Kommunen erlassen Grundsteuerbescheide
Kommunen erlassen Grundsteuerbescheide auch, wenn ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt noch nicht abschließend bearbeitet ist.
Die Kommunen im Freistaat versenden aktuell die neuen Grundsteuerbescheide an Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Auch diejenigen, die beim zuständigen Finanzamt noch einen offenen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbetragsbescheid haben, bekommen von den zuständigen Kommunen neue Grundsteuerbescheide.
Aktuell häufen sich dazu Beschwerden in den Finanzämtern des Freistaats und im Thüringer Finanzministerium. Eigentümerinnen und Eigentümer, die fristgerecht Einspruch gegen die Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbetragsbescheide bzw. Grundsteuerwertbescheide) beim Finanzamt eingelegt und diesen mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet haben, gehen davon aus, dass ihnen keine neuen Grundsteuerbescheide zugestellt werden dürfen. Das ist jedoch falsch.
...12.02.2025 WeiterlesenNeue Regelung für Unterhaltszahlungen
Barzahlungen sind nicht mehr absetzbar Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Aufwendungen mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Jedoch ist das Absetzen an mehrere gesetzliche Bedingungen geknüpft. Zu den bisherigen Voraussetzungen, insbesondere der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, kam eine neue Auflage hinzu. Ab 1. Januar 2025 werden Unterhaltszahlungen vom Finanzamt nur noch anerkannt, wenn diese von einem Bankkonto überwiesen werden. Barzahlungen sind mit Jahresbeginn nicht mehr abzugsfähig. Unterhaltszahlungen sind absetzbar Für Kinder unter 25 Jahren besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern. Jedoch ist Kindesunterhalt bis zu diesem Alter nicht absetzbar, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Liegt Letzteres nicht vor, können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für Verwandte sowie Zahlungen für die Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim und für Ehegatten im In- und Ausland, für die nach deutschem Recht eine Unterhaltspflicht besteht. Solche Unterhaltszahlungen sind bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags absetzbar. Der Höchstbetrag für das Jahr 2025 liegt bei 12.096 Euro. Eine zumutbare Eigenbelastung, die sonst bei außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt wird, gibt es beim Unterhalt nicht. Ein Vermögen von über 15.500 Euro bei Unterhaltsbedürftigen kippt die Absetzbarkeit aber ganz. Eigene Einkünfte des Unterhaltsempfängers oder staatliche Fördermittel, z.B. Bafög, über 624 Euro im Jahr mindern den Höchstbetrag hingegen nur. Bei Verwandten oder Ehepartnern im Ausland kann der Höchstbetrag an die Verhältnisse im Wohnsitzstaat angepasst und gekürzt werden. Auswirkungen der Neuregelung Bisher konnten Unterhaltszahlungen auch in bar geleistet werden. Dies war bis zum Vierfachen des Nettolohns des Unterhaltszahlers möglich, ohne dass die strengen Nachweispflichten für Geldmittel galten. Gerade im Rahmen von Familienheimfahrten wurden die Nachweiserleichterungen in Anspruch genommen. So musste lediglich die Reise selbst in Form von Tickets oder Tankquittungen nachgewiesen werden. Insbesondere bei Besuchen des im Ausland ansässigen Ehepartners oder der im Haushalt des Ehepartners lebenden Kindern war die Mitnahme von Bargeld eine gängige Praxis. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden nur noch Banküberweisungen auf das Konto des Unterhaltsempfängers vom Finanzamt anerkannt. Die Möglichkeit, Barzahlungen abzusetzen, ist somit entfallen. Ziel ist, Unterhaltsleistungen besser nachvollziehen zu können und steuerlichen Missbrauch zu unterbinden. Ausnahmen können nur in besonderen Härtefällen gewährt werden, wenn außergewöhnliche Umstände, wie eine Kriegssituation im Wohnsitzstaat, eine Banküberweisung unmöglich machen. Unterhaltszahler sollten daher möglichst zeitnah auf Banküberweisungen umstellen. Einige Probleme lassen sich bereits durch die Einrichtung eines Dauerauftrags für Unterhaltszahlungen umgehen. Denn Unterhaltszahlungen für rückwirkende Zeiträume können beispielsweise nicht abgesetzt werden. Das Gesetz verlangt, dass Unterhaltsleistungen für einen Bedarfsmonat immer im Voraus geleistet werden. (Pressemitteilung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. vom 28.01.2025.)
