Aktuelles

Kosten für ein (Erst-)Studium können beim Finanzamt als Werbungskosten erklärt werden!

Nach Einführung von Studiengebühren sind die Kosten für ein Hochschulstudium enorm in die Höhe gegangen. Die entstehenden Aufwendungen wirken sich häufig mangels entsprechender eigener Einkünfte steuerlich nicht aus. Für Studierende mit keinem oder nur geringem Einkommen besteht aber die Möglichkeit, die Kosten für das (Erst-)Studium im Rahmen von Werbungskosten beim Finanzamt für spätere Zeiten festhalten zu lassen, u. zw. entweder in einer Einkommensteuererklärung oder in einer gesonderten Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. ...

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Kosten für die Unterbringung von Kindern in zweisprachig geführtem Kindergarten abziehbar

Berufstätige Eltern konnten auch schon vor 2009 zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind, für die Unterbringung ihrer Kinder in einem zweisprachig geführten Kindergarten nach § 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG in der vor 2009 geltenden Fassung wie Betriebsausgaben oder wie Werbungskosten einkommensteuermindernd geltend machen. Das hat der BFH im Urteil vom 19.04.2012 III R 29/11 entschieden. In dem betreffenden Kindergarten wurden neben deutschen Erzieherinnen auch französische „Sprachassistentinnen“ eingesetzt. ...

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Kosten für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Der 6. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.10.2011 (Az.: 6 K 1880/10) entschieden, dass Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Er hat die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das Kosten für die Adoption eines Kindes in Höhe von 8.560 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht hatte. Die Kläger können aus Gründen der primären Sterilität keine leiblichen Kinder zeugen und lehnen aus ethischen und gesundheitlichen Gründen künstliche Befruchtungsmethoden ab. Da nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Kosten für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind, müsse das auch für Adoptionskosten gelten. ...

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Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein

Der BFH hat mit Urteilen vom 28.07.2011 VI R 38/10 und VI R 7/10 entschieden, dass das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium auch dann nicht entgegensteht, wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hatte. In einem der vom BFH entschiedenen Fälle nahm der Kläger bei einer Tochtergesellschaft einer Fluglinie die Ausbildung zum Berufspiloten auf. ...

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Kosten einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze Arbeitslohn – Anpassung des Höchstbetrags von 110 Euro

Zuwendungen des Arbeitgebers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern, wenn sie nicht der Entlohnung des Arbeitnehmers dienen. Dies kann bei Leistungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen der Fall sein, wenn diese Veranstaltungen der Förderung des Kontakts der Arbeitnehmer untereinander dienlich sind. Die lohnsteuerrechtliche Wertung derartiger Zuwendungen hängt nicht davon ab, ob die Vorteilsgewährung im Einzelfall üblich ist. Der BFH hat vielmehr in seiner bisherigen Rechtsprechung in typisierender Gesetzesauslegung eine Freigrenze angenommen, bei deren Überschreitung erst die Zuwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren sind. ...

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Körperschaftsteuerliche Sanierungsklausel vor dem Aus

Die EU-Kommission hat am 26.01.2011 die Entscheidung bekannt gegeben, dass nach ihrer Ansicht die sog. “Sanierungsklausel” im deutschen Körperschaftsteuerrecht gegen das europäische Beihilfeverbot verstößt. Die Finanzverwaltung ist daher verpflichtet, die aufgrund der Regelung nicht erhobenen Steuern nun von den betroffenen Unternehmen nachzufordern. Dies könnte die Übernahmeentscheidung von zahlreichen Investoren nachträglich wirtschaftlich entwerten und den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig schädigen, da ein vorhersehbares steuerliches Umfeld eine der Grundvoraussetzungen ist. Gerade hier steht Deutschland jedoch schon seit Jahren in der Kritik. ...

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Kontoführungsgebühren oder Reinigungskosten können Kindergeld retten

Das Finanzgericht Saarland hat in dem rechtskräftigen Urteil vom 20.04.2010 (Az.: 2 K 1179/09) klargestellt, dass bei der Berechnung des Grenzbetrags für das Kindergeld Aufwendungen für Kontoführungsgebühren und Arbeitsmittel sowie Kosten für die Reinigung spezieller Berufskleidung auch ohne gesonderten Nachweis als beruflich bedingte Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind. Auch wenn der BFH in seinem Urteil vom 23.11.2001 (Az.: VI R 125/00) entschieden hat, dass die Familienkasse die Höhe der Einkünfte des Kindes selbständig und ohne Bindung an den Inhalt des für das Kind ergangenen Einkommensteuerbescheids zu ermitteln hat, war für das Finanzgericht nicht erkennbar, warum die Familienkasse wegen fehlender Nachweise keine Schätzungen von Werbungskosten jedenfalls im Kleinbetragsbereich vornehmen kann, wenn nach der Lebenserfahrung entsprechende Kosten angefallen sind. ...

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Koalition plant "Dezember-Lösung" beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro soll noch im Jahre 2011 und nicht wie von der christlich-liberalen Koalition ursprünglich geplant erst 2012 wirksam werden. Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte am Mittwochmorgen im Finanzausschuss, es werde derzeit von der Regierung geprüft, die Entlastung der Arbeitnehmer mit der Dezember-Gehaltsabrechnung wirksam werden zu lassen. Da die Lohnsteueranmeldung für die Dezember-Gehälter erst im Januar 2012 erfolgen werde, werde diese ”Dezember-Lösung" erst den Bundeshaushalt 2012 belasten. ...

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Kindergeld: Semestergebühren sind insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar

Mit Urteil vom 22.09.2011 III R 38/08 hat der BFH entschieden, dass die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren keine Mischkosten darstellen, sondern grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren sind, auch wenn der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z. B. Semesterticket) erlangt. In dem vom BFH entschiedenen Fall begehrte der Kläger für seinen an der Universität studierenden Sohn Kindergeld. Die beklagte Familienkasse lehnte dies ab, weil die vom Sohn erzielten Einkünfte den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag überschritten hätten. ...

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Kindergeld: Berufsausbildung als Voraussetzung bei Au-pair-Verhältnissen

Der BFH hat mit Urteil vom 15.03.2012 III R 58/08 seine Rechtsprechung bestätigt, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Für volljährige Kinder wird Kindergeld u. a. dann gezahlt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Eine Berufsausbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. ...

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Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze von 27 auf 25 Jahre verfassungsgemäß?

Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf bestehen gegen die Absenkung der Altersgrenze für berücksichtigungsfähige Kinder in Berufsausbildung von 27 Jahre auf 25 Jahre durch § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Urteil vom 11.09.2009 3 K 480/09 Kg). Der BDL weist darauf hin, dass gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf zwischenzeitlich Revision beim BFH (Az.: III R 68/09) eingelegt wurde und empfiehlt daher allen kindergeldberechtigten Elternteilen in gleich gelagerten Fällen (in Ausbildung befindliche Kinder zwischen 26 und 27 Jahren), gegen noch nicht bestandskräftige Kindergeld(ablehnungs-) bzw. ...

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Kindergeld für Bundesfreiwilligendienst?

Nach dem Ende der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes zum 30.06.2011 wurde zum 01.07.2011 der Bundesfreiwilligendienst und der Internationale Jugendfreiwilligendienst eingeführt. Im Rahmen eines Steueränderungsgesetzes ist vorgesehen, diese neuen Freiwilligendienste in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG zu berücksichtigen. Dass bedeutet, dass es künftig auch in diesen Fällen Kindergeld geben wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die Familienkassen mit Schreiben vom 24.06.2011 angewiesen, offene Kindergeldanträge zu den o. ...

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