"Hände weg" vom Ehegattensplitting!
Die Forderung aus den Reihen der Opposition nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen ist für den Bund der Steuerzahler nicht akzeptabel. Grund: Das Ehegattensplitting stellt keine beliebige Vergünstigung dar, die frei nach politischer Laune gestaltet werden kann.
Im Einzelnen: Die steuerliche Gleichbehandlung von Ehen ist notwendig. Das Ehegattensplitting sorgt für die steuerliche Berücksichtigung dieses Familienstandes. Für die Höhe der Steuerschuld eines Ehepaares darf es nämlich nicht darauf ankommen, ob einer allein das gesamte Familieneinkommen erwirtschaftet oder ob beide Ehegatten erwerbstätig sind. Eine Bewertung der eheinternen Verteilung der Aufgaben steht dem Staat nicht zu. Das würde er aber tun, wenn das Ehegattensplitting abgeschafft werden würde. Denn damit würden jene Ehen bestraft, bei denen ein Partner erwerbstätig ist und der andere den Haushalt versorgt und die Kinder erzieht. Für diese Eheleute würde die Familiensteuerbelastung nach der Abschaffung des Ehegattensplittings steigen. Dies wäre ungerecht und deshalb muss es auch weiterhin die Entscheidung der Eheleute sein, in welchem Umfang die Ehegatten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
...26.08.2013 Weiterlesen