Erbschaftsteuer: Keine Anrechnung von im Ausland auf dort angelegtes Kapitalvermögen gezahlter Erbschaftsteuer bei fehlendem Doppelbesteuerungsabkommen
Im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer, für die im Inland eine Anrechnung nicht vorgesehen ist, bleibt unberücksichtigt. Aus höherrangigem Recht ergibt sich kein Zwang zur Anrechnung. Dies hat der BFH mit Urteil vom 19.06.2013 II R 10/12 entschieden. Die Doppelbesteuerung muss aber unter Umständen durch Billigkeitsmaßnahmen gemildert werden.
Die Klägerin ist Miterbin ihrer im Jahr 2000 verstorbenen Großtante, die Kapitalvermögen (Bankguthaben und festverzinsliche Wertpapiere) u. a. in Frankreich angelegt hatte. Frankreich erhob für das dort angelegte Kapitalvermögen Erbschaftsteuer nach einem Steuersatz von 55 %. Im Inland unterfällt dasselbe Vermögen ebenfalls der Erbschaftsteuer. Eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Erbschaftsteuer war nicht vorgesehen. Weder greift die geltende Anrechnungsvorschrift, weil das Vermögen nach deutschem Recht zum Inlandsvermögen zählt, noch bestand ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf diesem Gebiet.
...26.08.2013 WeiterlesenErbschaftsteuer: Geschwister keine "Lebenspartner"
Nach derzeitigem Recht sind Geschwister als Erben der Steuerklasse II zuzuordnen. Wie der BFH mit Urteil vom 24.04.2013 II R 65/11 entschieden hat, ist diese Einordnung nicht zu beanstanden. Nach Auffassung des Gerichts besteht bei Geschwistern kein Anspruch auf eine Gleichbehandlung mit Ehegatten oder Lebenspartnern (Steuerklasse I), auch wenn die Erben (Geschwister) mit dem Bruder (Erblasser) eine Lebensgemeinschaft gebildet haben.
...26.08.2013 WeiterlesenEntwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
Im Rahmen eines Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes sind ab 2013 Erleichterungen für steuerbegünstigte Organisationen und ehrenamtlich Tätige geplant. Insbesondere gilt Folgendes:
Die sog. Übungsleiterpauschale soll von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben werden (§ 3 Nr. 26 EStG).
Für die Ehrenamtspauschale ist eine Erhöhung von 500 Euro auf 720 Euro vorgesehen (§ 3 Nr. 26a EStG).
Die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von Vereinen (§ 67a AO) wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.
...26.08.2013 Weiterlesen
Entwurf eines BMF-Schreibens zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Registrierkassen
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei mittels Registrierkassen gebuchten Geschäftsvorfällen mit Schreiben IV A 4 - S 0316/08/10004-05 herausgegeben.
Nähere Informationen und das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie hier.
...26.08.2013 WeiterlesenEntlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden
Nach dem Urteil des BFH vom 28.04.2010 III R 79/08 steht der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält.
Alleinstehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt ein Kind gehört, können bei der Einkommensteuerveranlagung den sog. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen (§ 24b EStG). Hält sich ein Kind in annähernd gleichem Umfang in den Haushalten seiner getrennt lebenden Eltern auf, kann nach Auffassung der Finanzverwaltung nur derjenige Elternteil den Entlastungsbetrag abziehen, dem das Kindergeld ausgezahlt wird. Hat dieser keine oder nur geringe Einkünfte, würde sich bei ihm der Entlastungsbetrag steuerlich nicht auswirken. Der BFH entschied dagegen, dass die alleinerziehenden Eltern - unter Umständen auch nachträglich - einvernehmlich bestimmen können, wer den Entlastungsbetrag geltend macht, es sei denn, ein Elternteil hat bei seiner Einkommensteuerfestsetzung oder durch Vorlage einer Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II bei seinem Arbeitgeber den Entlastungsbetrag bereits in Anspruch genommen. Der Entlastungsbetrag kann daher unabhängig davon, wem das Kindergeld ausgezahlt wird, von demjenigen Elternteil abgezogen werden, für den sich die größere Steuerersparnis ergibt. Nur wenn die Eltern sich nicht einigen können oder keine Bestimmung treffen, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Elternteil zu, der das Kindergeld erhält.
...26.08.2013 WeiterlesenEntlastungsbetrag auch für Verheiratete? - Beschwerde beim EuGH anhängig
Nach § 24b EStG können Alleinerziehende, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, einen Entlastungsbetrag i. H. von 1.308 Euro geltend machen, sofern keine weitere erwachsene Person dieser Haushaltsgemeinschaft angehört.
Sowohl der BFH (Az.: III R 4/05) und auch das BVerfG (Az.: 2 BvR 310/07) sehen in der Nichtgewährung des Entlastungsbetrags für verheiratete Eltern keine verfassungswidrige Benachteiligung. Mittlerweile wurde gegen diese Entscheidungen unter dem Aktenzeichen 45624/09 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.
