Doppelte Haushaltsführung - "eigener Hausstand" bei gemeinsamer Haushaltsführung von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern
Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient. Dies hat der BFH mit Urteil vom 16.01.2013 VI R 46/12 entschieden.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Keinen eigenen Hausstand unterhält nach der bisherigen Rechtsprechung z. B., wer in den Haushalt der Eltern eingegliedert ist, ohne die Haushaltsführung wesentlich mitzubestimmen. Das gilt insbesondere für junge Arbeitnehmer, die nach Beendigung ihrer Ausbildung, wenn auch gegen Kostenbeteiligung, weiterhin im Haushalt der Eltern ein Zimmer bewohnen.
...26.08.2013 WeiterlesenDienstwagenbesteuerung: BFH bestätigt mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung
Der BFH hat mit Urteil vom 09.03.2010 VIIIR 24/08 entschieden, dass die sog. 1 %-Regelung auch dann auf jedes vom Unternehmer privat genutzte Fahrzeug anzuwenden ist, wenn der Unternehmer selbst verschiedene Fahrzeuge zu Privatfahrten nutzt.
Führt der Steuerpflichtige kein Fahrtenbuch, so ist der private Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises zu bemessen. Fraglich war bis jetzt, ob die Regelung auf alle zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeuge einzeln, also mehrfach anzuwenden ist, wenn nur eine Person die Fahrzeuge auch privat nutzt.
...26.08.2013 WeiterlesenDienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt worden ist, nach der 1 %-Regelung zu bewerten. Dies hat der BFH in einer Reihe von Urteilen vom 21.03.2013 und 18.04.2013 entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung korrigiert. Bisher wurde in derartigen Fällen die tatsächliche private Nutzung des Fahrzeugs vermutet. Der Steuerpflichtige konnte die Vermutung unter engen Voraussetzungen widerlegen. Diese Möglichkeit ist nun entfallen.
...26.08.2013 WeiterlesenDie elektronische Lohnsteuerkarte startet erst 2013
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 01.01.2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens, also auch für das Jahr 2012, weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.
...26.08.2013 WeiterlesenDiätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Bei vielen Krankheiten geht es dem Patienten nur besser, wenn er neben der Behandlung mit Medikamenten seine Ernährung umstellt, z. B. bei Neurodermitis, Rheuma, Diabetes, Lebensmittelallergien, Zöliakie usw. Die (Mehr-)Kosten für eine spezielle Ernährung sind allerdings nur schwer zu belegen, insbesondere wenn nur ein Familienmitglied betroffen ist.
Der BFH hatte bereits mit Urteil vom 21.06.2007 III R 48/04 entschieden, dass sogar für Zöliakie-Patienten der Abzug von (Mehr-)Kosten für eine spezielle Ernährung ausgeschlossen ist. Diese Patienten leiden unter einer Gluten-Unverträglichkeit, die medikamentös nicht zu behandeln ist. Das Überleben sichert nur eine teure glutenfreie Ernährung. Das jedoch ist alles andere als einfach, denn Gluten befindet sich in sehr vielen Lebensmitteln. Da glutenfreie Lebensmittel teuer sind, geht diese Ernährung auch besonders ins Geld.
...26.08.2013 WeiterlesenDerzeit keine "Steueroasen"
Die große Koalition hatte zum Ende der letzten Legislaturperiode das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sowie ergänzend hierzu eine Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung erlassen. Diese Regelungen sehen vor, dass bestimmte steuerliche Vorschriften wie beispielsweise die Abgeltungsteuer und der Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug keine Anwendung finden, soweit Steuerpflichtige Geschäftsbeziehungen zu Staaten unterhalten, die nicht mit dem deutschen Fiskus durch die Erteilung von Auskünften zusammenarbeiten und dies auch nicht durch besondere Mitwirkungspflichten “ausgleichen”. Welche Staaten hierzu zählen, war bisher ungewiss, da weder das Gesetz noch die hierzu ergangene Verordnung diese ausdrücklich benennen.
...26.08.2013 WeiterlesenDepots und Konten bei verschiedenen Banken: Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2010 stellen
Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 hat den Steuerzahlern einen neuen jährlichen Stichtag beschert, den 15. Dezember. Bis zu diesem Stichtag können Anleger gegenüber ihrer inländischen Depotbank beantragen, dass diese für das ablaufende Kalenderjahr eine sog. Verlustbescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste ausstellt. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich, wenn Verluste und Gewinne des Anlegers, die er bei verschiedenen Banken erzielt hat, in der Einkommensteuererklärung verrechnet werden sollen.