...09.02.2025 WeiterlesenMitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.11.2024 - VI R 1/23 entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt. Der Klägerin wurde ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik ärztlich verordnet. Derartige Trainings werden von verschiedenen Betreibern, die entsprechend qualifiziertes Personal beschäftigen, angeboten. Die Klägerin entschied sich für das Training bei einem Reha-Verein, der die Kurse in einem für sie verkehrsgünstig gelegenen Fitnessstudio abhielt. Voraussetzung für die Kursteilnahme war neben dem Kostenbeitrag für das Funktionstraining und der Mitgliedschaft im Reha-Verein auch die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio. Letztere berechtigte die Klägerin allerdings auch zur Nutzung des Schwimmbads und der Sauna, sowie zur Teilnahme an weiteren Kursen. Die Krankenkasse erstattete lediglich die Kursgebühren für das Funktionstraining. Als Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigte das Finanzamt nur die Mitgliedsbeiträge für den Reha-Verein. Einen Abzug der Mitgliedsbeiträge für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastung lehnten das Finanzamt und auch das Finanzgericht ab. Der BFH hat die Vorentscheidung bestätigt. Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zählen grundsätzlich nicht zu den als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennenden zwangsläufig entstandenen Krankheitskosten. Denn das mit der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio einhergehende Leistungsangebot wird auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden zu steigern oder die Freizeit sinnvoll zu gestalten. Die Mitgliedsbeiträge sind der Klägerin auch nicht deshalb zwangsläufig erwachsen, weil sie dem Fitnessstudio als Mitglied beitreten musste, um an dem ärztlich verordneten Funktionstraining teilnehmen zu können. Die Entscheidung, das Funktionstraining in dem Fitnessstudio zu absolvieren, ist in erster Linie Folge eines frei gewählten Konsumverhaltens, das nach Auffassung des BFH eine steuererhebliche Zwangsläufigkeit nicht begründen kann. Zudem steht dem Abzug der Mitgliedsbeiträge der Umstand entgegen, dass die Klägerin hierdurch die Möglichkeit erhielt, auch weitere Leistungsangebote -jenseits des medizinisch indizierten Funktionstrainings- zu nutzen. Dies gilt auch dann, wenn die Klägerin -wie von ihr vorgetragen- hiervon keinen Gebrauch gemacht hat. (Pressemeldung des BFH vom 30. Januar 2025; zum Volltext des Urteils VI R 1/23 gelangen Sie hier> .)
...06.02.2025 WeiterlesenGesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im Februar 2025?
KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die KI-Verordnung der EU ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regelung für Künstliche Intelligenz.
Künstliche Intelligenz sicher anwenden
Der Einsatz von KI-Systemen bringt einige Vorteile. Dennoch müssen Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit bewahrt werden. Die KI-Verordnung der Europäischen Union verbietet deshalb bestimmte Arten von Anwendungen, die Grundrechte verletzen. Das schließt KI-Systeme ein, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen. Auch KI-basierte Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern oder Bewertung des sozialen Verhaltens gehören zu den verbotenen Praktiken.
...04.02.2025 WeiterlesenÜber acht von zehn Tarifbeschäftigten erhielten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie
Mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten (86,3 %) in Deutschland haben im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 eine > Inflationsausgleichsprämie erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Statistik der Tarifverdienste mitteilt, lag der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2.680 Euro. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelte es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden konnte. Die Steuerfreiheit dieser Sonderzahlung war eine Maßnahme des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise. Deutliche Unterschiede zwischen den Branchen Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhielten, gab es zwischen den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede: Die niedrigsten Prämien wurden im Baugewerbe mit durchschnittlich 1.103 Euro sowie im Handel mit durchschnittlich 1.419 Euro gezahlt, die höchsten in den Wirtschaftsabschnitten Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung sowie Erziehung und Unterricht mit jeweils 3.000 Euro. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Inflationsausgleichsprämien waren in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.976 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.942 Euro) vereinbart worden. Alle Tarifbeschäftigten im Wirtschaftsabschnitt Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung verfügten über einen > tariflichen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Auch viele Tarifbeschäftigte in den Wirtschaftsabschnitten Erziehung und Unterricht (99,3 %), Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (98,3 %) und Verarbeitendes Gewerbe (97,7 %) hatten einen Anspruch darauf. Im Gastgewerbe (11,6 %) und im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (12,2 %) profitierten anteilig die wenigsten Tarifbeschäftigten von einer Inflationsausgleichsprämie. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zur Inflationsausgleichsprämie untergliedert nach Regionen und Wirtschaftsabschnitten bieten die > Tabellen auf der Themenseite > “Tarifverdienste, Arbeitskosten” im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. (Destatis, Auszug aus Pressemitteilung Nr. 023 vom 17. Januar 2025)
...02.02.2025 WeiterlesenKein Arbeitslohn bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.11.2024 - VI R 21/22 entschieden hat, nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes).