...26.08.2013 WeiterlesenEntlastung für Arbeitnehmer mit Tücken
Arbeitnehmer könnten nach den Plänen im Jahressteuergesetz 2013 von Bürokratie entlastet werden. Danach sollen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte ab 2014 zwei Jahre lang gelten. Bislang müssen sie jährlich individuell neu beantragt werden. Fallen die Voraussetzungen nachträglich weg, soll nach dem Gesetzesentwurf die Pflicht bestehen, dies umgehend beim Finanzamt anzuzeigen. Änderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer können auch innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums angezeigt werden.
Zwar sind Bestrebungen nach Bürokratieabbau stets und so auch die geplante Neuerung zu begrüßen. Ob dies allerdings tatsächlich für alle Arbeitnehmer eine Erleichterung bedeutet, bleibt abzuwarten: Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) warnt davor, dass die Anzeige einer Änderung allzu leicht in Vergessenheit geraten und im Einzelfall zu einer erheblichen Steuernachzahlung nach dem zweiten Jahr führen kann.
...26.08.2013 WeiterlesenElektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Mit Urteil vom 14.03.2012 XI R 33/09 hat der BFH entschieden, dass die Verpflichtung des Unternehmers, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, verfassungsgemäß ist.
Seit dem 01.01.2005 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten; dann muss wie bisher eine Papiererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt muss dem Antrag entsprechen, wenn die elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, etwa weil die Schaffung der technischen Voraussetzungen nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Unternehmer nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.
...26.08.2013 WeiterlesenEinsprüche gegen Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer
Am 22.07.2013 anhängige Einsprüche gegen die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139b AO) oder die Speicherung der Daten im Sinne des § 139b Absatz 3 AO werden hiermit zurückgewiesen.
Gemäß § 347 AO ist ein Einspruch nur statthaft, wenn ein Verwaltungsakt angefochten oder der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt wird. Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 118 Satz 1 AO). Die Zuteilung der Identifikationsnummer regelt keinen Einzelfall und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Sie ist daher kein Verwaltungsakt. Gleiches gilt für die Speicherung von Daten (Randnummer 19 des o. g. BFHUrteils). Einsprüche, die sich gegen die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer oder die Datenspeicherung richten, sind daher nicht statthaft und somit unzulässig.
...26.08.2013 WeiterlesenEinsprüche gegen die Höhe des Zinssatzes bei Vollverzinsung werden zurückgewiesen
Die Finanzverwaltung hat Einsprüche gegen die Festsetzung der Zinsen nach § 233a AO per Allgemeinverfügung zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, der Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO verstoße gegen das Grundgesetz. Gegen diese Allgemeinverfügung kann nur Klage erhoben werden; ein Einspruch ist ausgeschlossen.
(Siehe gleichlautende Ländererlasse vom 09.01.2012)
...26.08.2013 WeiterlesenEinseitige Privilegierung von Elektrofahrzeugen fragwürdig
Einmal mehr ist die Politik dem Versuch erlegen, allgemeine Ziele mit Hilfe des Steuerrechts zu erreichen. So soll nunmehr im Jahressteuergesetz 2013 die sog. Nutzungsentnahme von Elektrofahrzeugen steuerlich begünstigt werden.
Hintergrund: Die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen sowie die Überlassung von Dienstfahrzeugen an Arbeitnehmer ist einkommensteuerpflichtig - je höher der Listenpreis, umso höher die Steuer. Aufgrund der komplizierten Technik sind Elektrofahrzeuge derzeit noch teurer als vergleichbare Fabrikate mit Verbrennungsmotor. Daher sollen künftig die Kosten für die Batterie des Elektrofahrzeugs für die Steuer außen vor bleiben.
...26.08.2013 WeiterlesenEinschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden
Mit zwei Urteilen vom 07.07.2011 (V R 41/09 und V R 42/09) hat der BFH den Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer, die Ehegatten bei der Errichtung eines sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäudes in Rechnung gestellt wird (sog. Seeling-Modell), eingeschränkt.
Beide Urteile betrafen denselben Fall. In der Sache V R 41/09 hatte die Ehefrau Klage erhoben, die zusammen mit ihrem unternehmerisch tätigen Ehemann ein gemischt genutztes Gebäude auf einem ihr und ihrem Ehemann jeweils zur Hälfte gehörenden Grundstück errichtet hatte. Von der Nutzfläche entfielen 41,50 % im Wesentlichen auf ein vom Ehemann unternehmerisch genutztes Büro, den Rest nutzten die Eheleute zu eigenen Wohnzwecken. Ihren hälftigen Miteigentumsanteil vermietete die Klägerin umsatzsteuerpflichtig an ihren Ehemann und machte aus den anteiligen Baukosten den Vorsteuerabzug geltend. Die Klage hatte keinen Erfolg. Der BFH wies die Revision der Klägerin als unbegründet zurück, weil sie mit der Vermietung des Miteigentumsanteils an ihren Ehemann nicht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne wirtschaftlich tätig sein konnte. Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache HE werden bei einer Miteigentümergemeinschaft die auf ein Arbeitszimmer entfallenden Räumlichkeiten an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer bis zur Höhe seines Miteigentumsanteils geliefert. Sie können daher insoweit nicht mehr Gegenstand einer Vermietung durch den anderen Gemeinschafter wie die Klägerin im Streitfall sein.
...26.08.2013 Weiterlesen