung durch den EuGH ergangen.
Mit dem Urteil vom 18.01.2023 XI R 29/22 (XI R 16/18) sieht der BFH die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft entgegen früheren Zweifeln weiterhin als unionsrechtskonform an. Die vom EuGH hierfür genannten Bedingungen (Willensdurchsetzung und keine Gefahr von Steuerausfällen) werden gewährleistet, da der BFH schon bisher die Möglichkeit der Willensdurchsetzung verlangt und die Organgesellschaft nach § 73 AO für die Umsatzsteuer des Organträgers haftet.
...05.04.2023 WeiterlesenKeine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis
In Deutschland belegene Immobilien können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Dies hat der BFH durch Urteil vom 23.11.2022 II R 37/19 entschieden. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben.
Die im Jahr 2013 verstorbene Erblasserin hatte bis zu ihrem Tod in der Schweiz gewohnt. Sie vermachte ihrer in den USA lebenden Nichte, der Klägerin, eine Immobilie in München. Im Jahr 2014 wurde das Vermächtnis erfüllt und die Klägerin wurde als Eigentümerin des Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt verlangte von ihr Erbschaftsteuer für diesen Immobilienerwerb. Die Klägerin war hingegen der Auffassung, sie schulde aufgrund ihres ausländischen Wohnsitzes und ihrer dadurch nur beschränkten Steuerpflicht in Deutschland keine Steuer.
...03.04.2023 WeiterlesenSteuerfreie Inflationsausgleichsprämie kann zur Abgeltung von Überstunden genutzt werden
Mitunter kommt es vor, dass Arbeitnehmer Überstunden erbringen müssen, die nicht bezahlt, sondern lediglich mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden. Aufgrund der Inflation hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten finanziell unterstützen können, indem sie ihnen eine Inflationsausgleichsprämie zahlen. Diese ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kommt somit in voller Höhe beim Arbeitnehmer an. Laut dem BMF kann sie genutzt werden, um den Arbeitnehmern ihre entsprechenden Überstunden steuer- und sozialabgabenfrei zu vergüten. In Zeiten steigender Preise dürfte es für viele Arbeitnehmer attraktiver sein, Geld statt Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden zu erhalten. Ob der Arbeitgeber die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für diesen Zweck nutzen möchte oder nicht, bleibt ihm überlassen. Einen Rechtsanspruch darauf hat der Arbeitnehmer nicht. Arbeitnehmer sollten ihren Chef auf die Möglichkeit der Überstundenvergütung mit der steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie ansprechen, denn letztlich profitieren beide Seiten. Der Arbeitnehmer hat mehr Geld in der Tasche und der Arbeitgeber kann die Höhe der Inflationsausgleichsprämie gezielt nach dem entsprechenden Engagement seiner Mitarbeiter steuern.
...29.03.2023 Weiterlesen