Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
Der BFH hat mit Beschluss vom 30.06.2010 VI R 45/09 entschieden, dass Aufwendungen eines Polizeihundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund keine nicht abziehbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung, sondern in vollem Umfang Werbungskosten sind.
Der klagende Polizist führte einen landeseigenen Schutz- und Sprengstoffspürhund, den er selbst ausgebildet hatte. Zu seinen Pflichten gehörte auch die Versorgung des Hundes außerhalb der Dienstzeit. Hierfür erhielt der Polizist einen jährlichen Futterkostenzuschuss in Höhe von 792 Euro; außerdem wurde ihm täglich eine Stunde Dienstzeit angerechnet. Die private Nutzung des Hundes war dem Kläger untersagt. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger erfolglos Aufwendungen für den Diensthund in Höhe von rd. 3.400 Euro als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Das Finanzgericht gab der Klage in Höhe eines Betrags von ca. 2.400 Euro statt.
...26.08.2013 WeiterlesenAufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung
Mit Urteil vom 21.04.2010 VI R 66/04 hat der BFH in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Arztes für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs, der mit bestimmten Stundenzahlen auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung “Sportmedizin” angerechnet werden kann, zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, auch wenn der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten zulässt.
Im Streitfall ging es um den Abzug von Aufwendungen für die Teilnahme eines angestellten Unfallarztes an einem sportmedizinischen Wochenkurs am Gardasee als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 1&. Die Fortbildung, die von der Ärztekammer für den Erwerb der Zusatzbezeichnung “Sportmedizin” anerkannt wurde, war an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, worunter auch eine Teilnahme an den von der Ärztekammer anerkannten sportmedizinischen Kursen von insgesamt 120 Stunden Dauer fiel. Das Programm des Kurses sah in den frühen Morgenstunden und am späten Nachmittag Vorträge vor, während die Zeit von 9:15 bis 15:45 der Theorie und Praxis verschiedener Sportarten wie Surfen, Biken, Segeln, Tennis und Bergsteigen vorbehalten war.
...26.08.2013 WeiterlesenAufgabe bisheriger Rechtsprechung: Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter Sachlohn sein
Der BFH hat mit drei Urteilen vom 11.11.2010 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfreien Sachlohn aufgestellt.
In den vom BFH entschiedenen Streitfällen hatten Arbeitgeber etwa ihren Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich zu tanken oder die Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres Geburtstages Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten oder durften mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten dafür von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen. Während die Arbeitgeber diese Zuwendungen jeweils als Sachlohn beurteilten und angesichts der Freigrenze keine Lohnsteuer einbehielten, waren die Finanzämter auf Grundlage von Verwaltungserlassen von nicht steuerbefreitem Barlohn ausgegangen und hatten entsprechende Lohnsteuerhaftungs- und Nachforderungsbescheide erlassen. Darin waren sie von den Finanzgerichten bestätigt worden.
...26.08.2013 WeiterlesenAuch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen
Mieter erhalten im Frühjahr/Sommer regelmäßig die Betriebskostenabrechnung des vorangegangenen Jahres. Vor allem steigende Energiekosten haben in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass die zweite Miete immer höher ausfällt. Vielen Mietern ist nicht bewusst, dass sie Teile der Betriebskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen können.
In Betracht kommen beispielsweise Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Hausmeister, Winterdienst und Gartenpflege (haushaltsnahe Dienstleistungen) oder Wartungskosten für Aufzug, Heiztherme, Feuerlöscher und Kosten für den Schornsteinfeger (Handwerkerleistungen). Unabhängig vom eigenen Steuersatz kann jeder Steuerpflichtige seine Steuerlast um 20 % der angefallenen Kosten mindern. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen werden höchstens Aufwendungen in Höhe von 4.000 Euro im Jahr und bei Handwerkerleistungen höchstens in Höhe von 1.200 Euro jährlich steuerlich berücksichtigt. Die auf den einzelnen Mieter entfallenden Aufwendungen müssen entweder in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sein oder durch eine Bescheinigung des Vermieters nachgewiesen werden.
...26.08.2013 WeiterlesenAuch in unvollständiger Rechnung unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer führt zur Umsatzsteuerschuld
Der BFH hat mit Urteil vom 17.02.2011 V R 39/09 entschieden, dass der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers führen kann, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält.
Die Klägerin hatte in Rechnungen, die zwar keinen Lieferzeitpunkt und keine fortlaufende Rechnungsnummer, aber alle sonstigen Rechnungsmerkmale des § 14 Abs. 4 UStG aufwiesen, Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, obwohl sie die in den Rechnungen bezeichneten Lieferungen nicht ausgeführt hatte. Die Rechnungsempfängerin verwendete die Rechnungen zum Vorsteuerabzug. Das Finanzamt hielt die gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge für nach § 14c Abs. 2 UStG unberechtigt ausgewiesen und setzte in dieser Höhe Umsatzsteuer fest. Der Kläger war der Auffassung, eine solche Rechnung berechtige nicht zum Vorsteuerabzug und er dürfe deshalb nicht in nach § 14c Abs. 2 UStG Anspruch genommen werden. Die Klage hatte nur erstinstanzlich Erfolg. Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab.
...26.08.2013 WeiterlesenArbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer?
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung hat das FG Köln in seinem Urteil vom 19.05.2011 (Az.: 10 K 4126/09) entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden können.
