Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen bei privat Versicherten
Die steuerliche Berücksichtigung der Krankenkassenbeiträge hat sich ab dem Jahr 2010 grundlegend verändert. Dies bedeutet auch, dass privat Versicherte genau überprüfen müssen, ob die Beitragsrückerstattung oder die steuerliche Auswirkung des nahezu vollständigen Abzugs der zunächst geleisteten Krankenkassenbeiträge günstiger ist.
Viele privat Versicherte entscheiden im Dezember, ob sie die im Jahr angefallenen Arzt- und Arzneikosten bei der Krankenkasse geltend machen oder selbst tragen und dafür eine Beitragsrückerstattung beanspruchen. Bereits bei einer überschlägigen Berechnung zeigt sich oftmals, dass es günstiger ist, auf die Beitragsrückerstattung zu verzichten. Sind beispielsweise für Arztbesuch und Medikamente im Jahr 1.700 Euro angefallen und kann sich der Versicherte aussuchen, ob er diese Kosten bei seiner Krankenkasse geltend macht oder nicht, zeigt sich folgendes Ergebnis:
...26.08.2013 WeiterlesenRentner weiter im Visier des Finanzamts
In der Vergangenheit wurden die Steuerakten von Bürgern zumeist nach dem Eintritt in den Ruhestand geschlossen. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 sind wieder mehr Rentner von der Besteuerung betroffen. Zahlungen aus Rentenkassen und Versorgungswerken berücksichtigte das Finanzamt zuvor meist nur mit 27 %, nunmehr sind es mindestens 50 % und damit fast das Doppelte. Allein im Jahr 2005 rutschten rund 1,3 Mio. Ruheständler erstmals in die Steuerpflicht.
Die Rentenversicherungsträger sind heute verpflichtet, die Höhe der Renten in Form von sog. Rentenbezugsmitteilungen automatisch online an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg an der Havel mitzuteilen. Diese gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden Information an den Fiskus, was sie seit 2005 an ihre Empfänger ausbezahlen, betrifft nicht nur öffentliche und private Rentenkassen und Versorgungswerke, sondern auch private Lebensversicherer.
...26.08.2013 WeiterlesenRentenbesteuerung: Musterverfahren zum Zinserlass aus Billigkeitsgründen
Im Zusammenhang mit der neu geregelten Besteuerung von Renten seit 2005 setzen Finanzämter bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen häufig neben Steuernachforderungen auch Nachzahlungszinsen gegenüber den Rentnern fest. So können sich für betroffene Rentner ggf. hohe Nachzahlungen für mehrere Jahre ergeben.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. führt derzeit ein Musterverfahren gegen die Ablehnung des Erlasses von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen durch die Finanzbehören (anhängig beim FG Düsseldorf, Az.: 12 K 2776/12 AO).
...26.08.2013 WeiterlesenRegelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer
Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2010 VI R 35/08 entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt und damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
Im Streitfall war der Kläger in einem Hafengebiet als Leiharbeitnehmer bei einem Unternehmen beschäftigt, das seine Bediensteten verschiedenen anderen Betrieben im Hafengebiet jeweils kurzfristig entsprechend deren Bedarf überlassen hatte. Der Kläger begehrte bei seiner Einkommensteuerveranlagung die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen. Das Finanzamt lehnte dies ebenso ab wie das Finanzgericht.
...26.08.2013 WeiterlesenRegelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing
Der BFH hat mit Urteil vom 09.02.2012 VI R 22/10 entschieden, dass ein ehemaliger Postbeamter, der unter Wahrung seines beamtenrechtlichen Status am bisherigen Tätigkeitsort vorübergehend einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen wird, für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der Beschäftigungsstelle nur die Pendlerpauschale geltend machen kann.
Der Kläger war als Beamter bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt, einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost. Ihm wurde für die Zeit vom 01.12.2008 bis zum 30.06.2010 eine Tätigkeit in einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen. Dieses Tochterunternehmen war gegründet worden, um den Bereich, in dem der Kläger bisher beschäftigt war, aus der Deutschen Telekom AG auszulagern. Die Tätigkeitsstätte des Klägers blieb unverändert. Der Kläger machte geltend, dass er nach der Ausgliederung nicht mehr an einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte beschäftigt sei. Er begehrte deshalb den vollen Abzug seiner Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und Beschäftigungsstätte sowie Verpflegungsmehraufwand.
...26.08.2013 WeiterlesenRegelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten - Auswärtstätigkeit beim Einsatz in verschiedenen Filialen
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteilen vom 09.06.2011 VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann und damit das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht. Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG, das “Aufsplitten” der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind damit künftig entbehrlich.
...26.08.2013 WeiterlesenRegelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung
Der BFH hat in seinen Urteilen zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten vom 09.06.2011 VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben kann (Rechtsprechungsänderung). In Fällen, in denen bisher mehrere regelmäßige Arbeitsstätten angenommen wurden, ist die Entfernungspauschale nunmehr nur für Fahrten zwischen Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte anzusetzen; für die übrigen Fahrten können Werbungskosten nach den Grundsätzen einer Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden.
