Aktuelle Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
Zur eindeutigen und dauerhaften Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr., §§ 139a und 139c Abgabenordnung) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie können daher elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.
Das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) hat jetzt neue Informationen zur Einführung der W-IdNr. veröffentlicht. Diese enthalten insbesondere Ausführungen zum Aufbau und der Vergabe der W-IdNr., ihrer Abgrenzung zur Steuernummer, zur USt-IdNr., zur IdNr. und zur bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, zur Mitteilung der W-IdNr. sowie zum Datenschutz. Außerdem wurden FAQ zum Thema W-IdNr. bereitgestellt.
...01.09.2024 WeiterlesenEntwurf zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung - Immobilien
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung für Sachverhalte im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht. Das Gesetz schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren in ganz Deutschland. Es schafft mehr Verbindlichkeit für eine schnelle und effiziente Digitalisierung der Verwaltung. Damit kommt es zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an Verwaltungsleistungen. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll zur Regel werden, die Verwaltungsdigitalisierung wird als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen verankert. Kernanliegen des Verordnungsentwurfs ist die Abbildung der Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz (GwG) zum Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien in den Meldetatbeständen der GwGMeldV-Immobilien. Hierfür sollen zwei neue Meldetatbestände geschaffen werden, die folgende Sachverhaltskonstellationen erfassen: Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Evaluierung der Meldetatbestände der GwGMeldV-Immobilien aufgegriffen und künftig Meldungen ausgeschlossen werden, die im Hinblick auf die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht werthaltig sind (Online-Meldung Bundesministerium der Finanzen; zum Verordnungsentwurf gelangen Sie > hier). (Onlinemitteilung Bundesministerium der Finanzen)
...28.08.2024 WeiterlesenMit dem Umzug Zeit und Steuern sparen
Für die neue Arbeitsstelle umziehen? Fast die Hälfte aller Beschäftigten kann sich das vorstellen - trotz Homeoffice. Vor sieben Jahren kam das gerade mal für halb so viele Beschäftigte infrage, heißt es in der jüngsten Jobstudie von Ernst & Young (EY). Da ist es gut zu wissen, dass insbesondere beruflich bedingte Umzüge beträchtlich Steuern sparen.
Allgemeine Umzugskosten
Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen zum einen die verfassungsrechtlich zwingend erforderliche Freistellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen trotz immer noch erhöhter Inflation eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung
...25.08.2024 Weiterlesen68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 waren einkommensteuerpflichtig
Durchschnittlicher Besteuerungsanteil seit 2015 um 13 Prozentpunkte gestiegen
Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,6 % oder 121.000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,9 % oder 17,7 Milliarden Euro. 68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (260,5 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 13 Prozentpunkte.
...22.08.2024 Weiterlesen10 lohnende Steuertipps für Angestellte
Arbeitnehmende können vieles rund um ihre Berufstätigkeit von der Steuer absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt zwar bei jedem Angestellten eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro automatisch pro Jahr, aber häufig kann diese durch einzelne größere Steuerposten, wie tägliches Homeoffice, einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern, eine teure Fortbildung oder einen beruflich veranlassten Umzug überschritten werden. Wer seine Ausgaben gegenüber dem Finanzamt nicht geltend macht, verzichtet in diesen Fällen auf eine Steuererstattung, welche durchschnittlich 1.095 Euro beträgt.
...22.08.2024 WeiterlesenFeiertagszuschläge - Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts
Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 01.08.2024 (Az. 6 AZR 38/24; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 11.01.2024 Az. 11 Sa 936/23) entschieden.
Der Kläger, dessen regelmäßiger Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen liegt, nahm auf Anordnung seines Arbeitgebers vom 01.11. bis 05.11.2021 an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil. Das auf den 01.11. fallende Hochfest Allerheiligen ist zwar nach dem Feiertagsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gesetzlicher Feiertag, nicht jedoch nach den für das Bundesland Hessen geltenden landesrechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund streiten die Parteien darüber, ob dem Kläger gleichwohl für die am 01.11.2021 von ihm in Hessen unstreitig erbrachte Arbeitsleistung Feiertagszuschläge zustehen. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Beklagten die Klage abgewiesen.
...21.08.2024 WeiterlesenEinführung der E-Rechnung ab 01.01.2025
Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 > (BGBl I 2024 Nr. 108) die Einführung der E-Rechnung beschlossen. Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer, die eine E-Rechnung ebenso zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr machen.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.
...18.08.2024 WeiterlesenEndspurt für die Steuererklärung 2023
Jetzt wird es höchste Zeit für die Steuererklärung für das Jahr 2023. Spätestens bis zum 02.09.2024 muss sie beim Finanzamt sein. Dieser Termin gilt für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. Das sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und inzwischen auch viele Rentnerinnen und Rentner.
