Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 08.12.2011 VI R 18/11 entschieden, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die vom Arbeitgeber allgemein pauschal erbracht werden, nur dann nach § 3 b EStG steuerfrei sind, wenn sie nach übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung gem. § 41 b EStG geleistet werden. Eine solche Einzelabrechnung ist nach Auffassung des BFH grundsätzlich unverzichtbar. Auf diese Abrechnung kann im Einzelfall nur verzichtet werden, wenn die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zur Nachtzeit zu erbringen und die pauschal gezahlten Zuschläge so bemessen sind, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten auf das Jahr bezogen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen.
...26.08.2013 WeiterlesenParlament macht Weg frei für steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs zum Abbau der kalten Progression wurde heute vom Bundestag bestätigt. Stimmt auch der Bundesrat zu, wird ab dem 01.01.2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 % bleibt konstant.
Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen bedeutet dies eine gezielte Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zudem wird durch den Steuerprogressionsbericht, der dem Bundestag künftig alle zwei Jahre vorzulegen ist, systematisch und regelmäßig das Ziel, die kalte Progression konsequent zu bekämpfen, weiter verfolgt.
...26.08.2013 WeiterlesenNur selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
Mit Beschluss vom 14.04.2011 VI R 8/10 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen.
Im Streitfall lebte der pflegebedürftige (Pflegestufe III) Kläger in einem Pflegeheim. Die Aufwendungen hierfür wurden ihm teilweise durch die Beihilfe und die Pflegepflichtversicherung ersetzt. Er hatte außerdem eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Aus dieser Versicherung bezog er in den Streitjahren ein monatliches Pflegegeld. Das Finanzamt (FA) berücksichtigte die Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen, zog jedoch entgegen der von den Klägern durchgeführten Berechnung das von der Pflegezusatzversicherung erhaltene Pflegegeld ab. Die hiergegen erhobene Klage war erfolglos.
...26.08.2013 WeiterlesenNiedrigerer Rentenbeitrag ab 2013 geplant
Einer Veröffentlichung der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 % ab dem 01.01.2013 auf 19,0 % gesenkt werden soll.
Vorausberechnungen haben ergeben, dass die Rentenversicherung bis zum Ende des Jahres einen deutlichen Überschuss erzielen wird.
(Siehe im Einzelnen dazu www.bundesregierung.de)
...26.08.2013 WeiterlesenNiedersächsisches FG hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Der 7. Senat des Niedersächsischen FG hat am 21.08.2013 in dem Klageverfahren 7 K 143/08 entschieden, dass das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt wird, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) verfassungswidrig sind.
Aufgrund der verschiedenen Anrechnungsvorschriften bei der Festsetzung der Einkommensteuer - z.B. bei ausländischen Einkünften (§ 34c EStG) bzw. bei der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) - wird der Solidaritätszuschlag in unterschiedlicher Höhe bei gleichgelagerten Sachverhalten festgesetzt. Hierfür liegt nach Auffassung des vorlegenden Gerichts ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vor. Damit verstößt die Regelung gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG.
...26.08.2013 WeiterlesenNeuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige
Der Bundesrat hat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt. Danach treten bei der strafbefreienden Selbstanzeige in Hinterziehungsfällen (§ 371 AO) schärfere Regeln in Kraft. Eine wichtige Änderung ist, dass eine Straffreiheit bereits ab dem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht kommt, ab dem die Entdeckung droht. Für Hinterziehungsbeträge ab 50.000 Euro kann eine Strafverfolgung nur dann verhindert werden, wenn neben den hinterzogenen Steuern zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 5 % darauf entrichtet wird.
...26.08.2013 WeiterlesenNeuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig!
Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Eine unbeschränkte Abzugsmöglichkeit war darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 07.12.1& (BVerfGE 101, 297) die Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkung bejaht.
...26.08.2013 WeiterlesenNeues zum Vorsteuerabzug
In drei zeitgleich veröffentlichten Entscheidungen hat sich der BFH mit den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften (Urteil vom 09.02.2012 V R 40/10), beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen (Urteil vom 26.01.2012 V R 18/08 und mit dem Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten (Beschluss vom 22.12.2011 V R 29/10) befasst.