Das FG stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009. Seinerzeit wurde das strikte Aufteilungsverbot des § 12 EStG bei sog. gemischt veranlassten Aufwendungen insbesondere in Hinsicht auf gemischt veranlasste Reisekosten gekippt. Nunmehr dürfen Aufwendungen aus sowohl beruflichem als auch privatem Anlass grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten/Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden. Die Finanzverwaltung hat dies zwischenzeitlich auch umgesetzt (vgl. BMF-Schreiben vom 06.07.2010, BStBl 2010 I S. 614). Was für Reisekosten gilt, ist nach Auffassung des FG Köln auch beim häuslichen Arbeitszimmer anwendbar.
...26.08.2013 WeiterlesenArbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen
Die private Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei gestellt. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschloss am 29.02.2012 , dass dies auch für vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer überlassene Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones und Tablets gelten soll. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde per Änderungsantrag in den Entwurf des neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Bundestags-Drucksache 17/8235) vom 21.12.2011 aufgenommen.
Die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten wurde mit der notwendigen Steuervereinfachung und der Schaffung von Heimarbeitsplätzen begründet.
...26.08.2013 WeiterlesenAnträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2012
Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem Wohnsitz-Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Durch die Eintragung des Freibetrages zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab und das monatliche Nettogehalt erhöht sich. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise das Elterngeld, auswirken.
Die gewohnte Lohnsteuerkarte auf farbigem Karton gibt es nicht mehr. Für 2012 müssen daher die Freibeträge grundsätzlich neu beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen. In diesen Fällen ist weiter ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ausreichend. Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene müssen nur dann neu beantragt werden, wenn sie nicht bereits in der neuen elektronischen Datenbank (ELSTAM) gespeichert sind (z. B. wenn das Gültigkeitsdatum für den Freibetrag abgelaufen ist). Die Speicherung der sog. Lohnsteuerabzugsmerkmale in der Datenbank ersetzt künftig die auf der alten Papier-Lohnsteuerkarte enthaltenen Informationen.
...26.08.2013 WeiterlesenAntrag auf Grundsteuer-Erlass bis zum 31.03.2011 stellen
Die Grundsteuer für bebaute Grundstücke kann teilweise erlassen werden, wenn der Rohertrag des Grundstücks z. B. aufgrund schwacher Mietnachfrage wesentlich, d. h. um mehr als 50 % gemindert ist (§ 33 Grundsteuergesetz).
Der Antrag muss bis spätestens 31.03.2011 gestellt werden - die Frist kann nicht verlängert werden.
...26.08.2013 WeiterlesenAnsprüche und Verpflichtungen einer auf das Leben eines Gesellschafters einer Personengesellschaft abgeschlossenen Lebensversicherung können Betriebsvermögen sein
Mit Urteil vom 03.03.2011 IV R 45/08 hat der BFH Folgendes entschieden:
Schließt eine Personenhandelsgesellschaft eine Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters ab, so können Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Vertrag dem Betriebsvermögen zuzuordnen sein, wenn der Zweck der Vertragsgestaltung darin besteht, Mittel für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen und das für Lebensversicherungen charakteristische Element der Absicherung des Todesfallrisikos bestimmter Personen demgegenüber in den Hintergrund tritt.
Der Anspruch der Gesellschaft gegen den Versicherer ist in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zum Bilanzstichtag zu aktivieren. Die diesen Betrag übersteigenden Anteile der Prämienzahlungen sind als Betriebsausgaben abziehbar.
...26.08.2013 WeiterlesenAnpassung von Mietverträgen bei Vermietung an Angehörige zum 01.01.2012
Nach Rechtslage bis zum 31.12.2011 wird die vergünstigte Vermietung an Angehörige steuerrechtlich nur dann vollumfänglich anerkannt, wenn die Miete mindestens 75 % bzw. bei positiver Überschussprognose, mindestens 56 % der ortsüblichen Miete beträgt.
Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (BGBl 2011 I S. 2131) wurde diese Grenze ab dem 01.01.2012 auf einheitlich 66 % festgelegt und es kommt hier nicht mehr auf eine positive Überschussprognose an.
Bei der Vermietung an Angehörige sollten aufgrund der Gesetzesänderung mit Beginn des neuen Jahres insbesondere Mietverträge angepasst werden, bei denen die Miete zurzeit zwischen 56 % und 66 % der ortsüblichen Miete liegt, um den ungekürzten Werbungskostenabzug zu erhalten.
...26.08.2013 WeiterlesenAnpassung streitanfälliger Gewinnabführungsverträge mit GmbHs bis spätestens Ende 2014
Durch die Zustimmung des Bundesrats zur Reform der Organschaft am 01.02.2013 wird der akribischen Suche der Finanzverwaltung nach Fehlern in Verlustübernahme-Klauseln insbesondere mit GmbHs zwar der Boden entzogen. Die Neuerungen sehen insoweit jedoch nicht nur Rechtssicherheit schaffende Vorgaben für zukünftige Abschlüsse oder Änderungen von Gewinnabführungsverträgen (GAV) vor. Sie machen auch die Prüfung sowie Anpassung von bestehenden Verträgen erforderlich.
Dynamischer Verweis erforderlich
Die Neufassung des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG sieht vor, dass in Vereinbarungen mit anderen Kapitalgesellschaften als Aktiengesellschaften über die Verlustübernahme ein ausdrücklicher Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorgesehen sein muss. Mit dieser gesetzlichen Klarstellung bleibt der Praxis zwar künftig kein Spielraum mehr für Formulierungsvarianten. Aber den bisherigen Turbulenzen, die in den Entscheidungen des BFH (Beschluss vom 28.07.2010 I B 27/10, geändert durch Korrekturbeschluss vom 15.09.2010 I B 27/10) sowie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.10.2010 mündeten, dürfte nunmehr ebenfalls ein Ende bereitet sein.
...26.08.2013 Weiterlesen