Aktuelles

Ausländische Betriebsstättenverluste dürfen nur ausnahmsweise berücksichtigt werden

Der I. Senat des BFH hat in zwei Urteilen vom 09.06.2010 I R 100/09 und I R 107/09 darüber entschieden, wann ausländische Betriebsstättenverluste “final” sind und deshalb im Inland abgezogen werden können. Erwirtschaftet ein inländischer Steuerpflichtiger aus einer ausländischen Betriebsstätte Verluste, dann kann er diese negativen Einkünfte im Inland mit steuerpflichtigen positiven Einkünften regelmäßig nicht ausgleichen. Hat Deutschland mit dem Betriebsstättenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, sind die betreffenden negativen Einkünfte nämlich ebenso wie positive ausländische Einkünfte im Inland üblicherweise steuerfrei. ...

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Ausbildungsfreibetrag verfassungskonform

Der BFH hat im Urteil vom 25.11.2010 III R 111/07 entschieden, dass der Mehrbedarf, der Eltern für den Unterhalt eines auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachten volljährigen Kindes entsteht, in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt wird. Ein Ehepaar, dessen Tochter auswärts an einer Universität studierte, machte in einem finanzgerichtlichen Verfahren gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 erfolglos verfassungsrechtliche Bedenken geltend gegen die Höhe des in § 33a Abs. 2 EStG vorgesehenen Freibetrags von 924 Euro, der den Sonderbedarf für auswärts studierende Kinder abgelten soll. ...

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Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Schiffsfonds sind nicht sofort abziehbar

Mit Urteil vom 14.04.2011 IV R 8/10 hat der BFH entschieden, dass Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten eines in der Rechtsform einer GmbH Co. KG geführten Schiffsfonds in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (Tankschiff bzw. Containerschiff) zu behandeln sind. Angesichts des hohen Kapitalbedarfs für den Erwerb und Betrieb eines hochseetauglichen Tank- oder Containerschiffs wird das dafür notwendige Eigenkapital häufig von einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) eingeworben, an der sich Kapitalanleger als Kommanditisten beteiligen. ...

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Aufwendungen für Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise können Werbungskosten sein

Mit Urteil vom 21.04.2010 VI R 5/07 hat der BFH entschieden, dass Reisekosten nur dann in Werbungskosten und Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen sind, wenn die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge objektiv voneinander abgegrenzt werden können. Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab kommt dafür vor allem das Verhältnis der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile in Betracht. Im Streitfall ging es um den Abzug der Aufwendungen, die einer Gymnasiallehrerin für Englisch und Religion anlässlich einer achttägigen Fortbildungsreise für Englischlehrer nach Dublin, Irland, entstanden waren. ...

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Aufwendungen für Integrationskurs "Deutsch" als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Wer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet ist, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Das FinMin Schleswig-Holstein (Erlass vom 27.05.2010 - VI 314 - S - 2284 - 176) weist auf die Zwangsläufigkeit solcher Schulungskosten hin. Das Zuwanderungsgesetz sieht derzeit für Neuzuwanderer bzw. bereits hier lebende ausländische Mitbürger sog. Integrationskurse vor (rd. 630 Unterrichtsstunden). Diese stellen ein Grundangebot des Bundes dar und sollen nicht nur ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, sondern auch der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland vermitteln. ...

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Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Der BFH hat mit Urteil vom 16.12.2010 VI R 43/10 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG abgezogen werden können. Im Streitfall war der Ehemann wegen einer inoperablen organisch bedingten Sterilität zeugungsunfähig, sodass sich die Eheleute entschlossen hatten, ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung mit Samen eines anonymen Spenders zu verwirklichen (heterologe künstliche Befruchtung). ...

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Aufwendungen für Erststudium - Ruhen des Verfahrens möglich

Derzeit können Kosten für ein typisches Erststudium nur begrenzt bis zur Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass ein Verfahren vor dem BFH zur Anerkennung entsprechender Aufwendungen als Werbungskosten anhängig ist (Az.: VI R 7/10). Damit besteht ein Rechtsanspruch auf das Ruhen des Einspruchs bis zur Entscheidung des BFH. ...

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Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Der BFH hat mit Urteil vom 02.09.2010 VI R 11/09 entschieden, dass Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG abgezogen werden können. Die Ehefrau des Klägers wurde wegen einer schweren Krebserkrankung der Bauchspeicheldrüse operiert. Im Anschluss an die Operation unterzog sie sich einer immunbiologischen Krebsabwehrtherapie mit Ukrain. Das Präparat ist weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern als Arzneimittel zugelassen. Zu der alternativen Krebsabwehrtherapie hatte der Hausarzt, ein Facharzt für Allgemeinmedizin, Chirotherapie und Naturheilverfahren, geraten, da eine konventionelle Chemotherapie wegen des geschwächten Gesundheitszustandes der Patientin und einer Tumorkachexie nicht möglich sei. ...

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Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung

Der BFH hat mit Urteilen vom 29.03.2012 VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10 entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbstgenutzten Wohngebäudes, nicht aber die Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können. Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. ...

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Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen

Mit Urteil vom 30.06.2011 VI R 14/10 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen sein können. Anders als bei typischen Unterhaltsaufwendungen kommt ein Abzug aber nur in Betracht, soweit die außergewöhnlichen Belastungen den Betrag der sog. zumutbaren Belastung überschreiten. Im entschiedenen Fall hatte das Sozialamt die Klägerin auf Erstattung von 1.316 Euro für die Unterbringung ihres nach einem Schlaganfall pflegedürftigen Vaters (Pflegestufe II) in einem Altenpflegeheim in Anspruch genommen. ...

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Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

Mit Urteil vom 12.05.2011 VI R 37/10 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist. Im Streitfall wechselte der Sohn der Kläger, bei dem ein Intelligenzquotient von 133 festgestellt worden war, von der zweiten in die vierte Grundschulklasse. Anschließend besuchte er ein Gymnasium. Aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten empfahl sowohl der Allgemeine Sozialdienst als auch die Hausärztin des Kindes den Besuch einer Hochbegabtenschule in Schottland. ...

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Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

Der BFH hat mit Beschluss vom 30.06.2010 VI R 45/09 entschieden, dass Aufwendungen eines Polizeihundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund keine nicht abziehbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung, sondern in vollem Umfang Werbungskosten sind. Der klagende Polizist führte einen landeseigenen Schutz- und Sprengstoffspürhund, den er selbst ausgebildet hatte. Zu seinen Pflichten gehörte auch die Versorgung des Hundes außerhalb der Dienstzeit. Hierfür erhielt der Polizist einen jährlichen Futterkostenzuschuss in Höhe von 792 Euro; außerdem wurde ihm täglich eine Stunde Dienstzeit angerechnet. ...

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