Aktuelles

Gleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer Ehegatten gleichgestellt werden.

Bei der Erbschaftsteuer bedeutet dies insbesondere, dass der Lebenspartner künftig wie der Ehegatte nach der (günstigsten) Steuerklasse I besteuert wird. Der persönliche Freibetrag von 500.000 EUR entspricht bisher schon dem von Ehegatten.

Ferner soll der Erwerb eines Grundstücks durch den Lebenspartner - entsprechend der Regelung bei Ehegatten - von der Grunderwerbsteuer befreit werden.

Die Änderungen sollen ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 wirksam werden.

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Gewerbesteuerbescheide vorläufig

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvL 8/12) anhängig.

Wie die Finanzverwaltung mitteilt, werden Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Jahre ab 2008 mit Hinzurechnungen von Zinsen, Mieten und Pachten vorläufig durchgeführt (siehe gleichlautende Ländererlasse vom 30.11.2012).

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Gewerbesteuerbescheide mit Hinzurechnungen für Schuldzinsen, Mieten, Pachten usw. vorläufig

Die Finanzverwaltung teilt mit, dass Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrages für Erhebungszeiträume ab 2008 hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungsvorschriften nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d oder e GewStG (Schuldzinsen, Mieten, Pachten usw.) vorläufig durchzuführen sind.

(Siehe gleichlautende Ländererlasse vom 25.04.2013)

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Gesetzentwurf zur Anwendung des Splittingverfahrens usw. auf Lebenspartner

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach sämtliche einkommensteuerliche Vorschriften zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Hierzu gehört insbesondere das Splittingverfahren.

Diese Regelung soll in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen gelten.

(Siehe Bundestags-Drucksache 17/13870)

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Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten geplant

Es ist geplant, die Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung von bisher 5 Jahren an die steuerliche Festsetzungsfrist von 10 Jahren bei hinterzogenen Steuern anzugleichen.

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Gesetz gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche weiter vorantreiben. Die Selbstanzeige soll nur dann zu völliger Straffreiheit führen, wenn alles offengelegt wird. Damit will sie einen Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige ausschließen. Oft werden nicht alle Tatbestände der Steuerhinterziehung vollständig angezeigt. Vielmehr wird nur das offengelegt, was die Medien bekannt machen: Die Anzeigen beschränken sich dann ausschließlich auf das Herkunftsland der Datenträger und die dort genannten Geldinstitute.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sieht vor

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Geplante Steuervereinfachung belastet Berufspendler

Die geplanten Steuervereinfachungen 2011 sollen auch die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten/Betriebsausgaben neu regeln. Hier kann es zu Mehrbelastungen kommen.

Die von der Bundesregierung versprochene Entlastung der Steuerzahler kehrt sich damit ins Gegenteil. Deshalb muss der Gesetzentwurf dringend nachgebessert werden. Eine Anhebung der Entfernungspauschale ist dabei dringend geboten, fordert der Bund der Steuerzahler. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben nicht mehr eine taggenaue Günstigerprüfung, sondern nur noch eine jahresbezogene Günstigerprüfung durchgeführt wird. Nun soll nur noch jahresbezogen überprüft werden, ob die Entfernungspauschale oder die Angabe der tatsächlichen Kosten für die in Anspruch genommenen öffentlichen Verkehrsmittel für den Steuerzahler günstiger ist. Diese Regelung ist vor allem für die Finanzämter entlastend. In vielen Fällen führt sie bei den Steuerzahlern zu einer finanziellen Schlechterstellung.

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Geplante Reform der Selbstanzeige schießt über das Ziel hinaus

Steuerhinterziehung ist eine Straftat zu Lasten der Allgemeinheit, die konsequent zu verfolgen ist. Auf der anderen Seite muss aber dem Reuigen auch eine Rückkehr in die Ehrlichkeit ermöglicht werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerstraftaten hat sich in den vergangenen fast 100 Jahren hierbei außerordentlich bewährt und muss in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.

Die von Teilen der Politik geplanten Änderungen des Institutes der Selbstanzeige stellen sich bei genauerer Betrachtung zum Teil als nicht zielführend dar. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) lehnt diese Pläne daher ab.

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Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages auch nach Abschluss der Investition

Mit Urteil vom 17.01.2012 VIII R 48/10 hat der BFH entschieden, dass das Wahlrecht zur Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für eine „künftige“ Anschaffung i. S. des § 7g EStG auch noch nach Einlegung des Einspruchs ausgeübt werden kann.

Das Finanzgericht erkannte den Abzugsbetrag nicht an, weil der Steuerpflichtige die Investition vor Einreichung der Steuererklärung bereits getätigt hatte, ohne sie in der Erklärung geltend zu machen.

Dagegen hält der BFH die Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages für zulässig. Maßgeblich sei die Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres, für das der Abzugsbetrag geltend gemacht werden soll. Die aus dieser Sicht „künftige“ Anschaffung kann bei Abgabe der Steuererklärung für das Abzugsjahr zwischenzeitlich – wie im Streitfall – bereits erfolgt sein.

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Gelangensbestätigung – Auf der Zielgeraden!

Der jüngst veröffentlichte Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung des § 17a UStDV verspricht ein baldiges Ende der Unsicherheiten in der Praxis über den Nachweis von steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen. Neben der sog. „Gelangensbestätigung“ soll der Nachweis über das Gelangen des Gegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet zukünftig mit allen zulässigen Belegen geführt werden können. Unter weiteren Voraussetzungen werden beispielhaft andere Belegnachweise anerkannt, so unter anderem:

  • Versendungsbelege wie insbesondere der handelsrechtliche Frachtbrief,

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Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist nicht verfassungswidrig

Der BFH hat mit Urteil vom 30.03.2011 I R 61/10 entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter (sog. Auskunftsgebühren) nicht gegen das Grundgesetz verstößt. In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der BFH es mit Beschluss vom 30.03.2011 I B 136/10 als nicht ernstlich zweifelhaft angesehen, dass die Auskunftsgebühr auch verfassungsgemäß ist, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt (im Streitfall: 91.456 EUR) und soweit ihre Höhe sich nach der vom Finanzamt für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit richtet.

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Frühjahrsputz im Garten

Auch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Dann werden die Tage merklich länger, die Zugvögel kehren zurück und die Frühjahrsblüher zeigen sich in ihrer Pracht. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran.

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