Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers
Der BFH hat mit Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09 entschieden, dass Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich verwendet wird.
Der Kläger unterrichtet an einer Realschule die Fächer Deutsch, Geschichte, Sozialkunde und Ethik. In seiner Einkommensteuererklärung machte er zunächst erfolglos Aufwendungen für Bücher und Zeitschriften geltend. Auf den Einspruch des Klägers ließ das FA pauschal 50 % der Ausgaben zum Werbungskostenabzug zu.
...26.08.2013 WeiterlesenBrennpunkt Abgeltungsteuer - Neue Streitfragen vor Gericht
Schneller, einfacher und gerechter sollte es mit der Abgeltungsteuer werden. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Abgeltungsteuer nicht so einfach funktioniert wie gedacht und teilweise noch gravierende Nachteile für die Steuerzahler bestehen. Der BdSt unterstützt daher zwei neue Musterverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht. Gegenstand der Verfahren ist die steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen bei Darlehen an nahe Angehörige bzw. an eine GmbH.
In einem Fall hatten die Eltern ihrem Sohn und den Enkelkindern ein Darlehen für die Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie gewährt. Der Darlehensvertrag war schriftlich abgeschlossen worden und beinhaltete eine fremdübliche Verzinsung. Die Eltern wollten die Zinseinnahmen mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz versteuern. Das Finanzamt wandte stattdessen den (höheren) persönlichen Steuersatz an. Hätten der Sohn und die Enkelkinder das Darlehen hingegen für eine Urlaubsreise verwendet, hätten die Zinseinnahmen bei den Eltern der günstigeren Abgeltungsteuer unterlegen und die Eltern rund 5.000 Euro Steuern gespart. Ob die steuerliche Behandlung der Zinseinnahmen bei den Eltern von der Verwendung des Darlehens abhängen darf, muss nun das Niedersächsische Finanzgericht klären (Az.: 15 K 417/10).
...26.08.2013 Weiterlesen
BMF: Kein Erlass von Nachzahlungszinsen für Rentner
Seit 2005 werden Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem höheren Anteil der Besteuerung unterworfen. Viele Rentenbezieher haben z. T. aus Unkenntnis der neuen Rechtslage ihre Einkommensteuer-Erklärung verspätet abgegeben. Dies führt regelmäßig zu einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen.
Hinzu kommt, dass die Finanzverwaltung mehrere Jahre brauchte, um die Rentenbezugsmitteilungen auszuwerten und dadurch der Zinsfestsetzungszeitraum nochmals verlängert wurde.
In einer Anfrage hat sich der Bund der Steuerzahler e. V. an das Bundesfinanzministerium gewandt, um anzuregen in diesen Fällen den Erlass der Zinsen großzügig zu prüfen.
...26.08.2013 WeiterlesenBMF-Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Hungerkatastrophe in Ostafrika
Durch die anhaltende Dürre sind in Ostafrika (Somalia, Äthiopien, Dschibuti und Uganda) Millionen von Menschen vom Hungertod bedroht.
Das BMF hat in diesem Zusammenhang verschiedene steuerliche Regelungen, wie z. B. vereinfachte Spendennachweise oder Erleichterungen bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, getroffen.
Die Maßnahmen gelten vom 01.07.2011 bis zum 31.12.2011.
Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie hier
...26.08.2013 WeiterlesenBMF veröffentlicht Anwendungsschreiben zu Beherbergungsleistungen
Nach anfänglichem Zögern hat das BMF nun einen erläuternden Erlass veröffentlicht und für die Praxis pragmatische Lösungen aufgezeigt.
Insbesondere folgende Punkte sind bemerkenswert:
Aus Vereinfachungsgründen wird es - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers - nicht beanstandet, wenn die im Schreiben unter Tz. 15 genannten, nicht begünstigten Leistungen bei Pauschalangeboten in der Rechnung zu einem Sammelposten (z. B. “Business-Package”, “Servicepauschale”) zusammengefasst werden und der darauf entfallende Entgeltanteil in einem Betrag ausgewiesen wird. Hierzu zählt das BMF auch die Abgabe eines Frühstücks. Dabei soll es ebenfalls nicht beanstandet werden, wenn der auf diese Leistungen entfallende Entgeltanteil mit 20 % des Pauschalpreises angesetzt wird.
...26.08.2013 Weiterlesen
Bilanzierung eines Bearbeitungsentgelts für einen Kredit
Der BFH hat mit Urteil vom 22.06.2011 I R 7/10 entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Darlehensnehmer ein bei Vertragsabschluss zu leistendes einmaliges Entgelt (“Bearbeitungsentgelt”) für ein betriebliches Darlehen sofort in voller Höhe steuermindernd absetzen kann.
Ein sofortiger Abzug ist danach möglich, wenn der Darlehensnehmer das gezahlte Entgelt nicht zurückverlangen könnte, falls der Darlehensvertrag vorzeitig beendet wird. Anders ist es aber, wenn die besagte vorzeitige Vertragsbeendigung ganz unwahrscheinlich ist, etwa weil vereinbart wurde, dass der Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Dann hat der Darlehensnehmer das Bearbeitungsentgelt mithilfe sog. aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf die gesamte Laufzeit des Darlehens zu verteilen und kann es nur in jährlichen Teilbeträgen steuermindernd absetzen.
...26.08.2013 WeiterlesenBig Brother-Gewinn einkommensteuerpflichtig
Mit Urteil vom 24.04.2012 IX R 6/10 hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass der Kläger als Gewinner (der 5. Staffel) des TV-Sendeformats Big Brother (BB) mit dem dort erzielten Projektgewinn in Höhe von 1 Mio. Euro einkommensteuerpflichtig ist.
