Aktuelles

Corona-Hilfen für Selbständige als beitragspflichtiges Einkommen

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der zu ihrer Eindämmung beschlossenen Regelungen abzufedern, gab es verschiedene staatliche Maßnahmen. Mit dem Programm “Soforthilfe Corona” wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr 2020 unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden und massive Liquiditätsengpässe erlitten. Aber auch diese Mittel unterfallen dem sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung klargestellt hat.

Ein hauptberuflich Selbständiger hatte aus dem Programm “Soforthilfe Corona” im April 2020 einen Zuschuss i. H. von 4.500 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wurde vom Finanzamt mit dem Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2020 als Teil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt. Die Kranken- und Pflegeversicherung des freiwillig krankenversicherten Klägers hatte daraufhin den Zuschuss auch der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Hiergegen wandte sich der Kläger, der den Zuschuss im Jahr 2023 zurückzahlen musste, nachdem sich gezeigt hatte, dass die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgelegen hatten. Er machte mit seiner beim Sozialgericht Freiburg erhobenen Klage insbesondere geltend, dass der Zuschuss wie ein Darlehen zu bewerten sei und daher keine Beitragspflicht auslöse.

...

Weiterlesen

Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im August 2024?

Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden Euro fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese und andere Regelungen treten im August in Kraft.

Bildung:

BAföG-Reform

Die Grundbedarfssätze steigen um 5 %, die Freibeträge um insgesamt 5,25 % und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 Euro auf 380 Euro. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen - ohne Gründe anzugeben.

...

Weiterlesen

Sommerfeste: Was gilt für Betriebsveranstaltungen?

In vielen Unternehmen gehören Sommerfeste zur Tradition. Solche gemeinschaftlichen Veranstaltungen ermöglichen ein lockeres Zusammenkommen und Plaudern außerhalb der Arbeit in schöner Atmosphäre. Das stärkt die Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten sowie den Beschäftigten untereinander. Oftmals soll die Veranstaltung den Mitarbeitenden einen besonderen Eventcharakter bieten, der die Kosten in die Höhe treibt. Dies hat zur Folge, dass die Zuwendungen an die Mitarbeiter steuerpflichtig werden können.

Gleich vorneweg, der Arbeitgeber kann alle Kosten der Betriebsveranstaltung als Betriebsausgaben absetzen und die Lohnsteuer für seine Beschäftigten übernehmen. Allerdings muss er aufpassen, dass er die Sozialversicherungsfreiheit nicht aufs Spiel setzt.

...

Weiterlesen

Sozialversicherung: Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt

Reitverein muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen

Ein Reitverein muss für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn der Unterricht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht wird. Hierfür spricht, wenn die Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und sie kein unternehmerisches Risiko trägt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil des I. Senats des Hessischen Landessozialgerichts.

Reitverein klagte gegen Beitragsnachforderung

Eine Reitlehrerin unterrichtete Mitglieder eines gemeinnützigen Reitvereins mit den vereinseigenen Schulpferden auf dem Vereinsgelände zwischen 12 und 20 Stunden wöchentlich. In den Jahren 2015 bis 2018 zahlte ihr der Verein pro Reitstunde 18 ?. Die Deutsche Rentenversicherung prüfte den Betrieb des Reitvereins. Sie stellte fest, dass die Reitlehrerin abhängig beschäftigt ist und forderte von dem Verein Rentenversicherungsbeiträge nach. Der Reitverein wandte hiergegen ein, dass die Reitlehrerin selbstständig tätig sei.

...

Weiterlesen

Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Rettungssanitätern

Ob in einer Katastrophensituation, bei einem Verkehrsunfall oder im Alltag, Rettungssanitäter sind schnell zur Stelle, wenn sie gebraucht werden. Als Fahrer der Krankentransporte übernehmen sie die Erstversorgung von Kranken und Verletzten und assistieren Notärzten in Akutsituationen vor Ort. Sie starten zu Schichtbeginn in der Rettungswache und sind dann im Krankenwagen unterwegs. Ob der Weg in die Arbeit für sie als Entfernungspauschale oder Dienstreise steuerlich absetzbar ist, dazu hat sich der BFH in seinem veröffentlichten Beschluss vom 08.02.2024 geäußert.

...

Weiterlesen

Schonvermögen des Unterhaltsempfängers beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen

Der BFH hat mit Urteil vom 29.02.2024 VI R 21/21 für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 Euro (sog. Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind Die Kläger machten Unterhaltszahlungen an den volljährigen Sohn, für den kein Kindergeldanspruch mehr bestand, für den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2019 (Abschluss des Studiums) als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG geltend. Das Bankkonto des Sohnes wies zum 01.01.2019 ein Guthaben 15.950 Euro aus. Darin enthalten war eine Ende Dezember 2018 geleistete Unterhaltsvorauszahlung für Januar 2019 i. H. von 500 Euro. Das Finanzamt lehnte den Abzug der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ab, da der Sohn über ausreichend eigenes Vermögen verfüge. Davon sei nach den Einkommensteuerrichtlinien und der ständigen Rechtsprechung des BFH auszugehen, wenn das Vermögen die Grenze von 15.500 Euro überschreite. Das FG folgte der Sichtweise des FA und wies die Klage ab. Der BFH hob die Vorentscheidung auf und gab der Klage im Wesentlichen statt. Er stellte zunächst übereinstimmend mit dem FG klar, dass die seit 1975 unveränderte Höhe des Schonvermögen von 15.500 Euro trotz der seither eingetretenen Geldentwertung nicht anzupassen sei. Schonvermögen in dieser Höhe liege auch im Streitjahr 2019 noch deutlich oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrags (9168 Euro in 2019) und unterschreite auch nicht das Vermögen, was das Zivil- und Sozialrecht dem Bedürftigen als “Notgroschen” zugestehen. Der BFH folgte dem FG aber nicht bei der Vermögensberechnung. Die monatlichen Unterhaltsleistungen der Kläger seien nicht sofort in die Vermögensberechnung einzubeziehen. Angesparte und noch nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen würden grundsätzlich erst nach Ablauf des Kalenderjahres ihres Zuflusses zu (abzugsschädlichem) Vermögen. Die vorschüssige Unterhaltszahlung für den Januar 2019, die nach § 11 EStG erst in 2019 als bezogen gelte, sei daher beim Vermögen zum 01.01.2019 nicht zu berücksichtigen. Zu diesem Zeitpunkt sei daher von einem (unschädlichen) Vermögen des Sohnes i. H. von 15.450 Euro auszugehen, das im streitigen Zeitraum auch nicht über 15.500 Euro angewachsen sei. (Pressemeldung des BFH Nr. 028/24; zum Volltext des BFH-Urteils vom 29.02.2024 VI R 21/21 gelangen Sie > hier.)

...

Weiterlesen

Familienkasse beschreitet neue Wege der Erleichterung für Familien

Vereinfachung für Familien mit Neugeborenen

Seit Anfang des Jahres 2024 erhalten Familien direkt nach Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code. Dieser führt über einen persönlichen Zugangscode direkt zu dem bereits größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld. Der Antrag kann dann komplett papierlos eingereicht werden. Die Beifügung von Nachweisen ist nicht erforderlich.

Familien müssen ab sofort also nicht mehr selbst die Initiative ergreifen. Sie erhalten bereits kurze Zeit nach der Geburt des Kindes automatisch Post von der Familienkasse.

...

Weiterlesen

Steuerzahlergedenktag: Ab jetzt gehört das Einkommen rechnerisch den Bürgern

Am 11. Juli wurde der Steuerzahlergedenktag 2024 vom Bund der Steuerzahler ausgerufen. Dieser symbolische Tag soll daran erinnern, wie viele Steuern und Abgaben die Bürger im Durchschnitt leisten. Rechnerisch wird bis zu diesem Tag für die Staatskasse gearbeitet. Erst danach steht das eigene Einkommen zur freien Verfügung. Anders ausgedrückt, von jedem verdienten Euro kommen durchschnittlich nur 47,4 Cent bei den Angestellten an. Auch wenn das eigene Haushaltsbudget durch Zwangsabgaben geschmälert wird, darf nicht vergessen werden, dass die Allgemeinheit von den Abzügen profitiert. So werden mit den Steuern von der anderen Hälfte jedes Euros z. B. Schulen, Forschung, Bundeswehr und Straßenbau finanziert.

...

Weiterlesen

Upgrade für ein Digitales Deutschland kommt - Bundesrat beschließt Änderung des Onlinezugangsgesetzes

Der Bundesrat hat am 14.06.2024 dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) zugestimmt, das kurz zuvor vom Bundestag beschlossen wurde. Zuvor konnten Bund und Länder im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielen. Dieser wurde von der Bundesregierung einberufen, da das Gesetz in der Bundesratssitzung im März nicht die erforderliche Zustimmung erhielt

Das Gesetz schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren in ganz Deutschland. Es schafft mehr Verbindlichkeit für eine schnelle und effiziente Digitalisierung der Verwaltung. Damit kommt es zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an Verwaltungsleistungen. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll zur Regel werden, die Verwaltungsdigitalisierung wird als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen verankert.

...

Weiterlesen

Urlaubsgeld im Minijob - Tipps für Minijobber und Arbeitgeber

Bekommt man im Minijob auch Urlaubsgeld?

Eines vorab: Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit auch Minijobber nicht. Allerdings kann die Zahlung eines Urlaubsgeldes in einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder auch arbeitsvertraglich vereinbart sein. Für Minijobberinnen und Minijobber gilt dann der Grundsatz der Gleichbehandlung: Sie haben die gleichen Rechte wie ihre vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Bekommen diese ein Urlaubsgeld gezahlt, haben auch die Minijobberinnen und Minijobber einen Anspruch auf Urlaubsgeld.

...

Weiterlesen

Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im Juli 2024?

Die Renten steigen, Unternehmen erhalten Arbeitsmarktzulassungen für Fachkräfte aus Drittstaaten digital, die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge wird angehoben und Namensänderungen werden einfacher. Diese und andere Neuregelungen im Überblick.