Wird eine Mitarbeiterbeteiligung nicht zum Marktpreis übertragen, liegt der Vorteil in der gegenüber dem marktüblichen Preis bestehenden Verbilligung. Arbeitslohn setzt aber weiter voraus, dass der Vorteil dem Arbeitnehmer “für” seine Arbeitsleistung gewährt wird.
...29.01.2025 WeiterlesenBeantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2024: +13,8 % zum Vorjahresmonat
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2024 um 13,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Für das Jahr 2024 ergibt sich eine Zunahme um 16,8 % im Vergleich zu 2023. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
...26.01.2025 WeiterlesenBaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 Girokonto-Modellen
Am Mittwoch, den 15. Januar, startete die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Zahlungskonto (Girokonto): Der BaFin-Kontenvergleich zeigt erstmals übersichtlich die Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland. Damit unterstützt die neue Website Verbraucherinnen und Verbraucher bei der eigenverantwortlichen Entscheidung für ein Girokonto, das ihren Bedürfnissen entspricht.
Wer ein Girokonto sucht, das zu den eigenen Bedürfnissen passt, kann ab sofort ein neues Informationsangebot der BaFin nutzen. Die Finanzaufsicht bietet erstmals in Deutschland eine Website mit einer aktuellen Übersicht aller verfügbaren Girokonten für Privatpersonen. Insgesamt sind fast 6.900 unterschiedliche Kontenmodelle von rund 1.100 Anbietern enthalten, mit Informationen wie monatliche Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten sowie Haben- und Überziehungszinssätze.
...23.01.2025 WeiterlesenErstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.10.2024 - IX R 5/23 entschieden.
Die Klägerin musste aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers ihren Beruf aufgeben. Sie erhielt von der Versicherung des Schädigers jährlich ihren Verdienstausfallschaden ersetzt. Die Zahlungen musste sie als Entschädigung für entgehenden Arbeitslohn versteuern (§ 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes –EStG–). In den Streitjahren kam die Versicherung ihrer gesetzlichen Pflicht nach, die von der Klägerin in den Vorjahren bereits geleisteten Einkommensteuerzahlungen für die erhaltenen Entschädigungsleistungen zu erstatten. Das Finanzamt und das Finanzgericht waren der Ansicht, dass diese Erstattungen selbst der Einkommensteuer unterlägen. Die Klägerin meinte dagegen, es handele sich um einen Steuerschaden, dessen Ersatz keine Steuer auslöse.
...21.01.2025 WeiterlesenE-Rezept: Folgen für die Steuererklärung
Neue Regelungen für das E-Rezept Zum 1. Januar 2024 wurde das elektronische Rezept, abgekürzt E-Rezept, flächendeckend eingeführt. Gesetzlich Versicherte erhalten nun von Kassenärzten keine rosa oder grünen Rezepte in Papierform mit Verordnungen mehr. Stattdessen werden verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente digital verordnet. Die Daten können dann elektronisch von den Apotheken durch Vorzeigen der Krankenkassenkarte oder E-Rezept-App abgerufen werden, um die entsprechenden Medikamente an die Patienten auszuhändigen. Dieses neue Prozedere hat jedoch Auswirkungen auf die Nachweispflicht für das steuerliche Absetzen von Krankheitskosten. Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar Wer künftig in der Steuererklärung seine Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen möchte, steht vor einem Problem. Bisher mussten die ärztlichen Verordnungen beim Finanzamt eingereicht werden, wenn sie das Finanzamt anfordert. Dies ist jetzt aber nicht mehr möglich. Rechtzeitig zum Jahreswechsel hat sich die Finanzverwaltung zum Glück mit der Frage befasst, wie die künftige Nachweisführung für die Finanzämter aussehen soll. Neuregelung für künftige Steuererklärungen Anstatt von Papierrezepten können nun die gesammelten Kassenbelege der Apotheken oder Rechnungen von Online-Apotheken herangezogen werden. Dies ist aktuell der einzige Nachweis, der den Patienten bei Einlösung von E-Rezepten zur Verfügung steht. Künftig müssen jedoch auf dem Kassenbeleg zusätzlich zum Namen des Medikaments, dessen Preis und Zuzahlungsbetrag auch die Art des Rezepts und der Name der steuerpflichtigen Person zwingend vermerkt sein. Ausnahmeregelung für die Steuer 2024 Zugunsten aller Patienten hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 26.11.24 für das Jahr 2024 eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Diese besagt, dass das Finanzamt bei Belegen für das vergangene Jahr ausnahmsweise nicht beanstandet, wenn der Name des Steuerpflichtigen fehlt. Übergangsweise werden solche unvollständigen Kassenbelege für das Steuerjahr 2024 vom Finanzamt anerkannt. Dem Steuerabzug von Krankheitskosten steht somit nichts mehr im Weg. (Pressemitteilung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. vom 08.01.2025)