Der Kläger schuldete wie alle anderen Kandidaten auch dem BB-Veranstalter seine ständige Anwesenheit im BB-Haus; er musste sich während seines Aufenthalts ununterbrochen filmen und belauschen lassen und nach Auswahl an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilnehmen. Dieses aktive wie passive Verhalten des Klägers hat der BFH auf der Basis des entgeltlichen Teilnahmevertrags als steuerpflichtige sonstige Leistung angesehen. Mit der Annahme des Projektgewinns hat der Kläger diesen seiner erwerbswirtschaftlichen und damit steuerrechtlich bedeutsamen Sphäre zugeordnet. Die Zufallskomponente in Gestalt der zwischenzeitlichen Publikumsvoten und des Schlussvotums des Publikums stellt sich auch und gerade als Bestandteil des Teilnahmevertrags und konkrete Ausgestaltung der vertraglich von vornherein eingeräumten Gewinnchance dar.
...26.08.2013 WeiterlesenBFH zur Besteuerung von Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach tatsächlicher Benutzung
Wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend mit der 1 %-Regelung besteuert, so erhöht sich der so ermittelte Betrag um monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn das Fahrzeug auch dafür genutzt werden kann. Der BFH bestätigte mit drei Urteilen vom 22.09.2010 seine Rechtsprechung vom April 2008, dass nämlich diese 0,03 %-Zuschlagsregelung in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur einen Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene Erwerbsaufwendungen darstellt und sie daher nur dann und insoweit zur Anwendung kommt, wie der Dienstwagen tatsächlich für solche Fahrten genutzt worden war.
...26.08.2013 WeiterlesenBFH hält allgemeine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für erforderlich
Die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist vom BFH trotz verfassungsrechtlicher Zweifel bislang als verfassungsgemäß beurteilt worden. Im Urteil vom 30.06.2010 II R 60/08 hat er daran jedenfalls für Stichtage bis zum 01.01.2007 festgehalten, aber zusätzlich darauf hingewiesen, dass das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), nicht vereinbar sei.
Zur Begründung führt der BFH aus, dass die Festschreibung der Wertverhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (01.01.1964) nur sachgerecht und aus verfassungsrechtlicher Sicht hinnehmbar sei, wenn der Hauptfeststellungszeitraum eine angemessene Dauer nicht überschreite. Die über mehr als vier Jahrzehnte unveränderte Einheitsbewertung des Grundbesitzes verfehle insbesondere die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Anforderungen an eine realitätsgerechte Bewertung. Auf unbegrenzte Dauer sei es auch nicht hinnehmbar, dass eine Wertminderung wegen Alters nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt (01.01.1964) ausgeschlossen werde. Ferner führe das jahrzehntelange Unterlassen einer flächendeckenden Grundstücksneubewertung zwangsläufig zu verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Defiziten beim Gesetzesvollzug, weil verfahrensrechtlich nicht sichergestellt werde, dass dem Finanzamt Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse bekannt werden.
...26.08.2013 WeiterlesenBFH erweitert die Möglichkeiten zur Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen
Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 21.09.2009 GrS 1/06 seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen geändert und deshalb Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen.
Im Streitfall hatte der Kläger, der im Bereich der Informationstechnologie beschäftigt und anschließend als “EDV-Controller” tätig war, eine Computer-Messe in Las Vegas besucht. Finanzamt (FA) und Finanzgericht (FG) waren der Auffassung, von den sieben Tagen des USA-Aufenthalts seien nur vier Tage einem eindeutigen beruflichen Anlass zuzuordnen. Deshalb seien nur die Kongressgebühren, Kosten für vier Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen für fünf Tage zu berücksichtigen. Das FG erkannte darüber hinaus auch die Kosten des Hin- und Rückflugs zu 4/7 als Werbungskosten an. Dagegen wandte sich das FA mit der Revision und machte geltend, die Aufteilung der Flugkosten weiche von der ständigen Rechtsprechung des BFH ab.
...26.08.2013 WeiterlesenBFH erleichtert den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteilen vom 11.11.2010 VI R 17/09 und VI R 16/09 entschieden, dass zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden muss. Der Nachweis kann vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden.
...26.08.2013 WeiterlesenBFH bejaht Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Anspruchs auf Teilerlass der Grundsteuer bei gemindertem Mietertrag
Der BFH hat mit Urteil vom 18.04.2012 II R 36/10 entschieden, dass die Neuregelung des Anspruchs auf Teilerlass der Grundsteuer bei einem geminderten Mietertrag durch das Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2794) und die Anwendung der Neuregelung bereits für das Jahr 2008 mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Nach § 33 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung bestand ein Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer bereits dann, wenn der tatsächliche Rohertrag aus der Vermietung oder Verpachtung eines bebauten Grundstücks in einem Jahr um mehr als 20 % niedriger als der normale Rohertrag war und der Steuerschuldner die Mindereinnahmen nicht zu vertreten hatte. Waren diese Voraussetzungen erfüllt, war die Grundsteuer in Höhe des Prozentsatzes zu erlassen, der vier Fünfteln des Prozentsatzes entsprach, um den der tatsächliche Rohertrag niedriger als der normale Rohertrag war. Nach der ab dem Jahr 2008 geltenden Neuregelung besteht ein Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer demgegenüber erst dann, wenn der tatsächliche Rohertrag in einem Jahr um mehr als 50 % niedriger als der normale Rohertrag ist. Zudem ist die Grundsteuer in diesem Fall nur in Höhe von 25 % zu erlassen. Wird überhaupt kein Rohertrag erzielt, ist die Grundsteuer in Höhe von 50 % zu erlassen.
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