Rente, Arbeit, Soziales:

Renten steigen deutlich

Die Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 %. Die diesjährige Rentenanpassung liegt dabei laut Jahreswirtschaftsbericht deutlich über der Inflationsrate von 2,8 %. Erstmals steigen die Renten in den alten und neuen Ländern gleichermaßen. Im vergangenen Jahr hatte der Rentenwert Ost in den neuen Bundesländern den West-Wert erreicht.

...

Weiterlesen

Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Tief Orinoco brachte wiederholt Stark- und Dauerregen nach Deutschland. Die Niederschlagsmengen eines ganzen Monats kamen teilweise binnen weniger Stunden herunter und führten zu Dammbrüchen und Überflutungen von Wohngebieten in Südwest- und Süddeutschland. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden rund 50 Prozent der Hochwasseropfer feststellen, dass sie keine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden besitzen, die ihnen diese Schäden ersetzt. Doch es gibt die Möglichkeit, einen Teil der Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Werbungskosten, Handwerker oder außergewöhnliche Belastungen? Bei gemieteten Objekten ist für die Schäden am Gebäude der Vermieter zuständig. Private Vermieter können alle Kosten, die ihre Immobilie betreffen, als Werbungskosten absetzen. Reparaturleistungen, die den alten Zustand wiederherstellen, können sofort abgesetzt werden. Bauliche Maßnahmen, die den Zustand der Immobilie zu davor verbessern, erfordern eine mehrjährige Abschreibung. Unter Umständen ist eine Sonderabschreibung möglich, die in Katastrophenerlässen festgesetzt wird. Übernimmt eine Versicherung die Schäden, ist ein steuerlicher Abzug für diese Leistungen ausgeschlossen. Für den durch die Fluten zerstörten Hausrat stehen Mietern hingegen die außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuererklärung offen. Die Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe Bayern weisen darauf hin, dass “sämtliche Wiederbeschaffungen und Instandsetzungen laut Gesetz notwendig, existenziell und in einem angemessenen Umfang sein müssen”. Das bedeutet, dass nur der Neukauf von grundlegenden Einrichtungs-, Elektro- und Haushaltsgegenständen sowie Kleidungsstücken vom Finanzamt anerkannt wird. Sehr teure Luxusmarken und Luxusgegenstände, wie Schmuck oder Kunstwerke, können nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden. Selbiger Gesetzeswortlaut betrifft Eigenheimbesitzer ebenso. Instandsetzungen und Reparaturen werden nur an existenziell wichtigen Bereichen des Wohngebäudes vom Fiskus als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Ein Austausch der defekten Heizungsanlage oder der Kellerfenster kann z. B. problemlos geltend gemacht werden. Ausgeschlossen sind im Gegensatz dazu z. B. die Kosten für die Wiederherstellung einer Terrasse, des Gartens oder der Garage. Zahlungen von einer Versicherung, erhaltene Spendengelder oder steuerfreie Unterstützungen des Arbeitgebers sind von den abzugsfähigen Ausgaben abzuziehen. Zudem kürzen Finanzbeamte den angesetzten Betrag um die zumutbare Eigenbelastung, die bis zu sieben Prozent vom Bruttoeinkommen beträgt. Um außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, haben Steuerpflichtige bis zu drei Jahre nach der Katastrophe Zeit. Absetzungsfähige Reparaturen müssen in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Sollten die Kosten für die Schadensbeseitigung und Instandsetzung die zumutbare Belastungsgrenze nicht übersteigen, so können viele Arbeiten wenigstens als Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich in Abzug gebracht werden. Hier können die Kosten für Räumung, Entsorgung, Gutachten, Reparaturen und Wiederherstellung eingetragen werden, sofern sie von einer Firma erbracht und unbar bezahlt wurden. Liegen die Rechnungen vor, wird pauschal ein Fünftel der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bis zu 1.200 Euro von der Steuerlast direkt für selbiges Jahr abgezogen. Mehr Liquidität im Katastrophenfall Die genannten Steuerentlastungen kommen frühestens im darauffolgenden Jahr nach der Abgabe einer Einkommensteuererklärung zum Tragen. Wer nicht so lange warten möchte, kann beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Die geschätzten außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten werden dann als Freibetrag In den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen. Das hat zur Folge, dass monatlich weniger Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird und sofort mehr Geld für den Schadensausgleich zur Verfügung steht. Ein Geldgeschenk vom Staat ist das aber nicht. Was es laufend mehr aufs Konto gibt, wird im Folgejahr von der Steuererstattung abgezogen. Es kann sich auch lohnen, beim Arbeitgeber nach einer finanziellen Unterstützung aufgrund der Katastrophenschäden nachzufragen. Beihilfen sind bis zu 600 Euro steuerfrei. In besonderen Härtefällen, die auf manche Flutopfer zutrifft, darf der Betrag höher sein. Weiterhin sind zinslose Kredite durch den Arbeitgeber nicht unüblich. Dieser kann betroffenen Angestellten auch vorübergehend unentgeltlich eine Wohnung oder Fahrzeug zur Verfügung stellen. Diese Unterstützungsleistungen sind ebenfalls steuerfrei. (Pressemeldung Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.)

...

Weiterlesen