Vor Einführung der Abgeltungsteuer bedurfte es einer solchen Bescheinigung nicht. Anleger verrechneten ihre Gewinne und Verluste aus Kapitaleinkünften automatisch in der jeweiligen Einkommensteuererklärung miteinander. Nach Einführung der Abgeltungsteuer erledigen dies jedoch in der Regel bereits die Banken. Doch was passiert, wenn jemand bei mehreren Banken Depots und/oder Konten hat? Wer bei einer Bank im Jahr 2010 Gewinne erzielt und bei einer anderen Bank Verluste gemacht hat, muss bis zum 15.12.2010 einen unwiderruflichen Antrag an die jeweilige Bank richten, wenn diese die Verluste bescheinigen soll.
...26.08.2013 WeiterlesenDepots und Konten bei verschiedenen Banken: Anforderung einer Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2011 möglich
Die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 hat einen neuen, jährlichen Stichtag gebracht: den 15. Dezember eines jeden Jahres. Bis zu diesem Stichtag kann der Anleger bei seiner inländischen Depotbank beantragen, ihm über nicht ausgeglichene Verluste eine sog. Verlustbescheinigung auszustellen. Nur so lassen sich Verluste bei der Bank A mit Gewinnen bei der Bank B verrechnen.
Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer (also vor 2009) konnten Anleger ihre Gewinne und Verluste aus Kapitaleinkünften in der Einkommensteuererklärung miteinander verrechnen. Dies erledigen nun in der Regel die Banken. Derjenige, der alle Depots und Konten bei einer Bank führt, braucht deshalb grundsätzlich nichts zu veranlassen. Anders ist die Situation für diejenigen, die Depots und Konten bei mehreren Banken unterhalten.
...26.08.2013 WeiterlesenDarlehenszinsen nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil vom 16.03.2010 VIII R 20/08 den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. Derartige nachträgliche Schuldzinsen waren nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH insbesondere bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie den Einkünften aus Kapitalvermögen einheitlich nicht als nachträgliche Werbungskosten abziehbar. Grund für diese Rechtsprechung war, dass ein Gewinn aus der Veräußerung der Einkunftsquelle bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. Kapitalvermögen grundsätzlich nicht steuerbar ist und die Zinsen in einen Zusammenhang mit der nicht steuerbaren Vermögensebene gestellt wurden.
...26.08.2013 WeiterlesenDachsanierung bei Mietimmobilie als nachträgliche Herstellungskosten
Der BFH hat mit Urteil vom 15. Mai 2013 IX R 36/12 entschieden, dass Aufwendungen für den Austausch eines undichten Flachdaches gegen ein Satteldach bei einem vermieteten Gebäude keine sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen, sondern nachträgliche Herstellungskosten sind.
Entscheidend für das Gericht war, dass durch die Maßnahme eine - wenn auch nur geringfügige - Vergrößerung der nutzbaren Fläche erfolgt ist. Im Streitfall konnte der dazugewonnene Dachraum nicht zu Wohnzwecken, sondern lediglich als Speicher/Abstellraum genutzt werden. Dem Gericht genügte dies, um eine “Erweiterung” des Gebäudes und damit nachträgliche Herstellungskosten anzunehmen.
...26.08.2013 WeiterlesenBundessteuerberaterkammer begrüßt Verabschiedung der PartGmbH
Nachdem der Bundestag bereits am 13.06.2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, passierte es am 05.07.2013 auch den Bundesrat. Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Monat in Kraft treten.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass der Gesetzgeber nach langem politischem Stillstand noch rechtzeitig den Weg für die Einführung der PartGmbB frei gemacht hat. “Mit der PartGmbB erhalten Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eine neue Gesellschaftsform, die die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit der Beschränkung der Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen verbindet. Damit schafft der Gesetzgeber eine attraktive Alternative zur englischen Limited Liability Partnership (LLP). Dies stärkt den Rechtsstandort Deutschland”, so der Präsident der BStBK, Dr. Horst Vinken.
...26.08.2013 WeiterlesenBundessteuerberaterkammer begrüßt Entlastungen beim handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahren
Der Deutsche Bundestag hat am 27.06.2013 die Neuregelung des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen. Die Bundessteuerberaterkammer hat diese Novellierung maßgeblich initiiert. Sie erreichte, dass das Ordnungsgeld von pauschal 2.500 EUR für kleinste Kapitalgesellschaften auf 500 EUR und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 EUR herabgesetzt wird, sofern die Kapitalgesellschaften ihren Pflichten zur Offenlegung der Bilanzen nach Ablauf der Frist, wenn auch verspätet, nachkommen.
Die BStBK begrüßt die explizite Regelung im Handelsgesetzbuch, die den Unternehmen zudem bei einem unverschuldeten Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Justiz wird zur Stärkung der Rechtssicherheit außerdem eine zweite gerichtliche Instanz eingerichtet.
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