1. Hälftiger Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaften
Durch Urteil vom 09.02.2012 V R 40/10 hat der BFH entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen ist und die entgeltliche Leistungen nur als Nebenzweck erbringt, höchstens zum hälftigen Vorsteuerabzug aus den Gemeinkosten berechtigt sein kann. Er hat damit im Ergebnis das angefochtene Urteil des Finanzgerichts bestätigt. Der Streitfall betraf eine Holdinggesellschaft, die über einen umfangreichen Beteiligungsbesitz verfügte und daneben auch entgeltliche Dienstleistungen erbrachte. Das Finanzamt hatte der Holding einen Vorsteuerabzug von 75 % aus den Gemeinkosten zugebilligt. Die Klage, mit der die Holding den vollen Vorsteuerabzug begehrte, hatte keinen Erfolg.
...26.08.2013 WeiterlesenNeues Verfahren zur 1 %-Regelung bei Nutzungsüberlassung von Kfz anhängig
Die ohnehin kaum noch überschaubare Thematik der Behandlung von Kraftfahrzeugen wird um einen neuen Aspekt erweitert. Beim Niedersächsischen FG ist nunmehr ein Verfahren anhängig, in dem geprüft wird, ob die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG - sog. 1 %-Regelung) insoweit verfassungsmäßig ist, als die Nutzungsentnahme nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung - ohne Berücksichtigung etwaiger Rabatte - bemessen wird. Eine Entscheidung soll nach Auskunft des Gerichts noch in diesem Jahr erfolgen.
...26.08.2013 WeiterlesenNeues Musterverfahren zur Dienstwagenbesteuerung
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein neues Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Streitpunkt ist wieder einmal die Besteuerung eines Dienstwagens.
Der Steuerzahler hatte von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Dieses Fahrzeug durfte er auch privat benutzen. Der private Nutzungsvorteil wurde mit der sogenannten 1 %-Methode besteuert. Weil der Steuerzahler das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hatte, erhob das Finanzamt einen Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer. Entsprechend der gesetzlichen Regelung unterstellte das Finanzamt dabei, dass der Steuerzahler das Fahrzeug täglich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hatte. Tatsächlich benutzte der Steuerzahler das Fahrzeug aber nur an wenigen Tagen im Monat für die Fahrt zur Arbeit. Der Steuerzahler beantragte daher, den Zuschlag nur entsprechend der tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorzunehmen. Obwohl es zu dieser Frage bereits eine Entscheidung des BFH gibt, schaltete das Finanzamt auf stur. Der BFH hatte bereits im Jahr 2008 entschieden, dass bei gelegentlicher Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte taggenau abzurechnen ist und nicht pauschal für den ganzen Monat. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung erkennt die Finanzverwaltung nicht an und hat einen entsprechenden Nichtanwendungserlass veröffentlicht (BMF vom 12.03.2009 - IV C 5 - S 2334/08/10010). Der betroffene Steuerzahler musste daher erneut klagen und hat beim Niedersächsischen Finanzgericht Recht bekommen (Az.: 14 K 60/09). Diese Entscheidung will das Finanzamt so nicht gelten lassen und hat den BFH angerufen (Az.: VI R 67/10).
...26.08.2013 WeiterlesenNeues Musterverfahren zur Anerkennung von Kosten für ein Erststudium
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein neues Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster. Hier soll die Frage geklärt werden, ob die Kosten eines typischen Erststudiums im Anschluss an das Abitur, den Wehrdienst, den Zivildienst oder ein soziales Jahr als Werbungskosten einzuordnen sind (FG Münster, Az.: 11 K 4489/09 F).
Die Klägerin hatte ein duales Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und wollte die Aufwendungen für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt wollte die Kosten allerdings nur als Sonderausgaben berücksichtigen. Diese sind auf maximal 4.000 Euro im Jahr begrenzt und können auch nur die Steuerlast im Jahr ihrer Entstehung mindern. Während des Studiums hatte die Klägerin jedoch nur geringere Einnahmen erzielt, sodass der Sonderausgabenabzug wirkungslos blieb.
...26.08.2013 WeiterlesenNeue Sachbezugswerte ab 2013
Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Bundesrats-Drucksache 673/12) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2013 insgesamt 224 EUR (bis 2012: 219 EUR) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
Frühstück: 48 EUR
Mittag-/Abendessen (jeweils): 88 EUR monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 2,93 EUR (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,60 EUR (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.
...26.08.2013 Weiterlesen