Im Schnitt gibt es 1.063 Euro zurück
Die Steuererklärung macht zwar Mühe, zahlt sich aber für viele aus: Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) erhielten im Jahr 2020 von 25,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 12,9 Millionen im Schnitt 1.063 Euro Steuern erstattet.
...14.08.2024 Weiterlesen39 % der Ehepaare wählten 2020 die Steuerklassenkombination III und V
Ehepaare beziehungsweise in eine Lebenspartnerschaft eingetragene Paare entscheiden sich nach wie vor mehrheitlich für die Steuerklassenkombination III und V, wie die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020 zeigen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wählten von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit knapp 2,1 Millionen Paare (39 %) diese Steuerklassenkombination. Bei weiteren 1,3 Millionen Paaren (25 %) erzielte nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen und war entsprechend in Steuerklasse III eingruppiert. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige (36 %) waren in Steuerklasse IV eingetragen.
...13.08.2024 WeiterlesenSonnenkraft für Privathaushalte mit weniger Bürokratie
Sonne scheint hell und lange zur Sommersonnenwende und liefert viel kostenlose Energie aus dem Universum. Immer mehr davon wird in Privathaushalten für Elektroautos, Waschmaschine, Geschirrspüler, Computer und Co. benötigt. Klasse, wenn die Stromkosten gesenkt werden können, indem selbst Strom produziert wird. Im absoluten Aufwärtstrend sind Balkonkraftwerke. Speziell diese kleinen Photovoltaik (PV)-Anlagen am Balkon werden durch das in Kraft getretene Solarpaket 1 deutlich attraktiver.
Auch für Vermieter bzw. Mieter in Mehrfamilienhäusern wurden bürokratische Hürden abgebaut, um die Nutzung von PV-Anlagen zu fördern. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) fasst alle diesjährigen Neuerungen und Vorteile von PV-Anlagen für Verbraucher zusammen.
...12.08.2024 WeiterlesenEntwurf des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 sowie des Gesetzes zur Steuerfortentwicklung beschlossen (bisher 2. Jahressteuergesetz 2024)
Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) beschlossen. Mit diesen Gesetzentwürfen wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt.
Freistellung des Existenzminimums und Verbesserungen für Familien mit Kindern
...12.08.2024 WeiterlesenAnstieg des geerbten und geschenkten Vermögens 2023 auf neuen Höchstwert
Das Statistische Bundesamt (destatis) informiert in einer aktuellen Pressemitteilung, dass die im Jahr 2023 festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Beim übertragenen Betriebsvermögen ist ein Anstieg um 81,3 % festzustellen. Vermögensübertragungen durch Schenkungen nehmen dabei deutlich stärker zu als Übertragungen durch Erbschaften. Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 % auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14,0 % gesunken war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 % auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (-4,5 %) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (+24,9 %). Übertragenes Betriebsvermögen steigt im Vorjahresvergleich deutlich Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (+81,3 %). Darunter erhöhte sich das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro (sog. Großerwerbe) von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 und damit auf das Dreieinhalbfache des Vorjahrs (+257,3 %). Nachdem im Jahr 2022 deutlich weniger Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro als 2021 übertragen worden war, stieg dieses 2023 wieder an, erreichte aber nicht ganz das Niveau von 2021. Des Weiteren wurden im Jahr 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften i. H. von 10,3 Milliarden Euro (+ 19,5 %) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Milliarden Euro (+ 18,2 %) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (z. B. Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (+ 7,6 %). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Milliarden Euro blieb im Vorjahresvergleich unverändert. Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 124,4 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche und so weiter) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 121,5 Milliarden Euro. 44,7 % mehr übertragenes Vermögen durch Schenkungen und 2,4 % mehr durch Erbschaften Im Jahr 2023 wurden Vermögensübertragungen durch Schenkungen i. H. von 60,3 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 44,7 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg im Vorjahresvergleich beruht vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelt (+ 100,7 %). Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 15,7 Milliarden Euro fast vervierfacht (+ 273,3 %). Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 geschenktes Grundvermögen i. H. von 19,3 Milliarden Euro und damit 29,6 % mehr als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte übrige Vermögen stieg bei Schenkungen auf 15,3 Milliarden Euro (+ 13,0 %). Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % auf 61,2 Milliarden Euro zu. Hier wurden insbesondere 32,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+ 8,6 %) und 26,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+ 11,1 %) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 % auf 5,0 Milliarden Euro. Darunter stieg das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) von 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023. Methodische Hinweise: Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird i. d. R. keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die Daten werden in den Finanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung erhoben. Die dargestellten Werte fließen erst zu einem späteren Zeitpunkt als Steuereinnahmen zu. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet der Statistische Bericht “Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2023” > abrufbar. (Pressemitteilung Destatis Nr. 273/2024)
...06.08.2024 Weiterlesen