...19.01.2025 WeiterlesenBAföG und Minijob: Mehr Geld für Studierende und Schüler
Studierende sowie Schülerinnen und Schüler können einen Minijob ausüben und sich damit etwas hinzuverdienen. Seit dem Wintersemester bzw. dem Schuljahr 2024/2025 können Studierende und Schüler mehr verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Was es bei der neuen BAföG-Reform zu beachten gibt, erklären wir in diesem Beitrag. BAföG - Wer ist berechtigt? BAföG steht für > Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es regelt die finanzielle Unterstützung für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler. Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Die Förderung mit BAföG hängt von persönlichen Voraussetzungen ab. Dazu zählen beispielsweise das Alter, die Staatsangehörigkeit und das private Einkommen und Vermögen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das BAföG-Amt individuell im Einzelfall. BAföG-Reform 2024 - Welche Freigrenzen gelten für Studierende und Schüler? Bisher war der BAföG-Freibetrag nicht an den Mindestlohn angepasst. Dadurch konnten Studierende sowie Schülerinnen und Schüler die höhere Minijob-Verdienstgrenze nicht komplett nutzen, ohne dass das BAföG gekürzt wurde. Seit dem Schuljahr bzw. Wintersemester 2024/2025 Jahr gelten neue Freigrenzen beim Bezug von BAföG. Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde der Freibetrag auf die Verdienstgrenze von Minijobs erhöht. Seit dem 1. Januar 2025 können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler also 556 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Zukünftige Änderungen der Minijob-Verdienstgrenze wirken sich dann direkt auf den BAföG-Freibetrag aus. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler können so mehr Geld im Minijob verdienen und trotzdem BAföG erhalten. Minijob - Welche Möglichkeiten haben Studierende und Schüler? Viele Studierende sowie Schülerinnen und Schüler arbeiten in Minijobs. Sie möchten finanziell unabhängiger sein. Minijobs bieten dabei eine ideale Möglichkeit, um neben der Schule oder dem Studium flexibel Geld zu verdienen. Das Beste daran: Oft kann Einkommen ohne große Abzüge erzielt werden. Folgende Varianten kommen für einen Nebenjob in Frage: Viele Vorteile - Warum ist ein Minijob für Studierende und Schüler praktisch? Ein Minijob bringt viele Vorteile mit sich, die sowohl für Studierende als auch für Schülerinnen und Schüler attraktiv sind. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile auf einen Blick: Jobmöglichkeiten - Was sind die besten Minijobs für Studierende und Schüler? Ein Minijob erhöht nicht nur das Einkommen. Er bietet auch wertvolle Erfahrungen für die Zukunft. Viele Minijobberinnen und Minijobber berichten von positiven Effekten auf ihre persönliche Entwicklung und beruflichen Chancen. Auch das Zeitmanagement verbessert sich durch die Arbeit deutlich. Es gibt viele Beschäftigungen, die sich besonders gut für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler eignen. Typische Minijobs sind zum Beispiel: BAföG-Amt - Warum ist die Rücksprache mit dem BAföG-Amt wichtig? Vor dem Start eines Minijobs empfiehlt es sich, das zuständige BAföG-Amt zu kontaktieren. So lassen sich mögliche Auswirkungen auf die Förderung direkt klären. Weiterführende Informationen finden sich beim > Deutschen Studierendenwerk oder dem >Bundesministerium für Bildung und Forschung. (Magazin der minijob-zentrale, Beitrag vom 08.01.2025)
...15.01.2025 WeiterlesenVerfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sogenannten Bundesmodell, welches in der Mehrheit der Bundesländer zur Anwendung kommt, verfassungsgemäß ist.
In beiden Verfahren stritten die Beteiligten über die Bewertung von in Berlin belegenen Eigentumswohnungen. Eines der Verfahren war eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage. Von der Möglichkeit, mittels eines Verkehrswertgutachtens einen geringeren als den vom Finanzamt angenommene Verkehrswert nachzuweisen, haben die Kläger in beiden Verfahren keinen Gebrauch gemacht. Vielmehr haben sie unter anderem ausführlich allgemeine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzlichen Regelungen geltend gemacht.
...12.01.2025 Weiterlesen