Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025
Die positive Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr sorgt dafür, dass die Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2025 deutlicher als in der Vergangenheit steigen sollen. Im Jahr 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent. Das ist die Basis, auf der die soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben wird. Zum Vergleich: 2022 lag die Lohnzuwachsrate bei 4,13 Prozent - die Anpassung der Rechengrößen fiel entsprechend niedriger aus. Das Bundeskabinett hat die “Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025” beschlossen. Der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. Dann kann die Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Grenzwerte in der Krankenversicherung steigen In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat erhöhen. 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro belaufen. 2024 waren es noch 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. Änderungen in der Rentenversicherung Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll Anfang des Jahres deutlich steigen - erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 belief sich die Grenze in den neuen Bundesländern noch auf 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich diese Einkommensgrenze von 9.300 Euro im Monat auf 9.900 im Monat erhöhen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2025 vorläufig 50.493 Euro im Jahr betragen. 2024 waren es 45.358 Euro. Was sind Entgeltpunkte? Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen während ihres Berufslebens Beiträge in die Rentenversicherung ein, die in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Entgeltpunkte dienen der Berechnung der Rente und werden auf Grundlage des durchschnittlichen Verdienstes berechnet, der ins Verhältnis zum individuellen Verdienst gesetzt wird. Grund hierfür ist, dass sich Löhne ständig ändern, und die Höhe der Rente nicht von der Wirtschaftsentwicklung entkoppelt werden soll. Warum werden die Grenzwerte angepasst? Die Werte für die Berechnung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Ohne diese Anpassung würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung - trotz steigenden Lohns - im Verhältnis geringere Renten bekommen. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben. Besserverdienende würden zudem mit der Zeit aus der Sozialversicherung “herauswachsen”. Ihr Beitrag würde im Vergleich zu ihrem Einkommen immer kleiner werden. Rechengrößen ab 1. Januar 2025 im Überblick Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jedes Jahr neu berechnet und damit an die Entwicklung der Einkommen angepasst. Die Bundesregierung ist dazu verpflichtet, diese neuen Rechengrößen jährlich in einer Verordnung zu beschließen. (Mitteilung Bundesregierung online vom 06.11.2024)
...19.11.2024 WeiterlesenSchwangerschaft und Elternzeit: Das gilt im Minijob
Schwangerschaft melden: So früh wie möglich
Eine schwangere Minijobberin sollte ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft so früh wie möglich mitteilen. Dabei ist es sinnvoll, die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber zusätzlich über den voraussichtlichen Geburtstermin und die eingeplante Elternzeit zu informieren
Nur dann haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit, rechtzeitig alle notwendigen und hilfreichen Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen unterstützen auch die Beschäftigten selbst. Unter anderem kann erst nach der Mitteilung der Schwangerschaft der Arbeitsplatz sicher und gesundheitsgerecht gestaltet werden. Falls nötig, kann sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch rechtzeitig eine Vertretung oder Unterstützung organisieren.
...17.11.2024 WeiterlesenNeues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen: Wichtiger Impuls für Mittelstand
Seit dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Am 29.10.2024 schlossen die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken einen Kooperationsvertrag für das neue Förderangebot. Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100%ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80%ige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen - und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen. Die wichtigsten Programmeckpunkte Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de (Bundesministerium der Finanzen, Auszug aus einer Pressemitteilung vom 29.10.2024)
...14.11.2024 WeiterlesenGesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im November 2024?
Mehr Solarstrom sowie mehr 30er-Zonen. Außerdem: Mit dem Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag oder Vornamen ändern lassen. Ein Überblick über die Neuregelungen ab November 2024.
Mehr Sicherheit für Deutschland
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems tritt ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen in Kraft. Schutzsuchende, für die ein anderer europäischer Staat verantwortlich ist, sollen keine Sozialleistungen in Deutschland mehr erhalten. Bei nicht zwingend gebotenen Reisen ins Herkunftsland, wird der Schutzstatus aberkannt. Um Terrorismusfinanzierung besser zu bekämpfen, erhält der Bundesverfassungsschutz weitere Befugnisse.
...12.11.2024 WeiterlesenGrundsteuerranking 2024 - Die 100 größten deutschen Städte im Vergleich
Das Grundsteuerranking 2024 von Haus und Grund Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt erneut erhebliche Unterschiede bei den Grundsteuerbelastungen in den 100 größten Städten Deutschlands. Die Untersuchung, die auch schon in den Jahren 2018 und 2021 durchgeführt wurde, verdeutlicht die teils dramatischen regionalen Unterschiede bei der Grundsteuer B, die auf Immobilieneigentümern und Mietern lasten.
Für den Vergleich wurden die jährlichen Grundsteuerbeträge für ein Einfamilienhaus in den 100 größten deutschen Städten untersucht. Spitzenreiter im Jahr 2024 ist die Stadt Regensburg: Für ein typisches Einfamilienhaus wird durchschnittlich 335 Euro an Grundsteuer fällig. Am unteren Ende der Rangliste befindet sich, wie schon in der letzten Untersuchung, die Stadt Witten mit einer jährlichen Grundsteuer von 771 Euro. Die durchschnittliche Grundsteuer in den untersuchten Städten beträgt 499 Euro pro Jahr, was einem Anstieg von 4,5 % gegenüber dem letzten Ranking entspricht.