...26.08.2013 WeiterlesenRechengrößen der Sozialversicherung 2013
Nach der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen ergeben sich für 2013 folgende Werte:
West****OstMonatJahrMonatJahrBeitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung5.800 EUR69.600 EUR4.900 EUR58.800 EUR knappschaftliche Rentenversicherung7.100 EUR85.200 EUR6.050 EUR72.600 EUR Arbeitslosenversicherung5.800 EUR69.600 EUR4.900 EUR58.800 EUR Kranken- und Pflegeversicherung3.937,50 EUR47.250 EUR3.937,50 EUR47.250 EURVersicherungspflichtgrenzeKranken- undPflegeversicherung4.350 EUR52.200 EUR4.350 EUR52.200 EURBezugsgröße in derSozialversicherung2.695 EUR32.340 EUR2.275 EUR27.300 EUR
Der Bundesrat erteilte der Verordnung am 23.11.2012 seine Zustimmung.
...26.08.2013 WeiterlesenPrivate PKW-Nutzung: Einzelbewertung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat jetzt zu Urteilen des BFH Stellung genommen, wonach der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils bei PKW-Überlassung nur nach den tatsächlichen Fahrten vorzunehmen ist.
Die Verwaltung will die neue Rechtsprechung grundsätzlich ab 2011 anwenden, davor in allen noch offenen Fällen. Der Lohnsteuerabzug bis einschließlich 2010 ist nicht zu ändern.
Ab 2011 kann der Zuschlag im Lohnsteuerabzugsverfahren vom Arbeitgeber statt mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer mit lediglich 0,002 % pro tatsächlicher Fahrt ermittelt werden, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklärt, an welchen Tagen im Einzelnen er das betriebliche Kfz tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat; die Angaben sind als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren. Ein Wechsel auf dieses Verfahren während des Jahres 2011 ist möglich.
...26.08.2013 WeiterlesenPrivat veranlasste Kosten für "umgekehrte" Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung nicht abziehbar
Der BFH hat mit Beschluss vom 02.02.2011 VI R 15/10 entschieden, dass Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts berufstätigen Ehegatten zumindest dann nicht als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehbar sind, wenn die Besuchsreisen privat veranlasst waren.
In dem vom BFH entschiedenen Fall, lebten die Ehegatten (Kläger) gemeinsam in der Stadt X. Die Klägerin war in der Stadt Y als Angestellte tätig und führte dort einen weiteren Haushalt. An den Wochenenden reiste die Klägerin in der Regel nach X. Jedoch besuchte der Kläger die Klägerin auch mehrfach in Y, und zwar nicht etwa wegen einer beruflichen Verhinderung der Klägerin, sondern aufgrund privater Entscheidungen der Ehegatten. Das Finanzamt erkannte die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung im Wesentlichen an. Allerdings ließ es die Reisekosten des Klägers für Besuche in Y nicht zum Werbungskostenabzug zu.
...26.08.2013 WeiterlesenPflicht zur Abgabe der Anlage EÜR beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage
Der BFH hat mit Urteil vom 16.11.2011 X R 18/09 entschieden, dass Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, verpflichtet sind, der Einkommensteuererklärung (seit 2005) eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Dieser Vordruck - von der Finanzverwaltung als Anlage EÜR bezeichnet - sieht eine standardisierte Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen und -ausgaben vor, die zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten führen soll.
Geklagt hatte ein Schmied. Er hatte seiner Steuererklärung die von einem großen deutschen Buchführungsunternehmen erstellte Gewinnermittlung beigefügt und argumentiert, zu mehr sei er nicht verpflichtet. Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR ist nicht im Einkommensteuergesetz geregelt, sondern in § 60 Abs. 4 EStDV. Das Finanzgericht hatte der Klage stattgegeben. Es sei nicht ausreichend, dass nur der Verordnungsgeber, nicht aber der Parlamentsgesetzgeber tätig geworden war. Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR sei daher nicht wirksam begründet worden.
...26.08.2013 WeiterlesenPauschalsteuer auf Geschenke an Kunden und Geschäftsfreunde
Beim BFH ist ein Verfahren (Az.: VI R 52/11) zu der Frage anhängig, ob auch Geschenke an Nichtarbeitnehmer (wie z. B. Kunden) bis 35 Euro der Pauschalversteuerung des § 37b EStG unterliegen, was der derzeitigen Praxis entspricht. Entsprechende Fälle können durch Einspruch offengehalten und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).
Eine Erleichterung zeichnet sich für Geschenke anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag, Hochzeit) ab. Entsprechende Sachzuwendungen an Kunden oder Geschäftsfreunde bis zur Höhe von 40 Euro gelten als “Aufmerksamkeit” und sollen künftig - wie bei Zuwendungen an Arbeitnehmer - steuerfrei sein. Eine Änderung des bundesweit geltenden Anwendungserlasses hierzu ist vorgesehen.
...26.08.2013 Weiterlesen