Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab 01.01.2013 nur noch mit Authentifizierung
Bislang können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 01.01.2013 müssen (Vor-)Anmeldungen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zwingend authentifiziert übermittelt werden. Nicht authentifizierte (Vor-)Anmeldungen werden nur noch bis einschließlich 31.12.2012 von den Finanzämtern in Deutschland angenommen.
Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dieses erhält man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, sich schon jetzt zu registrieren und die Steuererklärungen authentifiziert zu übermitteln. Das Zertifikat kann auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.
...26.08.2013 WeiterlesenAb 2012 sind folgende Rechengrößen der Sozialversicherung vorgesehen:
West****OstMonatJahrMonatJahrBeitragsbemessungsgrenze allgemeine Renten-/ Arbeitslosenversicherung5.600 EUR67.200 EUR4.800 EUR57.600 EUR knappschaftliche Rentenversicherung6.900 EUR82.800 EUR5.900 EUR70.800 EUR Kranken-/Pflegeversicherung3.825 EUR45.900 EUR3.825 EUR45.900 EURVersicherungspflichtgrenze Kranken-/Pflegeversicherung4.237,50 EUR50.850 EUR4.237,50 EUR50.850 EURBezugsgröße in der Sozialversicherung2.625 EUR*31.500 EUR*2.240 EUR26.880 EUR
\* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
...26.08.2013 Weiterlesen1 %-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen
Der BFH hat mit Urteil vom 21.04.2010 VI R 46/08 entschieden, dass die 1 %-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken könne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Streitfall betrieb der Kläger eine Apotheke mit Arzneimittelherstellung und etwa 80 Mitarbeitern, darunter auch der Sohn des Klägers, der auch das höchste Gehalt aller Mitarbeiter erhielt. Im Betriebsvermögen befanden sich sechs Kraftfahrzeuge, die für betriebliche Fahrten zur Verfügung standen. Fahrtenbücher wurden nicht geführt. Im Anschluss an eine Lohnsteuerprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass der Sohn das teuerste der sechs betrieblichen Kraftfahrzeuge, einen Audi A8 Diesel, auch privat nutze, setzte dies als steuerpflichtigen Sachbezug mit der 1 %-Regelung an und erließ gegen den Kläger einen Lohnsteuerhaftungsbescheid.
...26.08.2013 Weiterlesen1 %-Regelung beim Bundesfinanzhof
Die Besteuerung von Firmenwagen steht auf dem Prüfstand. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt die Besteuerung von Firmenwagen nach der sog. 1 %-Regelung vom BFH überprüfen. Ein entsprechendes Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 51/11 anhängig. Betroffenen Steuerzahlern empfiehlt der BdSt, Steuerbescheide mit einem Einspruch anzufechten und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. Der geldwerte Vorteil kann dabei entweder mit der sog. Fahrtenbuchmethode oder pauschal nach der 1 %-Methode ermittelt werden. Basis für die Berechnung nach der 1 %-Regelung ist der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs. Häufig liegt der von den Kfz-Herstellern angegebene Bruttolistenpreis jedoch deutlich über den handelsüblichen Verkehrspreisen. Durch den Ansatz des höheren Bruttolistenpreises muss der Steuerzahler auch einen höheren geldwerten Vorteil versteuern. Mit diesem Musterverfahren lässt der BdSt nun prüfen, ob die Heranziehung des Bruttolistenneupreises rechtmäßig ist.
...26.08.2013 Weiterlesen"Praxisgebühr" nicht als Sonderausgabe abziehbar
Der BFH hat mit Urteil vom 18.07.2012 X R 41/11 entschieden, dass die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch, die sog. “Praxisgebühren” , nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG können Steuerpflichtige “Beiträge zu Krankenversicherungen” als Sonderausgaben abziehen. Darunter fallen jedoch nur solche Ausgaben, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen, also letztlich der Vorsorge dienen.
...26.08.2013 Weiterlesen"Hände weg" vom Ehegattensplitting!
Die Forderung aus den Reihen der Opposition nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen ist für den Bund der Steuerzahler nicht akzeptabel. Grund: Das Ehegattensplitting stellt keine beliebige Vergünstigung dar, die frei nach politischer Laune gestaltet werden kann.
Im Einzelnen: Die steuerliche Gleichbehandlung von Ehen ist notwendig. Das Ehegattensplitting sorgt für die steuerliche Berücksichtigung dieses Familienstandes. Für die Höhe der Steuerschuld eines Ehepaares darf es nämlich nicht darauf ankommen, ob einer allein das gesamte Familieneinkommen erwirtschaftet oder ob beide Ehegatten erwerbstätig sind. Eine Bewertung der eheinternen Verteilung der Aufgaben steht dem Staat nicht zu. Das würde er aber tun, wenn das Ehegattensplitting abgeschafft werden würde. Denn damit würden jene Ehen bestraft, bei denen ein Partner erwerbstätig ist und der andere den Haushalt versorgt und die Kinder erzieht. Für diese Eheleute würde die Familiensteuerbelastung nach der Abschaffung des Ehegattensplittings steigen. Dies wäre ungerecht und deshalb muss es auch weiterhin die Entscheidung der Eheleute sein, in welchem Umfang die Ehegatten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
...26.08.2013 Weiterlesen