...10.11.2024 WeiterlesenSteuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage
Der BFH hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z.B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde.
Das klagende Ehepaar hatte die Heizung des von ihnen bewohnten Einfamilienhauses im Jahr 2021 durch den Einbau eines neuen Gasbrennwertheizkessels modernisiert. Die Kosten für die Lieferung und die Montage des Kessels beliefen sich auf über 8.000 Euro. In der Rechnung waren auch Kosten für Monteurstunden und Fachhelferstunden enthalten. Seit März 2021 zahlten die Kläger gleichbleibende monatliche Raten in Höhe von 200 Euro auf den Rechnungsbetrag. Im Jahr 2021 wurden infolgedessen 2.000 Euro bezahlt. Das Finanzamt lehnte bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2021 die von den Klägern beantragte Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen ab. Erst mit Begleichung der letzten Rate im Jahr 2024 komme diese in Betracht. Das Finanzgericht und der BFH schlossen sich dieser Auffassung an.
...05.11.2024 WeiterlesenMinijob und Mindestlohn 2025 - Das ändert sich beim Verdienst
Was ist der Mindestlohn und warum ist er wichtig für Minijobs?
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn ist ein gesetzlich festgelegter Stundenlohn, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mindestens zahlen müssen. Der Mindestlohn sichert den Beschäftigten eine angemessene Bezahlung ihrer Arbeit. Das gilt auch für Minijobs.
Auch für Minijobber ist es besonders wichtig, die Mindestlohn-Regelungen zu kennen. Sie beeinflussen direkt die Arbeitsstunden und das monatliche Einkommen. In den meisten Minijobs verdienen die Beschäftigten sogar mehr als der Mindestlohn vorgibt. Der durchschnittliche Stundenlohn aller Minijobs in Deutschland lag laut > Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 bei 13,52 Euro.
...03.11.2024 WeiterlesenBundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem “Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie” (Bürokratieentlastungsgesetz) zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet. Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr. Erleichterungen bei Steuersachen, Wegfall der Hotelmeldepflicht Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem: Ausfertigung und Verkündung Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. (BundesratKOMPAKT, Mitteilung vom 18.10.2024)
...29.10.2024 WeiterlesenRekordeinnahmen: 421 Millionen Euro aus Hundesteuer im Jahr 2023
Hunde zählen hierzulande zu den beliebtesten Haustieren - und die Liebe zu den Vierbeinern füllt auch die Staatskasse. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober mitteilt, nahmen die öffentlichen Kassen im Jahr 2023 rund 421 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein - ein neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 1,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer auf 414 Millionen Euro.
...27.10.2024 Weiterlesen13 % der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren sind erwerbstätig
Viele Menschen in Deutschland arbeiten, obwohl sie bereits eine Altersrente beziehen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen einer Zusatzerhebung der EU-Arbeitskräfteerhebung 2023 mitteilt, waren 13 % der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren hierzulande erwerbstätig. Männer mit einer Altersrente (16 %) gingen dabei häufiger noch einer Arbeit nach als Frauen (10 %). Auch Rentenbeziehende mit höherem Bildungsniveau arbeiteten häufiger: Während knapp jede oder jeder Fünfte (18 %) von ihnen erwerbstätig war, lag der Anteil unter Rentnerinnen und Rentnern mit niedrigerem oder mittlerem Bildungsniveau bei 11 % bzw. 12 %.
...24.10.2024 WeiterlesenAbzug der Zweitwohnungssteuer bei doppeltem Haushalt
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer, die in ihrer Gemeindesatzung geregelt ist. Die Höhe variiert zwischen 0 % und 18 %, meist bezogen auf die Jahreskaltmiete der Wohnung. Liegt die beruflich veranlasste Zweitwohnung in einer teuren Metropole, ist das für Steuerpflichtige nachteilig. Zum einen sind die Mieten exorbitant hoch, zum anderen schlägt die Zweitwohnungssteuer zu Buche. Diese Kosten sind zwar steuerlich absetzbar, jedoch nur bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.
...22.10.2024 WeiterlesenSteuerliche Vorteile durch Privatschulbesuch
Mit Bayern hat im letzten Bundesland das neue Schuljahr für die gut 11 Millionen Schüler in der Bundesrepublik begonnen. Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen gehen auf öffentliche Schulen, dennoch besuchen gemäß Statistischem Bundesamt rund 1 Million eine Privatschule. Damit wird jedem elften Schüler eine exklusivere Schulbildung zuteil. Den Löwenanteil verbuchen Privatgymnasien, die mehr als ein Drittel aller Gymnasiasten vereinen. Eltern zahlen im Schnitt 2.030 Euro Schulgeld pro Jahr für den Platz an der Schule ihres Kindes. Dieses ist steuerlich bis zu 5.000 Euro absetzbar.
...20.10.2024 Weiterlesen